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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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wenn ein niederer Beitrag Seiten der Fabrikinhaber ge leistet wird; das Weitere kommt auf die Verhältnisse des Gewerbes, die Zahl der Arbeiter, mithin auf Umstände an, die in einem deshalb zu errichtenden Statute regulirt wer den müssen. Der Vorschlag ertheilt auch nichts Neues und Abnormes für die Fabriken in Sachsen. Denn im Berichte der geehrten Deputation ist selbst gesagt, daß in gutgeord- ncten Fabriken derartige Lassen bereits bestehen; man könnte mithin Diejenigen, wo sie nicht bestehen, nicht wohlgeord nete nennen. Für diese soll der Antrag Abhülfe verschaf fen, da der Mangel an zweckmäßig eingerichteten Unter- stützungscassen den betreffenden Gemeinden große Lasten in Aussicht stellt, wenn in Krankheits- und Nothfällen den Arbeitern von Seiten der Fabrik keine Unterstützungen ge- währt werden. Vermöge der notwendigen Rücksicht auf diese Gemeinden dürfte sich mein Antrag sehr empfehlen. Präsident Haberkorn: Der Abg. 0r. Hertel hat den Antrag gestellt zu §. 92 nach dem zweiten Absatz Fol gendes einzuschalten: „Außerdem kann durch Ortsstatuten für selbständige Gcwerbtreibende und für die Fabrikinhaber die Verpflich tung festgesetzt werden, sich an diesen Unterstützungscassen für die Gewerbsgehülfen und Fabrikarbeiter durch festzu stellende Beiträge aus eignen Mitteln zu betheiligen, auch die Beiträge der Arbeiter und beziehendlich Ge werbsgehülfen von dem an sie zu zahlenden Lohne zu kürzen und an die Unterstützungscasse zu entrichten. Wird dieser Bestimmung durch ein Ortsftatut nicht genügt, so kann ihre Ausführung Seiten der Regierungsbehörde nach Anhörung der Ortsbehörde und der Gewerbe- oder beziehendlich Handelskammer des Bezirks für einzelne oder mehrere Ortschaften nach Maaßgabc des Bedürfnis ses angeordnet werden." Die Zulässigkeit dieses Antrages dem Urtheile der Kam mer anheimgebend, frage ich dieselbe: ob dieser Antrag unter stützt wird? — Zahlreich. Referent Georgi: Ich möchte an den geehrten An tragsteller zunächst die Anfrage richten, wie der Antrag gemeint ist, ob in dem Anträge blos die Verpflichtung fest gestellt werden soll für die Arbeitgeber und respective Fabrik inhaber, zu den Hülfs- und Unterstützungscassen der Arbeiter beizutragen, oder ob sie sich selbst an diesen Lassen bethei- ligen sollen, wie im Antrag gesagt ist. Das Letztere würde die Möglichkeit voraussetzen, daß sie bei dieser Betheiligung neben Pflichten auch Rechte für sich erlangen würden. Ich weiß nicht, ob das die Absicht ist; das Wort „betheiligen" giebt zu Zweifeln Veranlassung, namentlich da gesagt ist: „sich bei diesen Unterstützungscassen für die Gewerbs- gchülsen und Fabrikarbeiter durch festzustellende Beiträge aus eigenen Mitteln zu betheiligen"; also sie sollen sich an den Unterstützungscassen der Gewerbs- gchülfen und Fabrikarbeiter betheiligen. Ehe ich weiter darauf eingehe, muß ich den geehrten Abgeordneten bitten, daß der Sinn des Antrages festgestellt werde. Abg. vr. Hertel: Es heißt „für die Gewerbsgehül fen und Fabrikarbeiter", und damit ist jeder Zweifel aus geschlossen. Es ist gemeint, daß die Unterstützungen ledig lich zu Gunsten der Fabrikarbeiter und Gewerbsgehülfen dienen sollen. Referent Georgi: Es ist also damit nur ausgesprochen, daß den Arbeitgebern eine Bcitragspflicht ortsstatntarisch auferlegt werden soll und kann. Hier ist zunächst wieder zu unterscheiden zwischen dem, was für die selbständigen Gewerbtreibenden im Allgemeinen und dem, was für die Fabrikinhaber speciell festgesetzt werden soll. Für die selb ständigen Gewerbtreibenden eine derartige Bctheiligung ein treten zu lassen, wird mit vielen praktischen Schwierigkeiten verknüpft sein. Ich erlaube mir daran zu erinnern, daß der geehrte Abgeordnete aus Anlaß des Antrages des Abg. v. Schönberg selbst auf die große praktische Schwierigkeit der Ausführung auf derartige Bedenken hingewiesen hat. Es wird sehr schwer zu ermitteln sein, welche selbständige Gewerbtreibende gerade für gewisse Lassen beitragspflichtig sein sollen und es werden darüber fort und fort Zweifel entstehen. Was die Beitragspflicht zu den Fabrikcafstn betrifft, so ist allerdings die Ausführung der Maaßregel leichter und es ist anzuerkennen, daß cs bereits eine Anzahl Fabrikcassen giebt, bei denen sich die Fabrikinhaber bethei ligen. Durch den Antrag soll aber der Zwang dazu fest gestellt werden. Abgesehen von dem principiellen Bedenken, welches doch darin liegen möchte, daß man hier nur einen ganz vereinzelten Theil der Arbeitgeber herausgreift und eine Zmangspflicht zu Unterstützung der Arbeiter für ihn aussprechen will, weil es praktisch hier gerade am leichtesten ausführbar ist, gebe ich doch noch zu bedenken, daß sehr viel mit dem Anträge nicht erreicht werden wird; denn wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Lohnverhältnisse fest zustellen, und diese besteht nicht, so werden Sie immer riskiren, daß die Arbeitgeber sich für das, was man ihnen zur Unterstützung abnimmt, durch Abzüge am Lohne der Arbeiter wieder bezahlt machen, ja der Fabrikherr wird, wenn die Beiträge bedeutend sind, durch die Fabriköconvmie geradezu dazu genöthigt werden. Ich gebe als Beispiel folgende Andeutung. Wenn im Entwürfe von 1857 ein Abzug von 1 Neugroschen am Lohnthaler stattfinden sollte und bestimmt war, daß der Arbeitgeber die Hälfte ebenfalls beitragen sollte, so würde ihn bei einem Wochenlohn von 1000 Lhalern eine Ausgabe von jährlich 800Khalern treffen. Es möchte nicht überall sich eine derartige Extrabesteuerung den Fabrikinhabern auflegen lassen, ohne daß sie sich in irgend einer Weise wieder dafür bezahlt machten. Wenn der geehrte Abg. vr. Hertel auf Preußen hingewiesen hat, und bemerkt, daß sein Vorschlag viel milder sei, so möchte ich ihm doch darin widersprechen; denn es ist in seinem An^ trage eines Verhältnisses zwischen Beitrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gar nicht gedacht; es kann also durch
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