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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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fassen, welche Aufgaben ihrer vereinten Kraft zu lösen blei ben und welche Kraft in der Vereinigung liegt, sich selbst, ihrem Gewerbe und dem Staate noch die ersprießlichsten Dienste zu leisten. — Werden sie diese ihre Aufgabe be greifen? Werden sie ohne nennenswerthe Rechte, in der Hauptsache nur durch Pflichten, zusammengehalten werden können? EZ sind dies Fragen an die Zukunft und ihre Lösung wirb abzuwarten, eine günstige Lösung aber mög lichst zu fördern sein Daß zu einer solchen ein gesetzlicher Zwang, Genossenschaften zu bildest und sich ihnen anzu schließen, beitragen werde, scheint der Deputation bei der Natur der gestellten Aufgaben sehr zweifelhaft; auch lauten die Nachrichten über die Erfahrungen, welche man in Oester reich mit dem.Genoffenschaftszwange neben der Gewerbefrei heit macht, bis jetzt nicht ^>en günstig. Es laßt sich zwar die äußere Form erzwingen, nicht aber der Geist, der sie besee len muß, wenn es eben nicht blos todte Form bleiben soll, und in dieser Beziehung wirkt erfahrungsmäßig der Zwang entgegengesetzt Dem, was man beabsichtigt. — Am sicher sten halten freilich Rechte die corporgtiven Verbände zu sammen, allein nach dem, was weiter oben gesagt ist, kann die Deputation Vorrechte auf dem gewerblichen Gebiete freilich nicht empfehlen; es ist unmöglich sie zu gewähren, wenn man nicht den Grundsätzen untreu werden will, von denen man bei der Reform unserer G.Werbegesetzgebung auszugehen hat. Vielleicht ist es der Gesetzgebung auf po litischem Gebiete Vorbehalten, für die Guverbsgenossenschaf- ten Etwas zu thun; es findet sich darüber bereits eine Andeutung in den Motiven, und wenn zweifellos die tief eingreifende Reform auf gewerblichem Gebiete, wenn auch nicht sofort, doch mit der Zeit ihren Einfluß geltend machen wird auch in anderer Richtung der Gesetzgebung, so düifie die Frage über die Stellung der Gewerbegenossenschaften dabei nicht unerwogen bleiben können. Einstweilen gewährt der vorliegende Entwurf den Innungen die Rechte morali scher Personen und den Vorständen von Innungen, ohne Rücksicht auf Census, das Wahlrecht zu den zu errichten den Handels- und Gewerbekammern, ein Recht, was die Deputation auf alle Mitglieder einer Innung ausgedehnt zu sehen beantragt. Von dem Wunsche ausgehend, daß der Gewerbestand sich nicht sofort in Atome aufiösen, daß korporative Ver bände für Zwecke und mit Mitteln, welche mit diesem Ge setze nicht in Widerspruch sind, auch ferner bestehen mögen, legt die Deputation Werth darauf, daß nicht, wie von man chen Seiten verlangt wird, eine sofortige Auflösung der gegenwärtigen Innungen erfolge. Es kann nicht in Ab rede gestellt werden, daß mehr oder weniger in diesen Innun gen ein Geist lebt, der den neuen Einrichtungen und Dem neuen Gesetze widerstrebt, aber dieser Geist steckt in den Individuen, die man ja doch für Neubildungen nicht ent behren könnte und wird erst mit der Zeit sich versöhnen lassen. — Einstweilen aber sind die gegenwärtigen Innun gen, wekin nur alles Schädliche und Exclusive dabei ent fernt wird, sicher eine äußerst werthvolle Grundlage für die der Zukunft angchörende gewerbliche Corporation. Die Gewohnheit, das Vermögen der Innungen, der in ihnen lebende Corporationsgeist sind gar nicht zu verachtende Bindemittel, und es ist gewiß sehr geralhen, den Versuch zu machen, ob sich nicht, wie in England, diese Corporatio- nen erhalten für ihnen selbst -und der Gesammlheit die nende Zwecke, ohne alle gewerblichen Vorrechte. Hierzu kommt, daß eine sofortige zwangsweise Auflösung der be ¬ ll. K. (1° Abonnement.) stehenden Innungen, abgesehen von den nicht ganz leichte» Fragen über ihr Vermögen, die Unzufriedenheit mit dem neuen Gesetze in den betreffenden Kreisen ohne Noth gewiß wesentlich verwehren würde. Die Deputation ist aus die sem Grunde entschieden der Meinung des Entwurfes, sie nicht aufzuheben, vielmehr bei ihnen zwar Alles zu entfer nen, was mit der Freiheit in Ausübung des Gewerbes für den Einzelnen unvereinbar ist, im Uebrigen aber sie bestehen zu lasten, auch mit Einrichtungen, die nicht mehr allenthal ben angemessen erscheinen; die Zeit wird dann Richter sein über solche Einrichtungen. Es muß sich auch in nicht zu ferner Zukunft entschei den, ob man in der Hoffnung, daß korporative Verbände in dem Sinne, wie sie gegenwärtig allein zulässig und mit den Grundsätzen des Gewerbegesetzes vereinbar sind, ohne gesetzliche Nöthigung sich erhalten werden, zu weit gegangen ist; wäre dies der Fall, so würde vielleicht im Wege der Gesetzgebung nachgeholfen werden können. Daß aber der Versuch gemacht werden müsse, stimmt ganz mit den An sichten der Deputation überein, wodurch nicht ausgeschlossen wird, daß Diejenigen, welche aller Vortheile der korporati ven Verbände für Zwecke der Bildung u. s. w. theilhaftig werden möchten, ohne doch zu den Lasten beizutragen, zu Beiträgen müssen genöthigt werden können, was auch das Gesetz verlangt. Indem die Deputation sich hiernach in den vier wich tigsten in dem Gesetz enthaltenen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zustimmend erklärt, ist sie von dem tiefeingrei- fendcn Einfluß, den ihre Losung für die wnlhscdaftlichen rind socialen Verhältnisse des Landes, für dessen Wohlstand und Zufriedenheit, für seine ehrenvolle Stellung unter den handel- und gewerbtreibenden Nationen haben muß, voll ständig durchdrungen; sie fühlt die ganze Verantwortung der Stände des Landes bei ihrer bezüglichen Erklärung. Die Acten der Deputation können Zeugni'ß ablegen, daß sie sorgsam erwogen hat; der Entschluß zur Zustim mung ist nicht allseitig sofort, er ist auch nicht allseitig mit leichtem Herzen g>ssaßt worden, denn es kann nicht fehlen, daß das Gesetz vielfach schmerzlich verletzen wird. Aber das Refvrmbedürfniß für die Gewerbegesetzgebung war nicht länger zurückzuweisen, wenn nicht bereits vorhandene Uebel- stande einen immer schlimmeren Characker annrhmen, wenn nicht auf wichtigen Veikehrsgebieren Sachsen zurückbleiben, sein Wohlstand zurückgehen sollte. Es konnte nur das Maaß der zu gewährenden freieren Bewegung in Betracht kommen und in dieser Beziehung bestehen allerdings ver schiedene Ansichten. Dahin jedoch treffen sie meist alle zu sammen, daß die wirthschafrlichen Verhältnisse des moder nen Staates und die speciellen Verhältnisse auf den Ge- werbsgebieken in der Richtung nach unbeschränkter Freiheit der Arbeit und der Bewegung gravitiren, daß sich die Vollendung dieses Processes zwar aufhalten läßt, aber daß keine Macht der Gesetzgebung seine endliche Entscheidung im Sinne der Freiheit abwenden kann. Gewinnt man einmal die Ueberzeugung, wo das unvermeidliche, endliche Ziel liegt, so wird die ganze Angelegenheit mehr oder we niger nur zu einer Opportunitäcsfrage, bei deren Lösung die concreten Verhältnisse scharf ins Auge zu fassen sind. In dieser Beziehung ist daran zu erinnern, daß das sächsi sche Volk im Allgemeinen wohl von sich tühmen darf, es stehe auf einer Srufe der Bildung, die jeden Vergleich be stehen kann und die es ebensowohl befähigen als berechti- 6
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