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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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auch hierzu dürfte der Beweis nicht schwer zu führen sein, daß dann die Beamten nicht allemal die allerliebenswürdigften sein werden. Dies dürfte hauptsächlich der Grund sein, warum die obern Behörden nicht von den Uebelständen in Kenntniß sind, die aber auf die Gewerbtreibenden so schwer drücken. Es ist ferner in der Beschwerde gesagt, daß die Lowris, auf welchen Getreide verladen wird, nicht allemal vorher gehörig gereinigt seien. Dafür würde ich ebenfalls mehr als einen Beweis bringen können, daß nämlich Getreide auf Lowris verladen worden ist, auf welchen vorher Vieh oder Kohlen transportirt wurden und daß diese nicht alle mal gehörig gereinigt worden sind. Dies sind aber Alles Beschwerden, die die Unterbcamten treffen. Nun geht mein Wunsch — und als solchen bitte ich ihn nur zu betrach ten — dahin, daß die hohen Aufsichtsbehörden bei der Revision ihrer Unterbeamten mit größter Strenge zu Werke gehen und bei vorgefundenen Uebelständen der be zeichneten Art ohne Nachsicht bestrafen, auch dann, wenn eine Anzeige vorher nicht gemacht war. Ich komme noch mals auf den projectirten.Güterschuppen zurück. Es wird, wie Ihnen bekannt, ein Ergänzungsfond von den Ein nahmen der Eisenbahnen gehalten. Wie der Finanzdepu tation neuerdings bekannt geworden ist, beläuft sich dieser Fond bereits auf mehr als 1,000,000 Thaler. Es dürfte daher wohl, wie die Petenten wünschen, der nothwendige Güterschuppen sobald als möglich gebaut werden können; denn dieser Ergänzungsfond soll doch dazu dienen, nicht etwa um ein großes Reservecapital zu bilden, sondern zum Ergänzen und zum Erneuern. Hierzu gehört aber auch ein Güterschuppen, der jetzt zwar vorhanden ist, aber nicht mehr ausreicht und ich glaube, daß es nicht nothwendig ist, wenn in Folge von Vergrößerungen ein Bau umfäng licher wird, deshalb die Mittel aus andern Quellen als aus dem Ergänzungsfond zu nehmen. Mit dem letzten Theile des Antrags bin ich einverstanden. Ich erkenne an, daß die Behörden nicht allemal in der Lage sind, darüber Fürsorge zu treffen, daß der nöthige Schutz bei Getreide transport in großen Mengen so gewährt wird, wie ihn die Petenten wünschen, zumal wenn das Getreide auf Lowris aus dem Auslande her transportirt wird, und insofern muß ich der Regierung Recht geben, daß sie dann eine Ver antwortlichkeit nicht treffen kann, wenn nicht jeder mit Getreide beladene Wagen bedeckt ist. Ebensowenig kann das Getreide, wenn es auf sächsischen Bahnhöfen ankommt, in bedeckte Lowrys umgeladen werden; denn es würden diese Umladungskosten, wenn überhaupt bedeckte Lowrys vorhanden sind, große Ausgaben herbeiführen, die wahr scheinlich die Gewerbtreibenden nicht tragen wollten. Ich glaube, daß man in dieser Beziehung Beruhigung fassen kann und fassen muß, wiederhole aber, daß man nicht diese Beschwerde, wie im Bericht sowohl vom Herrn Re- gierungscommissar, als von der Deputation angeführt ist, mitunter als zu grell und übertrieben betrachten möchte. Ich bin vielmehr der festen Ueberzeugung, daß, wenn die Aufsichtsbehörden sich streng darum bekümmern, sie wohl finden werden, daß die von den Petenten geschilderten Uebelstände, namentlich in Bezug auf den Transport von Getreide, keineswegs übertrieben sind. Abg. Gehe: Nach den beredten Worten des Herrn Vicepräsidenten und bei der vorgerückten Zeit werde ich nur kurz sein, kann aber die Gelegenheit nicht ganz vorübergehen lassen, diesen Gegenstand zu besprechen. Ich muß zuvör derst der geehrten Deputation dankbar sein, daß sie den reichhaltigen Stoff eingehend behandelt hat und zugleich auch auf jene fernere Gelegenheit hinwies, wo die Sache später noch ausführlicher zu besprechen sein.wird. Es ist im Deputationsberichte gesagt worden, daß man die bessere Regulirung des Eisenbahngüter-Verkehrs von der Sanktion des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs nach dessen dritter Lesung erwarten dürfe. Es ist gesagt worden, daß die dritte Lesung solche Vorkehrungen getroffen habe, nach welchen die Verhältnisse des Frachtgeschäfts in einer den Ansprüchen der Verkehrstreibenden und der Leistungs fähigkeit der Eisenbahnen entsprechenden Weise ange ordnet werden sollen. Es ist mir sehr schmerzlich, hierbei ausdrücken zu müssen, daß diese Hoffnung unbegründet ist, daß die künftigen gesetzlichen Zustände in dieser Hinsicht noch trauriger sein werden, als die früheren Zustände ge wesen sind. Es wird künftig allgemeines Gesetz werden, was jetzt nur streitiges Reglement war. Die Zeit ist möglichst ungünstig für eine gemeinsame deutsche Ge setzgebung in dieser Beziehung gewesen. Mehr als je hat jetzt der Privategoismus, die finanzielle Begier die Herr schaft und steht über der Rücksicht für die gemeine Wohlfahrt. Die Finanziers haben überall die Geltung und das entscheidende Votum und ihr Wille geschieht. Die erhabe- nere Justiz muß neben der Finanz verstummen und be scheiden warten, bis daß sie gefragt werde, konnte aber bei dieser Gesetzgebung nicht die nothwendigste Geltung be haupten gegen das Andrängen der Finanzverwaltung, welche die Staatscaffe und die Interessen der Aktionäre vertritt und die von allen Seiten von den mächtigsten Ein flüssen unterstützt wird. Auch in anderer Beziehung ist diese Gesetzgebung in sehr ungünstige Zeit gefallen. Die Politik hat Vieles entschieden und ganz neue unerwartete Instructionen haben wichtige Rechtstitel entschieden, nicht die freie Berathung der legislativen Juristen. Es hat ein Druck auf die Meinungen stattgefunden, so daß schon aus diesem Grunde von verschiedenen Seiten dagegen protestirt. wurde, daß dieses eine freie und unparteiische Gesetzberathung gewesen sei. Ich erinnere daran, daß die neuesten Zeitun gen die Nachricht bringen, daß Hannover, daß Bremen, daß Hamburg Protest erhoben haben gegen die geschehene Behandlung der Sache, gegen das gewaltsame Hineindrän gen. eines ganz neuen, den früheren Inhalt theilweise auf-
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