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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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Tagen vergebens gesucht. Ein anderes Beispiel, das ganz analog dem vorliegenden Fall: Ein Stadtverordneter von Leipzig wurde nach Braunschweig gesendet, um dort die Reichstruppen zu acquiriren gegen die Neichsfeinde, die Preußen. Er kam unverrichteter Sache zurück, mit der Antwort der braunschweiger Regierung, sie hatte selbst Noth und könnte ihre Truppen nicht entbehren. Dieser Stadtverordnete kam ebenfalls ins Criminalverhör, die Untersuchung wurde aber niedergeschlagen. Sie sehen also, meine Herren, wie damals die Begriffe verwirrt waren. Wenn man diesen Fall näher ins Auge faßt, wenn man das Deputationsgutachten durchliest, wenn man ferner die Acten einsieht, so geht daraus hervor, daß der betref fende rc. Minkwitz von den Stadtverordneten in einen städtischen Sicherheitsausschuß gewählt wurde, wo er bis zu Ende des Kampfes ausgehalten und zwar bis zu der Zeit, wo er von dem Militär gefangen genommen wurde. Nun entsteht die Frage: was war das Wirken, das Thun jenes Mannes in dieser Zeit? Und da geht abermals aus den Acten hervor, daß er erstens Exceffe des Volkes gegen den damaligen Commandanten der Communalgarde Dresdens, Lenz, verhinderte; zweitens hat er in Gemeinschaft mit seinen Collegen, den Stadträthen, in der Nacht vom 3. bis 4. Mai, die eine sehr schwere Nacht gewesen ist, bei Beschützung des RaD- hauses sich sehr thätig bewiesen und es thut mir leid, daß der eine geehrte Vertreter Dresdens nicht zugegen ist, um sich darüber auszusprechen; drittens bat er bei dem Be Wusse mitgewirkt, daß am Morgen des 4. Mai der Vor sitzende des Stadtraths abgesandt wurde, um von der Re gierung Verhaltungsbefehle einzuholen. Als aber die Depu tation die Regierung nicht aufzusinden wußte, denn sie hatte ja sich leider aus Dresden entfernt, hat er zu dem Beschlüsse mitgewirkt, daß dem Commandanten der Com munalgarde die Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe zur Pflicht gemacht wurde; viertens hat er mit seinen Col legen sein Äuge stets auf das städtische Wohl gerichtet; — die provisorische Regierung war bekanntlich nicht von der städtischen Behörde gewählt. — Fünftens, zur Verhinderung des Unternehmens der Anfertigung von Pechkränzen, um ein zelne Lheile der Stadt anzuzünden, hat Minkwitz ebenfalls viel mit den andern Stadträthen beigetragen; sechstens hat er sich mit bemüht, die gefährlichen Pulvervorräthe unter dem Nathhause wegzuschaffen. Als dies nicht gelang, wurde ihm, zur Verhütung einer Explosion, vom Stadtrecthe die Beaufsichtigung dieser Pulvervorräthe mit aufgetragen und erchat dabei treu bis zuletzt ausgehalten, und das mag sehr gefährlich gewesen sein, denn die Menschen Habendort auf eine unsinnnige Weise mit brennenden Cigarren in der Nähe des Pulvers gcwirthschaftet, und es ist sehr aner- kennenswerth, wenn von seiner Seite eine solche Thätig- keit entwickelt worden ist. Siebentens, als der Sicherheits ausschuß benachrichtigt wurde, daß jener gewaltthätige Russe Bakunin, der später ausgeliefert wurde und sich in Ruß ¬ land, so wie man vernommen, besser befunden hat, als seine früheren Collegen im Zuchthause, eine Ordre ergehen ließ, alle die Häuser, in welchen man den Soldaten weichen mußte, in Brand zu stecken, sogar das Entgegenkreten des Bürgermeisters von Seiten Bakunin's fast mit Lhätlichkeiten beantwortet wurde, so war es die Energie von Minkwitz, der der sogenannten provisorischen Regierung die kräftigsten Vorstellungen machte, sie solle sofort Contreordre ertheilen. Und das geschah auch, Minkwitz bemühte sich, diese Contre- ordre weiter zu befördern und zwar unter Androhung des Todschlagens Seiten Bakunin's. Nun, meine Herren, auch ich begrüße es mit Freuden, daß das Ministerium Milde walten lasse über jene unglückseligen Ereignisse, aber die Thatsachen, die ich jetzt angeführt habe, sprechen in Bezug auf vr. Minkwitz ebenfalls für Milde. Frage ich mich nun, warum Minkwitz bei der Regierung eine so mißliebige Person wurde, so finde ich die Lösung dieses Räthsels im Deputationsbericht und in den Minkwitz'schen Acten in dem Umstande, daß er seine juristische Ueberzeugung stets dahin und selbst in seiner fast zweijährigen Gefangenschaft aussprach, daß nach der Auflösung des Bundestages und der Errichtung einer provisorischen Centralgewalr die letz tere mit der Nationalversammlung die gesetzliche deutsche Bundesmacht gebildet und die deutsche Verfassung rechts kräftig beschlossen und verkündet hätte und daß Die jenigen also, wie auch aus dem Deputarionsgutachten hervorgeht, welche sich haben zu Schulden kommen lassen, diese Verfassung mit Gewalt zu . brechen, sich nach des Beschwerdeführers Ansicht eines Hochverrats schuldig gemacht hätten. Nun, meine Herren, es sind dies allerdings Ansichten; darüber zu sprechen, kommt mir als Laien nicht zu; aber so viel steht doch auch fest, daß erst neuerdings eine Versammlung von würtembergischen juristi schen Notabilitäten in Eßlingen, die nicht etwa von dem Nationalverein ausging, sondern gerade von den Gegnern desselben, von der großdeutschen Partei, sich erst vor einem halben Jahre dahin ausgesprochen hat, daß die Reichsver- fassung noch heute zu Recht bestehe. Allerdings wird nun der Beschwerdeführer bei solchen Ansichten, wie er sie aus gesprochen hat, nicht das Vertrauen des gegenwärtigen Ministeriums genießen können, ebensowenig wie Andere, welche diese Ansichten theilen. Herr v. Cricgern hat gesagt, wenn einmal Recht gesprochen sei, so müsse es Recht blei ben; aber die Rechtsansichten, meine Herren, sind auch ganz, verschiedene, daher muß einem Mitglieds der Kammer eben falls das Recht bleiben, seine Zweifel auszusprechen. Ich erinnere wieder an ein Beispiel. Sie wissen, daß die zwei bedeutendsten juristischen Autoritäten der Universität Leipzig, berühmte Lehrer des Rechts, noch dazu der eine des sächsi schen Rechts, sich dahin ausgesprochen haben, daß das pro visorische sächsische Wahlgesetz verfassungsmäßig und die, Reactivirung der Stände in Sachsen verfassungswidrig sei.' Nun, meine Herren, das sind Ansichten' von Fachmännern. 28l*
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