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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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ISIS „Mit Ausführung dieses Gesetzes sind unsere Mini sterien des Innern und der Finanzen beauftragt" annehmen? — Einstimmig Ja. Auch über diesen Gesetzentwurf, die Entschädigung für den Wegfall gewisser Verbietungsrechte betreffend, ist nun mehr vollständige Übereinstimmung beider Kammern vor handen. Referent vr. Ar ne st: Ich habe noch kurz einer Pe tition zu gedenken, welche bei der Ersten Kammer einge gangen ist, nachdem bereits die Berathung des Gesetzes in der Zweiten Kammer stattgefunden hatte. Die Bera thung des Gesetzes in der Zweiten Kammer fand den 18. December vorigen Jahres statt und die Petition, von welcher ich eben sprach, ist am 7. Januar l86l an die Kammer eingegangen und im Berichte der jenseitigen Kammer unter Nr. 2 erwähnt. Es ist dies eine Petition von den sogenannten Gewürzzehntnerstellen in Meißen. Es wird in der Petition dargelegt, daß Diejenigen, welche sich zwar nicht im Besitze, aber in der Anwartschaft befin den, in diese Stellen einzurücken, wohl auf eine Entschä digung Anspruch zu machen haben. Es ist sehr sachgemäß im Berichte der jenseitigen Kammer hervorgehoben, daß über die Frage, ob die Petenten auf irgend welche und auf welche Entschädigung Anspruch zu machen hätten, licht sowohl Sache der Verhandlung in der Kammer, sondern Sache der Entscheidung, wenn das Entschädigungs gesetz selbst erschienen ist, sein wird und sie dann mit ihren Rechten sich anzumclden haben und das in dem Gesetze selbst vorgcschriebene Verfahren, einzutreten hat. Es hat deshalb die Deputation der Ersten Kammer vorgeschlagen, diese Petition der Gewürzzehntnerstelleninbaber auf sich beruhen zu lassen und die Erste Kammer ist diesem Gut achten ihrer Deputation beigetreten. Auch von der Depu tation der Zweiten Kammer wird Ihnen vorgeschlagcn, dem Beschlüsse der Ersten Kammer rücksichtlich dieser Petition beizutreten und dieselbe auf sich beruhen zu lassen. Präsident Haberkorn: Sofern Niemand das Wort begehrt, frage ich die Kammer, ob sie nach dem Vor schläge ihrer Deputation die fragliche Petition auf sich beruhen lassen will? — Einstimmig Ja. Wir gehen zum vierten Gegenstände der heutigen Ta gesordnung über, zu dem Berichte der dritten DeputationüberdenAntragdesAbg. Emmrich*), die Dauer der Leipziger Messen betreffend. Der Abg. Falcke wird uns Vortrag erstatten. (König!. Commiffar Geh. Rath v. Ehrenstein tritt ein.) -) S. L.M. II. K. S. 1081 u. 1022. Referent Falcke: In der 39sten öffentlichen Sitzung der Zweiten Kam mer am 15. Februar 1861 stellte der Abg. Emmrich, in Bezug auf einen bei Berathung des Gewerbegesetzes von dem Abg. Ploß eingebrachten und von der Zweiten Kam mer angenommenen Antrag auf Fixirung der Leipziger Jubilatemesse, folgenden, von ihm zugleich mündlich näher begründeten Antrag: „die Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kammer beschließen: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, dahin Einleitung zu treffen, daß die beiden Leipziger Hauptmeffen (Jubilate und Michaelis) auf die frühere Dauer von drei Wochen beschränkt, dabei aber zugleich angeordnel werde, daß alle Meßver- kaussbuden schon am Montag in der ersten Woche aufgebaut sind und von den Verkäufern benutzt werden können und daß gleichzeitig alle Firmen und Verkaufszeichen ausgehängt werden dürfen." Bei Berichterstattung über diesen Antrag hat die De putation auf den erwähnten Antrag des Abg. Ploß nicht zurückzukommen, da die Erste Kammer auf denselben nicht einging und somit weiterer Vortrag der Zwischendeputation für das Gewerbegefetz. hierüber erfolgen wird. Die Begründung des Emmrich'fchen Antrages aber ist in den Mittheilungen abgedruckt, somit in den Händen jedes Kammermitgliedes und erlaubt sich die Deputation auf sie Bezug zu nehmen. Die Leipziger Messen, ein'e der wichtigsten und ältesten Einrichtungen für den Verkehr des Landes und um die Sachsen in andern Landern vielfach beneidet wird, sind — wenigstens in neuerer Zeit — verhaltnißmäßig selten Ge genstand der ständischen Verhandlungen gewesen und die Deputation wird im Verlaufe ihres Berichtes nur auf eine derselben zurückzukommen haben. Umsomehr erscheint es passend, vorher einen kurzen Blick auf die bestehenden Verhältnisse, namentlich der bei den Hauptmeffen zu werfen; — die im Anträge nicht er wähnte und für die Gegenwart weniger wichtige Neujahrs messe kann dabei unberücksichtigt bleiben. Nach dem Herkommen beginnt die Ostcrmesse am zweiten Sonntage nach Dstern, die Michaelismesse am Sonntage vor oder nach Michaelis, und ist die gesetzliche Dauer beider auf drei Wochen beschränkt. Namentlich nach Abschluß der Zollvereinsvcrträge, die diesen Messen einen erneuten großartigen Aufschwung ver schafften, aber — als in der Verkehrswelc das Sprüch- wort von Mund zu Mund ging: „auf die Messe eile, auf der Messe weile," drängten die Verkäufer so sehr, sich durch immer früheres Erscheinen auf der Messe zu überbieten, daß es ungeachtet aller Bemühungen unmöglich war zu verhindern, daß in der für das Auspacken der fremden Großhändler bestimm ten Vorwoche auch wirklich schon verkauft und diese Vorwoche nach und nach dadurch für viele Geschäftszweige die Hauptwoche wurde. Dieser factische Zustand ist bis heute geblieben, obwohl ohne gesetzliche Anerkennung (vergl. die in der Anlage zu Vervollständigung des Ge- 219 *
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