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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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großen Zerstreutheit des Materials, für schwierig gehalten wurde. Ferner eine Gewerbeordnung, gegründet auf Ge- 'werbefreiheit; ein Gesetz, welches allerdings alte, lange bestehende Institutionen aufhebt, welches jedoch nicht zu umgehen war und völlig im Einklänge mit den dermal'gen Zeitströmungen sich befindet. Ferner das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch, ein Werk, so vielfältig gewünscht und schon deshalb wichtig, da dessen Ausführung ein Schritt ist zur Einigung Deutschlands. Weiter das Landesimmo- biliarbrandcassengefttz; allseitig gewünscht und von den Ständen mehrfach beantragt, wird dasselbe hoffentlich in seiner Ausführung befriedigen. Ein Gesetz, die Gerichts behörden bei der Armee und deren Zuständigkeit betreffend, sowie eine Militärstrafproceßordnung; es wird durch diese Gesetze das in der Militärgesetzgebüng vielfach Zerstreute zusammengefaßt und eine sichere Handhabung der Gesetze gefördert. Ein Gesetz zu Abkürzung und Vereinfachung des bürgerlichen Proceßverfahrens, durch welches schon jetzt und unerwartet der Erlassung einer neuen bürgerlichen Proceßordnung den am meisten fühlbar gewordenen Uebel- ständen im Proceßverfahren abgcholfen werden wird. End lich eine Reform des Wahlgesetzes, durch welche mehrfach ausgesprochene Wünsche erfüllt werden. Fügt man nun die mannigfaltigen wichtigen Finanzgesetze hinzu und sind außerdem noch viele nicht zu verachtende Ergebnisse dieses Landtags zu nennen, so ist, wie man auch über unsere Beschlüsse urchcilen mag, doch gewiß, anzuerkennen, daß unsere Arbeiten beträchtlich waren und daß wir unserem Ziele mit Eifer nachstrebten. Haben wir uns in einigen Beziehungen mit der hohen Staatsregierung nicht zu ver einigen vermocht und wurde diesertzalb namentlich ein im merhin wichtiger Gesetzentwurf zurückgezogen, so lassen Sie uns damit uns trösten, daß vielleicht beim nächsten Land tage über diese Angelegenheiten eine um so schnellere und leichtere Einigung erzielt wird. Möge im Uebrigen die hoffnungsvolle Saar, welche dieser Landtag ausgesäet hat, reiche Früchte tragen und über das Land Nutzen und Seegen verbreiten! Wenn aber die dermalige Ständeversammlung im Stande gewesen ist, nicht ohne Erfolg für das Vater land zu wirken, so ist das Verdienst hierbei wohl nur zum kleinen Thcil das unserige. Der hohen Staatsregierung gebührt vor Allem der Dank und ich muß im Namen der Kammer es rühmend anerkennen, daß dieselbe ihre ge wohnten Grundsätze der Zuvorkommenheit und Bereit willigkeit gegen die Kammer auch an diesem Landtage un ermüdlich geübt und überhaupt dürften wohl nur Böswil lige daran zweifeln, daß der beste Wille zur Förderung des Guten unsere Staatsrcgicrung lebhaft beseelt. Ich kann jedoch meine Schlußrede nicht beendigen, ohne den geehrten Mitgliedern des Directoriums dieser Kammer für ihre Un terstützung, ohne den geebrtcn Mitgliedern der Deputationen für ihre vielfachen Bemühungen und ohne der verehrten i. K- (S. Abonnement.) Kammer für das mir aufs Neue bewiesene Wohlwollen und Vertrauen auf das Innigste zu danken. Hoffentlich begegnen wir uns sämmtlich wieder beim nächsten Land tage in diesen Räumen. Dieser jetzt zu Ende gehende Landtag aber möge nicht nur den Zeitgenossen, sondern auch dem Geschlechte der Zukunft ein unzweideutiges Zeug- niß geben von dem Ernste und der Ausdauer, womit wir nach dem Besseren strebten; ein Zeugniß geben davon, daß wir, was auch unsere Feinde sagen mögen, stets eingedenk sind, in ungeschwächter Kraft zu handeln für König und für Vaterland. Ich ersuche nun den Herrn Secretär, das gefertigte Protokoll vorzulesen. — Herr Vicepräsident! Vicepräsident v. Friesen: Herr Präsident! Die Worte, die Sie so eben an uns gerichtet haben, fordern uns zu dankbarster Erwiderung auf; denn Sie haben nicht nur gegen uns Ihre freundliche Gesinnung ausgesprochen, son dern haben auch im Namen und ganz im Sinne der Ersten Kammer gesprochen. Es ist gewiß ein wichtiger und ich muß sagen, ein ergreifender Augenblick, wenn vom Präsi denten verkündet wird, daß nun alle Geschäfte erledigt und daß weitere Mittheilungen und Berathungsgegenstände nicht mehr zu erwarten sind. Wir befinden uns jetzt in diesem Zeitpunkte des Scheidens, der Trennung und der Beendigung einer langen Wirksamkeit. In einem solchen Augenblicke schwinden'Me "andern Gefühle, als die des Dankes und der Freude. Es verschwindet jede Wolke, jeder Nebel der Erinnerung und alles Andenken an die Mühseligkeiten und Beschwerden eines langen, hinter uns liegenden Zeitraums. Wir haben nur noch Worte des Dankes. Dieser Dank richtet sich zunächst an Sie, ver ehrter Herr Präsident, für die Art und Weise, mit welcher Sie die Leitung der Geschäfte der Kammer auch wieder bei diesem Landtage geführt, für die Freundlichkeit, welche Sie uns erwiesen, für die Gerechtigkeit und für die Unverdrossenheit, mit welcher Sie alle beschwerlichen Geschäfte dieses Landtages vollführt haben. Ohne viel Worte und weitläufige Reden seien Sie überzeugt von unserem lebhaften Danke und der Wahrheit unserer Ge sinnung und so nehmen Sie am Schluffe des Land tags noch einmal unseren Dank und den Ausdruck unserer Hochachtung und unserer Anerkennung an. Mögen Sie auch ferner noch lange in dem Bewußtsein wirken, für das Beste des Vaterlandes und für die Ehre dieser Kammer gehandelt zu haben. Wir bitten Sie um Ihr ferneres Andenken und um die Erhaltung Ihres Wohlwollens. Unser Dank gebührt aber auch der hohen Staatsregierung und wir sprechen ihr diesen Dank mit voller Wahrheit und von ganzem Herzen aus. Wir danken allen Mitgliedern der Staatsregierung, den Herren Staatsministern und den Herren königlichen Commissaren für die große Bereirwillig-- 3ö2
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