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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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diesem gehorsamsten Gesuch veranlassen, sind hauptsächlich folgende: Es giebt eine Menge Verordnungen über den Bren- nercibetrieb aus den Jahren 1819 bis 1830, welche einem großen Theilc der Brennereitreibenden unbekannt sind, die, obschon sie zu dem jetzigen Stande des Brcnnereibetriebes nicht mehr paffen, doch nicht aufgehoben sind und demselben ungerechtfertigte Fesseln anlegen. Es ist in denselben den Steuerbehörden ein Strafrecht zugesprochen, welches fast ein an Willkür grenzendes ge nannt werden kann, da ihnen die Berechnung der Strafe schon bei blosen Ordnungswidrigkeiten ganz überlassen ist. Der Gcwerbtreibende ist bei Ausübung seines Gewerbes ganz der Willkür seiner Leute überlassen, in deren Händen es liegt, ihn, wenn die Behörden von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, um sein ganzes Vermögen zu bringen. Die Brennerei spielt aber in der Landwirthschaft und in den Staatseinnahmen eine so wichtige Rolle, daß die hohe Kammer gewiß dies ergebenste Gesuch gerechtfertigt fin den wird. Mit der größten Hochachtung unterzeichnet sich Dresden, den 15. Februar 1861. Der Spiritusverein für Deutschland durch Feodor v. Schönberg. Der adoptirte Bericht der dritten Deputation der jen- seitigen Kammer lautet folgendermaaßen: (S. L.M. H. K. S. 1940.) Präsident v. Schönfels: Es würde nun die Dis kussion über den soeben vorgetragenen Bericht zu eröffnen sein und ich habe zu erwarten, ob Jemand zu sprechen be gehrt? — Es scheint dies nicht der Fall zu sein, ich kann daher sogleich zur Abstimmung übergehen. Den Antrag, um den es sich handelt, hat soeben der Herr Referent vor getragen; er geht dahin: „Die Kammer wolle die Petition des Spiritus vereins für Deutschland nach Maaßgabe der in vor stehendem Berichte entwickelten Ansichten der königlichen Staatsregierungzurgeneigten Berücksichtigung empfehlen." Ich frage, ob die Kammer sich mit diesem An träge ihrer Deputation einverstehen will? — Einstimmig Ja. Somit ist der erste Gegenstand der heutigen Tages ordnung erledigt. Wir wenden uns zum zweiten, es ist der Bericht der vierten Deputation über die Petitionen der Gemeinden Bucha und Ge nossen, die Verpflichtung der Gemeinden zum Schneeauswerfen betr. Herr Domherr v. Watzdorf wird die Güte haben, uns Vortrag zu erstatten. Referent Domherr v. Watzdorf: Die in der Ueberschrift aufgeführten Petitionen haben mit Ausnahme der der Gemeinde Limbach und Genossen der Zweiten Kammer zur Berathung vorgelegen und der Inhalt derselben, sowie der des Antrages des Herrn Abg. Göhler, ist in dem Berichte der vierten Deputation der jenseitigen Kammer ckr. Landt.-Mittheilungen, Seite 1530 flg. ausführlich rcferirt, weshalb man zur Vermeidung von Wiederholungen sich erlaubt, auf diesen zu verweisen; in Betreff der oben unter 5 aufgeführten Petition der Ge meinde Limbach, welche erst am 15. vorigen Monats all- hier eingegangen ist, ist zu erwähnen, daß dieselbe, gleich der der Gemeinde Bucha, die Verpflichtung der Gemeinden zum Schneeauswerfen aufgehoben wissen will. In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 19. März dieses Jahres fanden die Deputationsanträge nicht allent halben die Genehmigung der Kammer und letztere hat nach Ablehnung mehrerer Amendements folgenden Beschluß gefaßt: die vorliegenden Petitionen und die Anträge der Deputation nach den gefaßten Kammerbeschlüssen an die hohe Staatsregierung zur Erwägung gelangen zu lassen und das Resultat dieser Erwägungen der nächsten Stände versammlung mitzutheilen; und zwar in Betreff folgender Kammerbeschlüsse: 1) eine Lohnerhöhung für das Schneeauswerfen bei freien Arbeitern bis höchstens 8 Pfennige pro Stunde eintreten zu lassen, während es bei dem Zwangs schneeauswerfen bei dem jetzigen Satze von 6 Pfen nigen pro Stunde verbleibt. Als freie Arbeiter dürfen Mannspersonen unter 18 Jahren und Frauenzimmer nicht angenommen werden; 2) diese Vergünstigung auf „nicht chaussirte siscalische Poststraßen" auszudehnen; 3) auch in Betreff „nicht siscalischer Poststraßen" den verpflichteten Gemeinden im Bedarfsfälle eine Bei hülfe zum Aufwande für das Schneeauswerfen durch den Verhältnissen angemessene Unterstützungen zu gewähren; 4) das Schneeauswerfen, so weit thunlich, durch freie Arbeiter besorgen zu lassen, ohne indessen die Ver bindlichkeit der Gemeinden aufzuheben; 5) die Vertheilung der Leistungen unter, die verpflich teten Gemeinden nach einem Maaßstave zu ordnen, welcher mehr als die Hufeneintheilung den verän derten Zeitverhältnissen entspricht. Ferner hat die jenseitige Kammer beschlossen: die im Berichte mitgetheilten Petitionen und den Antrag des Herrn Abg. Göhler als erledigt zu erklären, dieselben aber, insoweit sie an die Ständeversammlung gerichtet sind, noch an die Erste Kammer abzugeben. Für die fast bei jedem Landtage zur Berathung ge langten gleichartigen Petitionen, welche namentlich um eine den jetzigen Geld- und Lohnverhältniffen angemessene Er höhung des Lohnes für das Schneeauswerfen auf den Chaus seen baten, haben sich bisher in beiden Kammern immer nur einige wenige Stimmen erhoben und noch auf dem ordentlichen Landtage 1857/58 sprach sich die vierte Depu tation der Zweiten Kammer vkr. Landt.-Mittheilungen 1857/58 Zweiter Kammer, 2. Bd., S. 1023 dahin aus: „daß das Geldäquivalent an 6 Pfennigen für die Arbeitsstunde bei dem Schneeauswerfen nur als eine Zubuße für die betreffenden Gemeinden zu betrachten sei, da diese persönlichen Leistungen der Gemeinden ur sprünglich unentgeldlich zu übernehmen gewesen und daß
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