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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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polizeigesetzes vollkommen einverstanden, erlaube mir jedoch on den Herrn Referenten eine Anfrage wegen Punkt 6, welcher mir doch zu einigem Zweifel Anlaß giebt. Punkt 6 lautet: „Der Regierung sei zur Erwägung anheim zu geben, zu Verhütung des Wildschadens durch Hochwild eine Ver kürzung der diesfallsigen Schon- und Hegezeit anzuordnen." Ich konnte mit dieser Bestimmung sehr einverstanden sein, wenn sie sich nur auf solche Orte erstrecken sollte, die eben zur Zeit vom Hochwilde zu sehr leiden; allein die Bestimmung, wie sie in Punkt 6 niedergelegt ist, ist sehr allgemein gehalten und giebt der Vermuthung Raum, daß eine allgemeine Schon- und Hegezeit für das ganze Land angeführt werden soll. Ich erlaube mir daher, den Herrn Referenten um Auskunft zu bitten, wie das gemeint sein soll. Sollte nun aber, was leider zu befürchten ist, die jenseitige Kammer wiederum auf Nichts eingehen in dieser Frage, dann erlaube ich mir an die hohe Staats regierung die Anfrage, was sie diesfall» zu thun gedenkt. Soll es diesfalls immer wieder beim Alten bleiben oder ge denkt man im Berordnungswege die Unbill von den Neu berechtigten zu nehmen, die man ihnen durch die Verord nungen von 1852,1857 und 1860 zugefügt hat? Je nach dem aber auf diese Anfrage die Antwort erfolgt, behalte ich mir weitere Anträge in der Sache vor. Referent Jung nickel: Die Deputation hat nicht ge glaubt, in der Lage zu sein, bei Aufstellung allgemeiner Grundsätze, die bei einem künftigen Jagdpolizeigesetze maaßgebend sein sollen, auf Specialitäten einzugchen, da. zu dürfte wohl erst bei der Vorlage des Jagdpolizeigesetzes die Gelegenheit geboten werden, darauf zurückzukommen; für jetzt aber, wo man es einzig und allein mit den allge meinen Grundsätzen zu thun hat, hat die Deputation keine Veranlassung gehabt, auf solche Specialitäten einzu gehen. Wenn der Abg. May bemerkte, daß es noch des Nachweises, der Behauptung bedürfe, daß die Berech tigung der Flurschützen, Andere mit auf. die Jagd nehmen zu dürfen, Unglücksfälle und Unzuträglichkeiten nach sich führen könnte, so vermag ich dies nicht in diesen Augen blicken durch Thatsachen nachzuweisen; aber meiner Ansicht nach ist wohl die Möglichkeit bei der Abhängigkeit des Flurschützen von der Gemeinde nicht ausgeschlossen, nament lich zu einer Zeit, wo die Jagdkarten noch für einen höchst geringen Preis zu erlangen waren, daß sich Personen an der Jagd betheiligten, denen alle und jede Kenntniß und Vorsicht in der Ausübung der Jagd mangelte. Bei dem gegenwärtigen Preise der Jagdkarten von vier Thalern tritt allerdings dieses Bedenken etwas in den Hintergrund, indem wohl vorauszusetzen ist, daß nicht Jeder, der über haupt tncht mit einem Gewehre umzugehen weiß, eine Jagdkarte für diesen Preis löst und daß daher nur Solche Jagdkarten sich verschaffen, die die Jagd auszuüben ver stehen und mit Gewehren umzugehen wissen. Man glaubte aber doch, der Regierung beitreten zu können, weil durch die Erlaubniß, in geeigneten Fallen mehrere Flurschützen mitnehmen zu können, diesen Uebelständen, die hier wesent lich hervortreten, dadurch Abhülfe geschafft werde. Abg. Göhler: Wenn man sagen kann, daß über ir gend Etwas Unzufriedenheit im Lande herrscht, so sind es vor Allem die jagdpolizeilichen Bestimmungen, welche eine solche in ziemlicher Allgemeinheit hervorgerufen haben und cs ist deshalb nur zu bedauern, daß die bei dem letzten ordentlichen Landtage in diesem Saale laut gewordenen Klagen und Wünsche Seitens der hohen Staatsregierung nicht die geringste Beachtung gefunden haben; denn es ist weder Etwas geschehen, um den Klagen über Wildschäden dauernd abzuhelfen, noch haben die den Jagdgenvssen- schaften sonst auferlegten Beschränkungen irgend welche Milderung erfahren. Diese Beschränkungen aber gehen offenbar zu weit. Es wird allerdings eine Vorschrift zu geben sein darüber, wie die Jagdgenossenschaften ihre Be schlüsse zu fassen haben; es wird auch eine Bestimmung zu treffen sein, wie die Jagd benutzt werden darf; inso weit aber, als die vorschriftsmäßig gefaßten Beschlüsse dann auch noch der besonder» Genehmigung der Obrigkeit unterstellt bleiben sollen, wird man die Grenze der polizei lichen Aufsichtsführung überschritten und das Gebiet der Bevormundung betreten haben und wenn eine Jagdge nossenschaft sich für Verpachtung ihrer Jagd entschieden, hat, so wird es das staatliche Interesse in keiner Werse alteriren, möge die Verpachtung der Jagd dann im Wege des Meistgebots oder aus freier Hand erfolgen. Möge Dieser oder Jener als Jagdpachter erwählt werden, die Regierung wird sich namentlich in letzterer Beziehung ledig lich mit derjenigen Controle zu begnügen haben, welche ihr in der Ertheilung der Jagdkarten geboten ist. Es wird ferner nicht nöthig sein, daß die wegen Benutzung der Jagd gefaßten Beschlüsse alle sechs Jahre erneuert werden. Es könnten diese Beschlüsse wenigstens so lange fortdauern, bis auf deren Abänderung angetragen wird und so könnte jeder Jagdgenossenschaft ein Termin und demnach auch der dadurch erwachsende Kostenaufwand erspart werden. Es würde endlich gewiß recht ersprießlich sein, wenn man die Verlängerung der bestehenden Pachtverträge möglichst begünstigen wollte. Es würde dies ebensosehr im Interesse der Jagd selbst liegen, als dem Grundbesitzer zum ent schiedenen Vortheil gereichen. Habe ich hiermit im Allge meinen die Richtung bezeichnet, in welcher ich wünsche, daß die jagdpolizeilichen Bestimmungen abgeändert werden möchten, so will ich nur noch bemerken, wie ich glaube, daß die Regierung recht wohl in der Lage sein dürfte, solche Abänderungen im Verordnungswege vorzunehmen; es kommt
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