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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Mitt he Nun gen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 94. Dresden, am 23. August 1861. Vierundneunzigste öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 30. Juli 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Berathung des anderweiten Be richts der ersten Deputation über den Entwurf eines bürger lichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen. Die Sitzung beginnt kurz nach 5^ Ubr in Anwe senheit von 28 Kammermitgliedern und der Herren Staats minister vr. v. Behr und vr. v. Falken stein und des königlichen Commissars Geh. Justizraths Sieben haar mir Verlesung des Protokolls über die vorhergehende Vormittags sitzung. Präsident v. Schünfels: Ich frage, ob Jemand ge gen das so eben verlesene Protokoll Etwas zu erinnern hat? — Wo nichk, so erkläre ich dasselbe für genehmigt und ersuche Herrn Bürgermeister C la uß und Herrn Ritt ner, dasselbe mit mir zu vollziehen. Ein Registrandenvortrag kann nicht statlsinden, weil eine Eingabe nicht eingegangen ist. Wir können zur Tagesordnung übergehen. Auf derselben befindet sich der anderweile Bericht unse rer ersten Deputation über den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen.*) Ich habe Herrn v. Könncritz zu ersti cken, den Redncrstuhl zu betreten und den betreffenden Vortrag zu erstatten. Referent v. Könneritz: Der andcrweitc Bericht lautet: In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 24- Juli d. Js. ist der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen mit den .von der Zweiten Kammer beschlossenen Abänderungen und Modifikationen, im klebri gen aber en bloc mit 62 gegen 4 Stimmen angenommen worden und hat die Zweite Kammer einstimmig beschlossen: der königlichen Staatsrcgierung die Schlußredaction dieses Gesetzentwurfs zu überlassen. In der, dem Berichte der ersten Deputation der Zwei ten Kammer beigegebenen Beilage sub sind die von der *) S. P.M. I. K. S. 1200 flq. u. 2150 flg. II. K. S. 3113 flg. u, 389:; flq., 3925 flg. u. 3964 flg. i. K. (8. Abonnement.) gedachten Deputation befürworteten Abänderungsvorschläge und Anträge zusammengestellt, bezüglich deren zwischen dem königlichen Commissar und der Deputation Einverständniß obwaltet. Inwiefern diese Abänderungsvorschläge und An träge mit den Beschlüssen der Ersten Kammer übereinstim men, ist bei den einzelnen, in der nurerwähnten Beilage sub ausgeführten Paragraphen bemerkt und ist bezüglich der von der Ersten Kammer genehmigten Abänderungs vorschläge der unterzeichneten Deputation kein einziger Differenzpunkt vorhanden. Nur beiläufig will man erwäh nen, daß auch bezüglich deS in der Beilage sub ) des jen seitigen Berichts zu §. 2599 gestellten Antrags Conformität mit dem Beschlüsse der Ersten Kammer vorhanden ist — auf Seite 798 des jenseitigen Berichts wird dessen nicht gedacht — worauf man aus dem Grunde hier aufmerksam zu machen Veranlassung nimmt, damit es nicht den An schein gewinnt, als sei in diesem Berichte ein Differenz punkt zwischen den Beschlüssen beider Kammern übergan gen worden. Die von der Zweiten Kammer genehmigten Abände rungsvorschläge, rücksichtlich deren sich zur Zeit divergirende Ansichten beider Kammern kund geben, zerfallen in zwei Elasten. Der ersten Elaste gehören diejenigen Beschlüsse der Zweiten Kammer an, welche Deputationsanträgen, denen die königliche Staatsregierung ihre Zustimmung crlhcill i hat, entsprechen, in der Beilage sub H des jenseitigen Be richts mit enthalten und von der Zweiten Kammer on bloo einstimmig angenommen worden sind. Die zweite Elaste von Differenzpunkten berühr auf, zu Kammerbeschlüssen erhobenen Deputationsanrrägen und Anträgen von Mitgliedern der jenseitigen Kammer, welchen die Zustimmung der königlichen Scaatsregierung entweder gar nicht zur Seite steht oder rücksichtlich deren diese Zu stimmung erst im Verlaufe der Debatte erlangt worden ist. Da beide Kammern übereinstimmend den Beschluß gefaßt haben, der königlichen Staatsrcgierung die Schluß redaction des bürgerlichen Gesetzbuchs zu überlassen, so kön neu Differenzpunkce, bei welchen es sich lediglich um die Redacnon handelt, ganz übergangen werden und wird man im Betreff der Redaction nur da etwas bemerken, wo die unterzeichnete Deputation eine Abänderung einer zwischen der königlichen Staalsregierung und der Zweiten Kammer vereinbarten Redaction für wünschenswcrth hält. Die einzelnen Differenzpunkte wird man nachstehende: speciell angeben und beziehendlich begutachten. I. Diejenigen von der Zweiten Kammer im Einverftänd- niß mit der königlichen Staatsregiernng gefaßten, in der Beilage sub I zusammengestellten Abänderungsvorschläge, 334
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