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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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3) die Unterhaltung der Communication innerhalb der Orte durch Fiacres, Droschken, Omnibus, Gondeln, Sänften rc.; 4) die Dienste der Hochzeit- und Leichenbitter; 5) die Errichtung und der Betrieb von Turn-, Bade- und Schwimmanstalten. Der Ortspolizeibehörde steht es frei, die Erlaubniß zum Gewerbebetriebe auf die mit besonderer Concession von ihr versehenen Personen und Anstalten zu beschränken. In dieser Fassung, womit der königliche Commissar allenthalben einverstanden war, empfiehlt die Deputation die Annahme des Paragraphen. Präsident Haberkorn: Wünscht Jemand zu §. 12 Las Wort? Es ist nicht der Fall. Ich frage die Kammer, ob sie §. 12 in der Fassung aufSeite 40 des Be richts annimmt? — Einstimmig Ja. Referent Georgi: Z. 13- Fortsetzung. Die Aufstellung verpflichteter und mit Instructionen zu versehender Personen für Dienste, welche besonderes Ver trauen in Anspruch nehmen, z. B. Leichenbitter, Lohn diener, Fremdenführer, Boten, Aufläder, Packer und der gleichen, steht den Ortspolizeibehörden frei, jedoch ohne Be schränkung des Gebrauchs nicht verpflichteter Personen. Handelsmäkler, welche für ihre Schlußzettel Beweis kraft in Anspruch nehmen, oder welche bei Börseninsti tuten zugelassen sein wollen, haben den in den betreffenden Mäklerordnungen und Börsenordnungen enthaltenen Be dingungen zu genügen. Das in den Motiven zu Z. 12 Gesagte gilt auch zu §. 13. .— Die Deputation sagt: Zu tz. 13. Durch die in diesem Paragraphen enthaltenen Bestim mungen wird allerdings an einzelnen Orten der bisherige Gebrauch aufgehoben; im Allgemeinen aber entsprechen die selben den thatsächlich bestehenden Verhältnissen und sind eine Consequenz der Grundsätze dieses Gesetzes. — Im zweiten Satze ist unter dem Zugelassensein bei Börsen instituten das Zugelassensein zu Vermittlergeschäften an der Börse zu verstehen. Im Uebrigen wird wegen der Handels mäkler, der Beweiskraft der Schlußzettel rc. voraussichtlich das deutsche Handelsgesetzbuch die.erforderlichen Bestim mungen enthalten. Die Deputation empfiehlt mit der einzigen Modisi- cation, daß, falls das betreffende Amendement zum vorigen Paragraphen Annahme gefunden hat, in der zweiten Zeile hier bas Wort: „Leichenbitter" ausfällt, die Annahme des Paragraphen. Präsident Haberkorn: Es scheint Niemand über die sen Paragraphen um das Wort zu bitten. Ich frage daher, ob die Kammer den §. 13 in der Fassung des Ent wurfs, nur mit Wegfall des Wortes „Leichen bitter" annimmt? — Einstimmig Ja. Referent Georgi: 14- Schornsteinfeger. Rücksichtlich der Annahme der Schornsteinfeger und der Bildung der Schornsteinfegerbezirke bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen. Auch auf §. 14 leidet das in den Motiven zu den ZZ. 12 und 13 Gesagte Anwendung. — Die Deputation sagt hierzu: Zu §- 14. Rücksichtlich der Schornsteinfeger sind aus feuerpolizei lichen Gründen besondere Bestimmungen erforderlich. Sollen die Schornsteinfeger gewissen Verpflichtungen, die aus den gedachten Gründen ihnen aufzuerlegen sind, genügen können, so müssen nothwendig ihnen auch gewisse Rechte zustehen, es darf die Wahl und der Wechsel derselben nicht den ein zelnen Hausbesitzern eingeräumt werden, sondern muß den betreffenden Gemeindebehörden Vorbehalten bleiben. Der Z. 14 bestimmt, daß,durch das Gewerbegesetz an den dies falls bestehenden Einrichtungen, wie sie eben bestehen oder noch gestaltet werden, nichts geändert werden soll. Da aber über die Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen Bildung der Schornsteinfegerbezirke, namentlich über deren Zusam menfallen mit den Grenzen der Amtsbezirke, abweichende Meinungen bestehen und es den Anschein gewinnen könnte, als sollte mir den Worten: „und der Bildung der Schorn- steinfegcrbezirke" gerade die gegenwärtige Eintheilung gesetz lich bestätigt werden, was doch nicht die Absicht ist, so beantragt die Deputation den Wegfall der obigen Worte, im Uebrigen aber die unveränderte Annahme des Paragraphen. Der Herr Regierungscommissar war mit dem bean tragten Wegfälle einverstanden. Präsident Haberkorn: Wünscht Jemand zu Z. 14 das Wort? Es ist nicht der Fall. Ich frage die Kammer? ob dieselbe §. 14 in folgender Fassung annimmt: „Rücksichtlich der Annahme der Schornsteinfeger be wendet es bei den bestehenden Bestimmungen"? — Einstimmig Ja. Mit Rücksicht auf die heute Nachmittag stattsindende Deputationssitzung schließe ich die heutige Sitzung, beraume die nächste auf morgen früh 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung des Berichts über den Entwurf eines Gewerbegesetzes. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 10 Minuten.) Redacteur H. Meinhold, Secretär im Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. O. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 2. December 1860.
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