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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 60. Dresden, am 5. Juni 1861. Sechzigste öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 29. Mai 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Registrandenvorirag (Nr. 397 und 398). — Vortrag und Genehmigung der ständischen Schrift über die Petition Otto Gottschald's zu Golzern und Genossen, die Ablösung des Mahlzwanges betr. — Fort gesetzte Berakhung des Berichts der ersten Deputation über daS allerhöchste Dccret vom 6. Deccmber 1860, den Entwurf zu einem Gesetze, die Zusammenlegung der Grundstücke betr. und ztvar über die f§. 3 — 40 und Annahme des Gesetzent wurfs bei namentlicher Abstimmung. — Wahl eines Eriatz- milgliedeS in die dritte Deputation und zwar deS Herrn Kammerherrn v. Miltitz. Präsident v. Sckönfels eröffnet 1^ Uhr 35 Minuten in Gegenwart der Herren königlichen Commissare G<h. Raihs l)r. Weinlig und Generalcommissionsdirectors Geh. Regierungsraths Spitzn er, sowie in Anwesenheit von 34 Kammerimtgliedern die Sitzung und es wird zunächst das vom Herrn Sekretär Wimmer über die letzte Sitzung aufgenommene Protokoll vorgelesen, einstimmig genehmigt und von dem Herrn Domcapitular v. Stamm er und Se. Erlaucht Graf v. Schönburg milvollzogen. Hierauf folgt der Vortrag aus der Registrande. (Nr. 397.) Bericht der vierten Deputation der Ersten Kammer vom 28. Mai 1861 über die als Petition ein gereichte Denkschrift der Deulschkalholiken im Königreiche Sachsen. Präsident v. Schönfels: Dieser Bericht wird dem nächst gedruckt vertheilt werden und kommt auf eine der nächsten Tagesordnungen. (Nr. 398.) Die Zweite Kammer übersendet eine An zahl Druck r mplare zweier P.lilioncn des Stattraths und der Stadtverordneten zu Marienberg vom l>>. März 1861 um Venvendung wegen E'rich ung einer Mobiliarversiche rungsanstalt Seiten des Staats zur Vcnheilung an die Kammcrmitglieder. Präsident v. Schönfels: Diele Petitionen kommen zunächst in der Zweiten Kammer zur Beralhung. Die I. K. (6. Abonnement.) Exemplare sind vertheilt worden. Dies war die letzte Num mer der Registrande. Herr v. Nostiz-Wallwitz wird noch eine den Wahl zwang betreffende ständische Schrift vorlesen. (Geschieht.) Hat Jemand gegen die Form und den Inhalt der so eben verlesenen Schrift Etwas zu erinnern? — Wo nicht, so ist dieselbe als genehmigt anzusehen und wird nun noch an die Zweite Kammer zu gelangen haben. Eine weitere Mittheilung ist nicht zu machen; wir können daher zur Tagesordnung übergehen. Ich er suche den Herrn Referenten, den Rcdnerstuhl zu betreten, um den Bericht weiter vorzulragen über den Gesetzent wurf, die Zusammenlegung der Grundstücke be treffend. Referent Landcsbcstallter Hempel: Wir sind gestern ibis zu K. 2 gekommen, der §. 3 des Gesetzes lautet: (S. L.M. II. K. S. 898.) Meine Herren, ich darf wohl voraussetzen, daß Sie sämmllich die Motiven gelesen haben und stelle daher an heim, ob nicht von Verlesung der Motiven sowöhl bei diesem, als auch bei den folgenden Paragraphen abzusehen sein möchte? Präsident v. Schönfels: Es würde zunächst die Staatsregierung sich darüber zu erklären haben, ob sie ge stalte, daß von Verlesung der Motiven abgesehen werde. (Königl. Commifsar vr. Weinlig erklärt hierzu das Einverständniß der Negierung.) Ich habe zu erwarten, ob von Seiten der Kammer Etwas erwähnt werden will gegen den Vorschlag des Herrn Referenten? — Da das nicht der Fall ist, so würde von Verlesung der Motiven abzusehen sein. (Die nicht vorgetragenen speciellen Motiven hierzu s. L.M. II. K. S. 899.) Referent Landcsbcstallter Hempel: Der Bericht sagt: Zu 3. Soweit die Deputation Gelegenheit gebabt hat, die Gesetzgebungen anderer Länder über die Zusammenlegung der Grundstücke zu vergleichen, crfolgt anderwärts die 221
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