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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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den von ihr beschlossenen Abänderungen und Zusätzen die Genehmigung ertheilen. Präsident v. Schön sels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über den Schlußantrag der Deputation zu sprechen wünscht? — Es ist nicht der Fall und ich werde also den selben zur Abstimmung zu bringen haben und zwar mit telst Namensaufruf. Der Antrag der Deputation geht dahin: „Die hohe Kammer wolle zu dem vorliegenden Ge setzentwürfe mit den von ihr beschlossenen Abänderungen und Zusätzen die Genehmigung ertheilen." Ich frage, ob die Kammer diesem Anträge ihrer Deputation beitritt? — Hierauf antworten mit Ja: Vicepräsident v. Friesen. Secretär v. Egidy. Secretär Wimmer. Domherr v. Watzdorf. Graf zu Solms-Wildenfels. Hofrath vr. Hänel. Graf Wilding v. Königsbrück. Bischof Forwerk. Graf v. Schönburg. Bürgermeister Löhr. Bürgermeister Clauß. Bürgermeister Gottschalk. Rittergutsbesitzer v. Römer. Rittergutsbesitzer Kraft. Bürgermeister Hennig. Freiherr v. Beschwitz. Kammerherr v. Aehmen. Klostervoigt v. Posern. Rittergutsbesitzer v. Bdhlau. Kammerherr v. Metzsch. Bürgermeister Müller. Freiherr v. Schönberg-Bibran. Kammerherr v. Miltitz. Oberbürgermeister Pfotenhauer. Landesbestallter Hempel. Präsident v. Schönfels. Präsident v. Schönfels: Es hat daher dieser Gesetz entwurf einstimmige Annahme gefunden. Referent Landesbestallter Hempel: Ich habe noch den Schluß des Berichtes zu geben: Hiermit wäre dieser Gegenstand der heutigen Tages ordnung erledigt und es ist nun zum zweiten Gegenstände überzugehen. Es ist dies der adoptirte Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer über das königliche Decret vom 29. April 1861, den durch die Milderung des Nothstandes in den Jahren 1854 und 1855 veranlaßten Aufwand be treffend. Herr Bürgermeister Löhr als Referent, wird die Güte haben, uns den Vortrag zu geben. Referent Bürgermeister Löhr: Nachdem mittelst aller höchsten Decrets vom 8. Januar 1855, die Nahrungsver hältnisse betreffend, der dermaligen Ständeversammlung von der Staatsregierung specielle Mittheilung gemacht worden war, wie sich die Nahrungsverhältnisse in einzelnen Theilen des Landes infolge der hohen Preise der unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse und der gestörten Fabrikthätigkeit zu einem Nothstande gestaltet und was zur Milderung und Erleich terung desselben regierungsseitig bereits geschehen war und noch ferner geschehen sollte, hatten sich beide Kammern in der ständischen Schrift vom 30. März 1855 zu dem An träge vereinigt, die königliche Staatsregierung zu ermächtigen: „den Aufwand aus der Staatscaffe zu bestreiten, welcher sich zur thunlichsten Abhülfe der dermaligen Noth- stände nöthig machen sollte", indem sie zugleich die Erwartung aussprachen, „daß mit möglichster Sparsamkeit verfahren und nur den unabweisbarsten Anforderungen genügt, auch der nächsten Ständeversammlung die nachträgliche Bewil ligung des Aufwandes werde überlassen werden." Schlüßlich ist einer bei der Zweiten Kammer einge- gangencn Petition des Gemeindevorstandcs Carl Gottfried Altner und Genossen zu Holzhausen, Sommerfeld, Engels dorf, Baalsdorf und Kleinpößna zu gedenken, dahin gehend, die Staatsrcgierung zu vermögen, die Drainirung nasser Grundstücke aus Staatsmitteln durch verzinsliche Vor schüsse kräftigst zu unterstützen, dergestalt, daß eine allmäh- lige Amortisation des Capitals cintrete. Die Zweite Kam mer hat auf den Vorschlag ihrer Deputation beschlossen, diese Petition als durch die Annahme des Gesetzentwurfs erledigt zu erklären und die unterzeichnete Deputation räth der hohen Kammer an, dieser Erklärung sich anzuschließen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand über den Schluß des Berichtes zu sprechen wünscht, so gehe ich zur Fragstellung über. Bei der Zweiten Kammer ist eine Pe tition des Gemeindevorstandes Carl Gottfried Altner und Genossen zu Holzhausen u. s. w. eingegangen, die sich auf den eben berathenen Gesetzentwurf bezieht. Die Zweite Kammer hat auf den Vorschlag ihrer Deputation beschlossen, diese Petition als durch die Annahme des Gesetzentwurfes erledigt zu erklären; die diesseitige Deputation räth der Kam mer an, dieser Erklärung beizutreten und ich habe zu fra gen, ob die Kammer hier,itz, ihrer Deputation bei pflichtet? — Einstimmig Jzr. ° Die Ständeversammlung ward bei Ertheilung dieser Ermächtigung von der Ansicht geleitet, die königliche Staats regierung selbst werde bemessen, wie weit es thunlich sei, die Staatscaffe bei den auf möglichste Erleichterung des eingetretenen Nothstandes gerichteten Veranstaltungen zu schonen, da es außer der Macht des Staates liege, mit coloffalen Mitteln und Anstalten der allgemeinen Noth ab zuhelfen und sprach dabei ausdrücklich aus, daß die Regie rung unbilligen, nicht gehörig begründeten Anforderungen energisch entgegentreten, die einzelnen der Hülfe Bedürf tigen nur sehr ausnahmsweise unterstützen und den Ge meinden unter Festhaltung des Communalprincips nur dann helfen werde, wenn deren notorische Armuth dies nöthig mache. Die auf Grund dieser Ermächtigung von der Staats regierung verwendete Summe ist im Rechenschaftsberichte über die Finanzperiode 1855/57, hinter der Pos. 226 svk II in Ausgabe gestellt und in der Beilage G zum königlichen Decrete vom 29. April 1861 specieller Nachweis über diese Verwendung und über deren Modalität gegeben worden. Die zweite Deputation der Zweiten Kammer hat der letz teren darüber unterm 29. Mai dieses Jahres Bericht er stattet und nachdem von dieser darüber in der 92. öffent lichen Sitzung bcrathen und Beschluß gefaßt worden, hat
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