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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Gesellenuntcrsiützungscasse — außer den für die Kranken — bei den zünfri.qen Hausiudustrieqewerben, wie Weber, Wir ker und Posamentirer, ohnstreüig in relau'v höherem Grade anzunehmen sein dürste, wie bei den gewöhnlichen Hand werkern, so müssen wir uns doch auch in dieser Beziehung dagegen aussprechen, weil wir einerseits dies Bedürfnis) nicht ass ein absolut dringendes anerkennet;, andererseits aber auch hier mannigfache Bedenken und Schwierigkeiten sich Herausstellen dürften. Diese würden besonders bei dem Verlassen des betreffenden Bezirkes, sei es durch Weiter wandern oder Wegzug, cintretcn, was denn.dach auch bei den fraglichen Gewerben, wenn auch minder häufig vor kommt. Möge man in solchem Falle gänzlichen Verlust des Unterstützungsrechts und der gezahlten Beiträge, oder nur das einstweilige Ruhen dieses mit der Rückkehr wieder auflcbendcn Anspruchs, oder die Rückzahlung der Beiträge anordncn, so wird man stets auf rechtliche oder faciische Bedenken stoßen, die zu einleuchtend scheinen, um näherer Erörterung zu bedürfen. Was dagegen eine Untcrstützungscasse für Meister allein betrifft, so ist zwar nicht das Bedürfnis wohl aber die Möglichkeit einer den Grundsätzen. der Gerechtigkeit ent sprechenden und finanziell gesicherten Ausführung derselben zu bezweifeln. Auch unter den fraglichen Meistern giebt es geschicktere und bemitteltere, als die übrigen, welche selbst in nahrloser Zeit öffentliche Unterstützung weder bedrnstn, noch annehmen würden. Wollte man diese zwingen, außer zur allgemeinen Ortsarmencasse, auch noch zur Versorgung armer Innungsgenossen, die häufig, picht einmal ihre Orts mitbürger .sein werden, zu zahlen'- ' so würde ein solches Gesetz gerechte Unzufriedenheit Hervorrufen, ja in der Thal von einer kommunistischen Kendenz kaum ganz freizu sprechen, sein". Abg. vr. Hertel: Ich verkenne nicht die Weisheit, welche in dem Gutachten des hohen Staatsraths vielfach ersichtlich ist. Aber die darin über die vorliegende Frage ..enthaltenen Ansichten scheinen mir mehr da begründet, wo 'man den bestechenden Verhältnissen weniger Rechnung zu tragen hat. Die Verhältnisse in Sachsen, die man nicht ändern kann, dürften bei der Einführung der Gewerbe freiheit eine Rücksicht auf die verarmenden Gewcrbtrciben- den dringend erheischen. Geschieht es jetzt nicht, so wird diese Norhwendigkeit später wahrscheinlich gebieterisch an die Thür klopfen. Ich freue mich, daß der Abg. v. Schön berg diesen Gegenstand in Anregung gebracht hat. Ich würde es selbst gekhan haben; nur ein praktisches Bedenken hat mich davon abgrhalten. Die Absicht, die seinem An träge zu Grunde liegt, ist keine' andere, als der Beitrags pflicht der Commune zu Erhaltung der Verarmten zu Hülfe zu kommen. Der geehrte Herr Referent hat dagegen ein gewendet, die -bestehende communliche Verpflichtung zur Unterstützung verarmter Gemeindemitglicder sei allgemein und schließe eine besondere Beitragsleistung der gewerbe genossen aus. Das Erste ist richtig; das Zweite kann ich nicht dafür anerkennen und es spricht dagegen die Erfahrung als ein sehr deutlicher Beweis. Im benachbarten Königreiche Preußen, was für uns immer das einzige Muster in Bezug auf Gewerbefreihcit bleibt, »veil sie dort am längsten in Deutsch land bestanden hat, ist die Verpflichtung der Communen zur Unterhaltung ihrer Armen auch cingcsührt, wie sie bei uns besteht; es hat sich aber dort gezeigt, daß diese Verpflichtung nicht ausrciche und es ist darum im Jahre 1819 dort ein Gesetz erlassen worden, nach welchem den Gewcrbegenossen unter Umständen eine Verpflichtung zur Beitrggsleistüng auferlegt werden kann und zwar in einem ausgedehnteren Grade als Abg. v. Schönberg durch die Einschaltung des vorgeschlagenen Zusatzes gegenwärtig beantragt. Hier ist offenbar die Verpflichtung der Gewerbsgenossen in größerem Umfange für zulässig erklärt, als nach dem vorliegenden Anträge. Denn nach dem Anträge des Abg. v. Schön berg, sollen die Mitglieder desselben oder eines verwandten Gewerbes nur dann genöthigt werden können, Unterstützungs- beiträgezu leisten, wenn die betreffende Innung durch Beschluß ihrer Mehrheit Unterstützungseinrichtungen getroffen. hat. Man hat unter Ander n dem Anträge auch eine communistischr Tendenz entgegen gehalten. Auch das Gutachten des ho/sen Scaatsraths habe diesen Ausdruck gebraucht. Nun, das preußische Gesetz vom Jahre 18-19, welches jene Untcr- stützUngspflicht der Gewerbtreibenden anordnet, rührt von dem Ministerium Brandenburg - Manteuffel her. Ich glaube, diese Herren würden sich sehr wundern, wenn sie hörten, daß ihnen deshalb der Vorwurf des Cummunismus und Sccialismus gemacht worden ist. Dessen ungeachtet trage ich Bedenken, dem v. Schönberg'schen Anträge bei- zutreken, aus tvin Grunde, weil es mir zu schwierig erscheint, die Sache praktisch durchzuführen. Sie scheint mir den Behörden eine zu große Last aufzubürden, namentlich in größeren Orten, die ich dabei im Auge habe und wo die Sache auch vielleicht am wichtigsten ist. Es scheint mir zu -schwierig zu sein, dir Gewerbtreibenden, welche zu demselben oder zu einem verwandten Gewerbe zu rechnen sind, auf- Ansuchen, namentlich da künftig ein Jeder mehrere Gewerbe zugleich betreiben kann. Die Vorstände der betreffenden Innung würden sich darum wahrscheinlich oft beschwerend an die Obrigkeit wenden, und nicht selten vergeblich Klage erheben'. Möglicherweise würden sie Controlemaaßregeln durch die Behörde verlangen, um zu erfahren, wer dasselbe oder ein ähnliches Gewerbe betreibt und da, wie erwähnt, die Gewerbe durch besondere Arbeitsgebiete von einander nicht geschieden find, so kann factisch die Frage oft zweifel- hastsein, zu welcher Innung ein Gewerbtreibender verwandt schaftlich gehört. Es können dadurch Weiterungen ent stehen, die größer find, als der mit dem Anträge beabsichtigte Nutzen. Mir ist nicht genau bekannt, inwieweit das angeführte preußische Gesetz vom Jahre 1849 in der ganzen Monarchie durchgeführt worden ist und wie es sich bei diesem Punkte bewährt hat. Auf das Letztere kommt aller dings viel an. Ich werde dahcr meinerseits erst Noch weiteren Erfahrungen in dieser Beziehüng entgegensehen. Daß
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