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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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behörden Gutachten 'zu ertheilen". Es ist mein Wunsch, ihre Competenz möglichst zu erweitern und schäd lich kann es niemals sein, wenn sic die Verpflichtung er halten, auf Antrag van Justiz- und Verwaltungsbehörden Gutachten zu ertheilen, und das würde meines Erachtens auch das treffen, was ver geehrte Abg. Cichorius für wün schenswert!) hielt. Es würde sich eine wohlthätige Ausdeh nung derjenigen Competcnz ergeben, welche im zweiten Satze unter b geboten worden ist, wonach ihnen nun die Verwaltung allgemeiner Handelsinstitute übertragen werden kann. Es möchten hier die Worte „mit ihrer Zustim mung" bis „Einrichtungen" in Wegfall kommen. Ich sehe keinen Nutzen von dieser Einschränkung; denn es ist hier die Zustimmung in das Ermessen gestellt und es würde ferner darüber, ob die Voraussetzung der jedesmal nothwendigcn Ermangelung stattsinde, jedesmal dem Streire Thor und Thür geöffnet werden. Die Behörde hat keine Motiven anzugeben bei einer solchen Entscheidung. Ent scheidet die Behörde sich dafür, eine Verwaltung ihnen an zuvertrauen, so ist dies unbedenklich und einem Streite wird vorgcbeugt werden darüber, ob die örtlichen Qualifi kationen statlsinden oder nicht. Dann ist mir anstößig das „u. s. w." Auch dieses möchte ich entfernt haben und dafür gesagt haben: „und sonstige auf Handel und Verkehr Bezug habende öffentliche Anstal ten". Es heißr: „es können übertragen werden". Der Sinn ist doch auf öffentliche Anstalten, die auf Handel und Verkehr Bezug haben, gerichtet. Der Nachtheil bleibt immer, daß sie den Ortscorporationen nachstehen und das Recht, eine juristische Person zu sein, entbehren, auch erst darum nachsuchcn müssen, wenn sie Eigentbum erwerben wollen. Ich reiche die Amendements ein und bitte den Herrn Präsidenten, sie zur Unterstützung zu bringen. Präsident Habcrkorn: Es hat Abg. Gehe folgenden Antrag zu §. 118 gestellt. Es soll heißen: ,,g) Dem Ministerium des Innern und der betreffenden Regierungsbehörde als begutachtende, sachverständige Or gane in Handel und Gewerbeangelegenheiten zu dienen". Ferner soll in der vierten Zeile noch gesagt werden: „sie bei jeder wichtigen allgemeinen Angelegenheit dieser Art zu hören". Zu d soll es weiter heißen: „Sie sind auch verpflichtet, auf Antrag von Justiz- und Verwaltungsbehörden Gutachten zu ertheilen". Ferner sollen im zweiten Satze unter b) die Worte „mit ihrer Zustimmung" bis „Einrichtungen" in Wegfall kommen und endlich statt des „u. s. w." soll es heißen: „und sonstige auf Handel und Verkehr Bezug habende öffent liche Anstalten". Endlich soll nach den Worten: „ihren Sitz hat" noch hinzu gefügt werden „auch können sie Eigen tum ' erwerben". Werden diese Anträge unterstützt? — Geschieht nicht ausreichend. U. K. (I. Abonnement.) Abg. Falckc: Ich muß doch den Herrn Präsidenten bitten, auf den Satze „den Handelskammerabtheilungen" u. s. w. eine besondere Frage zu richten, wenn mir nicht eine Auskunft wird, die mir über einen Zweifel Aufklärung giebt. Ich erkenne dankbar an, daß die geehrte Deputa tion diesen Satz ausgenommen hat, um dadurch einem Wunsche vieler Petenten entgegen zu kommen; allein die Aufnahme örtlicher Angelegenheiten in die Handelskamniern Sachsens kann ich nicht reckt zusammenreimen mit dem, was in §. 112 bestimmt worden ist. Z. 112 zieht die Staats kasse an und es sind aus letzterer die Secretärgehalte ein schließlich des Canzleiaufwandes zu vergüten. Nun, diese Bestimmung ist zu rechtfertigen, soweit es sich um die Bezirkskammcrn handelt; aber daß vom Staate salarirte Sekretäre mit für örtliche Angelegenheiten benutzt werden, das dürfte doch Niemandem zu vertheidigen beikommen. Ich erlaube mir daher die Anfrage an den Herrn Referenten, ob die Deputation diesen Umstand vorgesehen hat, da aus einem andern Abschnitt des Gesetzes zu ersehen ist, daß im ähnlichen Falle der Staat keine Kosten haben soll; ihm also durch die Uebernahme rein örtlicher Geschäfte keine Kosten erwachsen sollen. Ich bitte eventuell den Herrn Präsidenten über diesen Punkt besonders abstimmen zu lassen. Präsident Haberkorn: Es wird dem entsprochen werden. Referent Georgi: Der letzte Satz ist nach einer dop pelten Richtung hin rein fakultativ. Es kann, der Han- delskammerabtheilung etwas dieser Art übertragen werden; aber es hängt von ihrer Zustimmung ab, ob sie diese Ueber- tragung genehmigen will. Das Fakultative in ersterer Be ziehung sichert dagegen, daß ihr von Seiten des Staates nichts übertragen zu werden brauche, was mit ungerecht fertigten Kosten für den Staat verknüpft sein würde und das zweite sichert die Handelskammer dagegen, daß ihr nicht etwas übertragen werden könne, was ihrer Conve- nienz nicht entsprechen würde. Mir scheint, daß durch das Fakultative des ganzen Satzes die Bedenken sich erledigen möchten, die dem geehrten Abgeordneten dabei vorschweben. Was das Bedenken des geehrten Abg. Cichorius betrifft, so war seine Frage direkt an den Herrn Regierungscommissar gerichtet und ich überlasse cs Diesem, sich darüber aus zusprechen. König!. Commissar vr. Weinlig: Die Anfrage des geehrten Abg. Cichorius kann ich allerdings nur in soweit beantworten, als ich von der Auffassung spreche, welche die Staatsregierung den Deputationsvorschlägen, über die ab gestimmt werden soll, beilegen zu müssen glaubt. Ich fasse die Deputationsvorschläge so auf, daß sie nur das Nothwendige und gewissermaaßen das Minimum dessen bestimmen, was jedenfalls im Gesetze stehen muß, damit es nicht von beiden Seiten abgelehnt und umgangen werden kann. Was darüber hinausgeht, ist nur fakultativ, was 71
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