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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Einrichtung, trotzdem es sich dabei nur um eine Erhaltung der Fahrstraße handelt. Für diesen Zweck erscheinen aber die jetzigen Einrich tungen nicht genügend. Zunächst ist die frühere Hufeneintheilung durch die neue Gesetzgebung seit Einführung der neuen Grundsteuer bei Militärleistungen, Parochiallasten u. s. w. vollständig auf gehoben, so daß die Bezeichnung „Hufe" eine wirkliche Be deutung gar nicht mehr hat und es erscheint auffällig, daß die Hufeneintheilung nur noch in Bezug auf die Verpflich tung zum Schneeauswerfen beibehalten worden ist; denn es ist der Werth der einzelnen Hufen ein so verschiedener, daß eine nach Hufen vertheilte Verpflichtung zu den größten Ungleichheiten führen muß. In der vorliegenden Petition der Gemeinde Bucha ist z. B. angeführt, daß es in dem betreffenden Orte Hufen von 20 Ackern mit 163 Steuereinheiten und andere von 50 Ackern mit 392 Steuereinheiten gäbe. Dagegen kann die Deputation, wenn sie den staat lichen Zweck der Chausseen, die Beförderung des allgemei nen Verkehrs, ins Auge faßt, sich nicht dafür verwenden, die Verbindlichkeit der Gemeinden zum Schneeauswerfen aufzuheben, weil man bei der Notwendigkeit, die Com- munication sofort nach erfolgter Verwehung wieder herzu stellen, nicht dem Zufall vertrauen darf, daß sich die er forderliche Zahl freier Arbeiter stets finden werde und dem gemäß vermag die Deputation: 1) das Gesuch der Gemeinde Bucha, nach welcher das Schneeauswerfen lediglich freien.Arbeitern übertragen werden soll, nicht zu befürworten, während sie gleichwohl die in der Pxtitwn hervorgehobene Unzweckmäßigkeit der Beitrags verpflichtung nach.Hufen vollkommen anerkennt. Ebenso vermag 2) die Deputation dem oben mitgetheilten Gesuche von 46 Gemeinden und 2 Rittergütern des Gerichtsamtsbezirks Großenhain „um Erhöhung der für das Schneeauswerfen gewährten Geldentschädigung auf 1 Neugroschen pro Stunde" nur insoweit beizutreten, als die Petenten ein§ Erhöhung der genannten Löhne im Allgemeinen wünschen. Durch die Verordnung vom 28. September 1837 wurde bekanntlich die unentgeldliche Verpflichtung der Ge meinden aufgehoben und aus Gründen der Billigkeit eine Entschädigung von 6 Pfennigen pro Stunde gewährt. Jene den damaligen Verhältnissen angemessene Ver gütung entspricht nun aber dem heutigen Stande der Ar beitslöhne nicht mehr und es .ist deshalb eine angemessene Erhöhung des Lohnsatzes nur eine Consequenz derselben Billigkeitsgründe, welche die hohe Staatsregierung schon /früher zur Gewährung einer Vergütung bestimmten. Ohne angemessene Entschädigung kann die fragliche Verbindlichkeit, namentlich für kleine Gemeinden, allerdings zur Calamität werden, weil die erforderlichen Arbeitskräfte nicht ohne bedeutende Geldopfer oder eigene übermäßige Anstrengung beschafft werden können, während dieselbe Ver bindlichkeit in Städten und großen Ortschaften weniger fühlbar sein wird. Die Deputation erinnert an das oben angeführte, vom Herrn Abg. Göhler mitgetheilte Beispiel, daß vier Ge meinden in einem Winter über 5,000 Arbeitstage zu leisten -atten- Die Erfahrung lehrt ferner, daß bei dem großen Wi derwillen der Gemeinden gegen die Arbeit des Schneeaus werfens diese trotz der Aufsicht der Straßenbeamten in vie len Fällen sehr langsam und mangelhaft ausgeführt wird und es ist nicht unwahrscheinlich, daß eine geringe Anzahl geübter und besser bezahlter Arbeiter weit mehr ausrichten wird, ohne doch den Gesammtaufwand zu erhöhen. — Es würden sich bei höherem Lohne solche Arbeiter fast immer den Gemeinden zur Verfügung stellen und die persönliche Betheiligung der Gemeindeglieder nur in einzelnen Fällen nothwendig sein. Dagegen konnte sich die Deputation nicht überzeugen, daß zur Beseitigung der vorhandenen Uebelstände eine Er höhung der Arbeitslöhne bis auf 1 Neugroschen pro Stünde allenthalben nothwendig sein werde. Es ist der Deputation vielmehr bekannt, theilweise auch in den vorliegenden Pe titionen bemerkt, daß auch zu etwas niedrigeren Sätzen Arbeiter in den meisten Fällen zu haben sein werden,, wäh rend allerdings in einzelnen Landestheilen auch die Ver gütung von 1 Neugroschen pro Stunde noch als eine ziem lich niedrige erscheint. Die Deputation hat deshalb sowohl unter sich, als auch mit dem königlichen Cvmmifsar die Frage in Erwä gung gezogen, ob eine Verschiedenheit der zu gewährenden Lohnsätze, je nach den vorliegenden Verhältnissen, zu em pfehlen sei. Man konnte indessen in dieser Ungleichmäßig- keit nur eine Quelle von Mißbräuchen erblicken und sich namentlich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß bei der Möglichkeit, die höchsten Lohnsätze zu erlangen, diese überall beansprucht werden würden. In Bezug 3) auf die Petition der Gemeinde Röhrsdorf und Ge nossen tritt die Deputation dem in der Eingabe enthalte nen Gesuche: „die über die Verpflichtung der Gemeinden zum Schneeauswerfen bestehenden Bestimmungen einer zeitge mäßen Revision zu unterwerfen" allenthalben bei und bezieht sich auf die' diesfalls bereits mitgetheilten Gründe. Dagegen kann die Deputation das fernerweite Gesuch derselben Gemeinden: „die Verbindlichkeit zur Wegschaffung von Schnee und Eis bei eintretendem Thauwetter aufzuheben" nicht befürworten, weil die Beseitigung des aufthauenden Scbnee's für die Erhaltung der Communication nicht we niger nothwendig ist, als das Auswerfcn des frischgefallenen. Auch vermag die Deputation in der erstgenannten Verbind lichkeit nicht, wie die Petenten, eine mißbräuchliche Aus dehnung der Bestimmungen des Straßenbaumandats zu er blicken, denn es heißt in demselben: 6. Wenn zur Winterszeit der Schnee in hoh len Wegen oder sonst auf der Straße die Passage ver hindert, so muß jede Commun für dessen Auswerfung und „Wegschaffung", so weit die Flur derselben geht, Sorge tragen und solche ohne Aufschub bewerkstelligen." Was nun endlich 4) den Antrag des Herrn Abg. Göhler betrifft, so kann die Deputation in dem angeführten Umstande, daß eine Anzahl Gebirgsgemeinden für ihren eigenen Verkehr nur sehr beschränkte Schneeauswerfungen für nothwendig halten, zwar nicht vollen Grund finden, sich für den frag lichen Antrag zu verwenden, weil die Herstellung vollstän dig freier Communication eine gesetzliche Verpflichtung und
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