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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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die Zustände in den übrigen Landestheilen werfe, Worte zu leihen. Mit einer weitläufigen Motivirung der von mir gestellten Anträge glaube ich die geehrte Kammer ver schonen zu sollen; ich habe mich bemüht, die sachlichen Gründe, welche mich dazu getrieben haben, in meiner Ein gabe ausführlich zu entwickeln, und will daher jetzt nur noch mit wenigen Worten den Standpunkt kennzeichnen, welchen ich persönlich in dieser Angelegenheit einnehme. Man würde mich ganz falsch beurtheilen und mir sehr Unrecht thun, wenn man meinen Anträgen irgend welche persönliche Motiven, wohl gar eine gewisse Gehässigkeit gegen alle oder einzelne Mitglieder des Hauses Schönburg unterlegen wollte. Ich weiß mich hiervon völlig frei, und habe es überhaupt nicht mit Personen, nur mit der Sache zu thun; ich kämpfe nur gegen diese und weiß Beide" recht wohl von einander zu trennen. Ich gehe auch nicht dar aus aus, das Haus Schönburg in der Ausübung seiner vertragsmäßigen Rechte zu kränken, ich will vielmehr nur den verfassungsmäßigen Rechten der schönburg'schen Staats angehörigen die wohlverdiente ebenmäßige Anerkennung ver schaffen. Die Berechtigung hierzu wird man mir als Bürgermeister, wie als Abgeordneten wohl kaum absprechen können. Die staatsrechtliche Stellung' des Hauses Schön bürg ist schon durch die bestehenden Verträge eine außer ordentlich bevorzugte, in ihrer Art einzige, nicht nur in Sachsen, sondern auch in ganz Deutschland, gleichwohl oder vielleicht eben deshalb kann ich dasselbe nicht ganz von einer gewissen Neigung freisprechen, seine Berechtigun gen über den Wortlaut und Buchstaben der Verträge hin aus auszudehnen oder sie mehr als billig zu seinen Gun sten auszulegcn. Die königliche Staatsregierung dürfte, wenn sie wollte, in der Lage sein, dies zu bestätigen. Auch ich könnte mit Belegen dienen. Diese Neigung muß aber nothwendig zu Conflicten führen und wo nun un sere, der von mir vertretenen Gemeinde Rechte sich mit denen der Herrschaft berühren, wo beide sich kreuzen, wohl gar auf einander stoßen, da betrachte ich es als meine hei lige Pflicht, als eine Lebensaufgabe, die mir anvertrauten Interessen mit Hintansetzung jeder persönlichen Rücksicht, soweit dies meine-schwachen Kräfte zulasten, gegen Ueber- griffe von jener Seite in Schutz zu nehmen. Ich habe dies stets gethan, ich werde es immer thun, es ist jedoch nicht meine Schuld, wenn ich zu einem fortwährenden Kriegs zustände gezwungen bin. Jedenfalls aber sollte ich meinen, dürfte die wachsame Vertheidigung unserer verfassungs mäßigen Rechte uns von Denen am wenigsten verdacht werden, welche an ihren Rechten mit wahrhaft eiserner Zähigkeit festzuhalten gewohnt sind und ich denke, es ist keiner unter Ihnen, der die Richtigkeit dieser Behauptung nicht im Stillen anerkennen sollte. Wende ich mich nun zu dem Berichte der geehrten Deputation, so habe ich zu nächst meine Befriedigung darüber auszusprechen, daß ll. K. (4. Abonnement.) dieselbe meine Intentionen richtig aufgefaßt hat, wenn sie Seite 687 den Erklärungsreceß als etwas Gegebenes be trachtet und über die Principfrage der Rechtsbeständigkeir sämmrlicher Recefse eine Beschlußfassung hervorzurufen ver meidet. Ich verkenne nicht die Gewichtigkeit der Gründe, welche gegen die Rechlsgültigkeit sämmtlicher Recefse wieder holt schon und namentlich im Jahre 1849 in der Stände versammlung und in der Neuzeit wieder mit wissenschaft licher Schärfe in der von Isidor Kaim herausgegebenen Schrift geltend gemacht worden sind, allein als Vertreter schönburg'scher Gemeinden kann ich diesen Gründen nicht beitreten, so lange dadurch Vermögensrechte derselben in Frage gestellt werden, zu deren Gefährdung ich wenigstens Nichts beitragen will. Ueberdem sind die Verhältnisse jetzt wesentlich andere als im Jahre 1849. Damals boten die deutschen Grundrechte eine passende und, ich darf wohl auch sagen, erwünschte Handhabe zur Beseitigung von Privilegien, welche mit den dermaligen Zeltumständen aller dings völlig unverträglich erscheinen mochten. Seitdem sind aber die deutschen Grundrechte wieder verloren gegan gen und es nützt also Nichts, auf diese Basis zurückzu- Eommen. Ich muß daher alle meine Freunde und dieje nigen geehrten Kammermitglieder, welche mich sonst zu unterstützen geneigt sind, im Interesse der Sache bitten, ihre etwaigen Zweifel über die Rechtsgültigkeit der schön burg'schen Recefse für jetzt zurückzuhalten und den von der Deputation eingenommenen Standpunkt nicht zu verlassen, andernfalls würden sie uns keinen besonderen Dienst er, weisen;, sie könnten nur den praktischen Erfolg, welchen ich zunächst im Auge habe, verzögern, vielleicht sogar ihn ganz verhindern, Der zu Punkt H von der Deputation gestellte Antrag entspricht ganz meinen Wünschen und ich theile auch im Allgemeinen die Ansichten, welche im Be richte zu dessen Motivirung so schlagend entwickelt sind. Ich habe bereits angedeutet, daß es unser größter Wunsch ist, mit unserem engeren Vaterlande nicht nur dem Namen nach, sondern auch lin Wahrheit und völlig vereinigt zu sein. Wer unter Ihnen wollte es uns auch verargen, wenn wir es tief beklagen, daß in einer Zeit, wo das Ge fühl der Zusammengehörigkeit, der Drang nach Einheit ganze Völkerstämme mächtig ergriffen hat, die Vorrechte eines einzel nen hohen Hauses immer und immer wieder ein Hinderniß selbst der Rechtseinheit im eigenen Vaterlande zwischen uns und Ihnen sind und sein können. Wer vermöchte uns deswegen zu tadeln, weites unser heißester Wunsch ist, uns mit Recht und in Wahrheit Sachsen nennen zu können? die Anträge der Deputation sind geeignet, uns diesem Ziele näher zu führen und ich empfehle dieselben daher dem Wohlwollen der geehrten Kammer. Nur in einer Beziehung kann ich der Motivirung der geehrten Deputation nicht beipflichten. Sie sagt Seite 692 des Berichtsr . S8S
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