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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Kosten vorher zu entrichten und mindestens soviel im Besitz zu haben, um auf die Sache wirklich zu verwenden, scheint mir der einzige Riegel, um solcher gemeinschädlichen Willkür einigermaaßcn entgegenzutretcn. Aus diesem Grunde bin ich für die Majorität der Deputation. Dadurch wird das gemeinsame Interesse der Stadt- und Landgemeinden ganz gleicber Maaße gewahrt, welches dagegen durch Annahme des Minoritätsgutachtens offenbar nur gefährdet sein würde, bei den Landgemeinden gerade so wie bei den Stadtgcmeinden. Abg. Ziesler: Nur eine Bemerkung zur Bekämpfung Dessen will ich mir erlauben, was der Abg.'P. Welck zur vermeintlichen Widerlegung dessen anführte, was der Abg. Riedel erwähnte. Er bezog sich darauf, daß in seinem Orte ein Einzugsgeld eingeführt sei; aber das kann von mir deshalb nicht als schlagend anerkannt werden, weil ein solches Ein- zugsgcld, wenn es wirklich erhoben werden sollte, verfas sungswidrig sein würde, indem nach der Verfassungsurkunde Niemand mit einer Abgabe beschwert werden soll, zu wel cher er nicht vermöge der Gesetze oder Kraft besonderer "Rechtstitel verbunden ist, mir aber in Sachsen kein Gesetz und auch kein Privatrecht bekannt ist, nach welchem von neu eintretenden Gemeindegliedern ein Einzugsgeld erhoben werden dürfte. Da ich einmal das Wort habe, will ich noch zu Motivirung meiner Abstimmung bemerken, daß ich mit der Minorität stimmen werde und zwar deshalb, weil ich glaube, daß durch Annahme des von der Majorität beantragten Zusatzes nichts weiter erreicht werden würde, als die Einführung eines neuen Gewerbepolizeivergehens in die Gesetzgebung. Es handelt sich bei der ganzen Frage meines Erachtens lediglich darum, ob ein Gewerbtreibender, der sich an einem Orte selbständig macht, bestraft werden solle, sobald er nicht sofort in demselben Augenblicke, mit dem er seinen Gewerbebetrieb beginnt, auch zu gleicher Zeit die Bürgerrechtsgebühr erlegt. Wir würden also nur ein Polizcivergehen mehr haben, wenn der Antrag der Majo rität der Deputation Annahme fände; aber durchaus nicht, wie der Abg. Hertel annahm, künftighin etwas an den einschlagenden Bestimmungen der Stadt- und Landgemeinde ordnung ändern müssen. Abg. Ploß: Nur wenig Worte wollte ich mir erlau ben zu Begründung meines Ausdrucks, daß ich den Mi-- nvritätsbericht schlagend gefunden habe. Es geschah dies darum, weil ich in diesem Minoritätsberichte eine consequente Verthcidigung und Durchführung der Ge werbefreiheit erkennen muß. Abg. Riedel: Ich weiß allerdings auch nicht, nach welchem Rechte das Einzugsgeld in Limbach, wie der Abg. v. Welck erwähnte, erhoben wird. Ein gesetzliches Recht Tenne ich nicht; ich weiß nicht, wird es nach ortsüblichen Herkommen erhoben oder infolge von Bewilligung höherer Behörden. Ich glaube, wenn jenes Einzugsgeld nach orts üblichem Herkommen erhoben wird, so wird auch in der Sache nichts geändert, wenn auch der Zusahantrag nicht dasteht; dann wird die Gemeinde Limbach, wenn sie cs beim Tagelöhner nehmen kann, sich schon zu helfen wissen, daß sie es auch bei den Gewerblreibenden nehmen kann und ist es durch.Bewilligung der Behörden erhoben wor den, so wird ebenfalls der Sache weder geschadet, wenn der Zusatz nicht angenommen wird, noch würde es von großem Nutzen sein, wenn er auch angenommen würde. Abg. v. Welck: Das Einzugsgeld in Limbach wird erhoben auf Grund eines von der Kreisdircction bestätigten Ortsstatuts, welches sich hierin auf das allgemeine Landes gesetz H. 13 der allgemeinen Armenordnung gründet. Abg. Ziesler: Ich muß bemerken, daß sich hier der Abgeordnete wohl nicht ganz deutlich ausgedrückt hat, -in dem er von einem Einzugsgclde sprach, welches zur Ge- meindekasse erhoben würde. Etwas ganz Anderes ist es, wenn es sich um Beiträge handelt, die zur Ortsarmen kasse gezahlt werden müssen. Diese sind nach den beson deren Bestimmungen der Armenordnung allerdings zu lässig. Präsident Haberkorn: Nun kann ich wohl die Debatte über tz. 6 schließen. Es wird zunächst der Herr Refe rent der Minorität zu sprechen haben und zur Vertheidi- gung des Majoritätsgutachtens habe ich dann dem Abg. vr. Arnest das Schlußwort zu ertheilen. Referent Georgi: Meine Herren! Ist die Majorität schon in der Deputation für den Zusatzantrag ziemlich be deutend, so habe ich der Wahrnehmung nicht entgehen können, daß viele und gewichtige Sprecher sich für den Zu satz, für das Majoritatsgutachtcn ausgesprochen haben und muß deshalb besorgen, daß derselbe Annahme finden werde. Versichern aber kann ich, daß ich diese Annahme, wenn sie erfolgen sollte, tief beklagen würde. Wenn auch die künf tige gewerbliche Thätigkeit, wie ein geehrter Sprecher sagte, solchen Schwierigkeiten nicht erliegen wird, so habe ich doch die Ueberzcugung, daß wir mit Annahme dieses Zusatz paragraphen eine Hintcrthür gegen die Gewerbsfreizügigkeit öffnen, die wir später gewiß zu beklagen haben würden. Man hat Anfangs den Zusatz als einen ganz unschuldigen hingestellt; man hat gesagt, es handele sich lediglich darum, die finanziellen Einkünfte der Gemeinde zu sichern; allein später und in der Debatte hat sich ganz klar herausgestellt, daß es sich vielfach doch um etwas ganz Anderes dabei handele. Man will, wie ein Deputationsmitglied gesagt hat, den Nachweis von Subsistenzmitteln haben für die Gewerbsetablirung; man sagt, es könne den Gemeinden nicht gleichgültig sein, welche Gewerbtreibende sich bei ihnen niederlaffen und deshalb wolle man einen Riegel vor schieben, man will „Schranken" ziehen gegen Leicht-
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