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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-07
- Titel
- Beilage A. und B.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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1479 seifigen Kammer beschlossenen, auf Seite 15 des diesseitigen Berichtes referirten Antrag, wegen Wiederherstellung des Rechtszustandes in Kurhcssen, welcher wörtlich folgender- maaßen lautet: „Im Verein mit der Ersten Kammer in Gemäßheit der ausgesprochenen Verwahrung die Staatsregierung zu ersuchen, auf geeignete Weise dahin zu wirken, daß der verletzte Rechtszustand in Kurhessen, unter Festhal tung der Rechtsbeständigkeit der Verfassung von 183 l, so weit dieselbe den Bundesgesetzen nicht widerspricht, wiederhergestellt werde. Auch diesem Anträge rathet uns die Deputation an nicht beizutreten und ich frage, ob Sie ihr hierin beipflichten? — Gegen 1 Stimme Ja. Der Deputationsantrag ist demnach mit 35 gegen 1 Stimme angenommen. Zuletzt frage ich, ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputation die Eingabe der Abgg. Cichorius und Genossen auf sich beruhen lassen will? — Gegen 4 Stimmen Ja. Demnach ist auch der letzte Antrag gegen 4 Stimmen angenommen und damit der erste Gegenstand der Tages ordnung erledigt. Meine Herren, ich bemerke, daß wir heute noch eine geheime Sitzung abzuhalten haben und da die Zeit ziemlich weit vorgerückt ist, so proponire ich, die beiden auf die heutige Tagesordnung eventuell gesetzten Gegenstände erst morgen zu berathen, indem ich die morgende Sitzung auf Vormittag 12 Uhr anberaume. Die öffentliche Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung 3 Minuten nach 2 Uhr.) Beilage Gutachten des in der kurhessischen Verfassungsangelegenheit gewählten besonderen Ausschusses, erstattet in der 6. Sitzung der Bundesversammlung. Protokoll der deutschen Bundesversammlung vom Jahre 1852, 1. Bd., S. 329 bis 350. In der ersten Sitzung vom 7. Januar d. I. hat die hohe Bundesversammlung den vortragenden Ausschuß mit der schleunigsten gutachtlichen Berichterstattung über die jenigen Vorlagen beauftragt, welche die allerhöchsten Re gierungen von Oesterreich und Preußen in derselben Sitzung über die Ausrichtung des ihnen übertragenen Bundescom- missoriums in der kurhessischen Angelegenheit gemacht haben. Die genannten allerhöchsten Negierungen nehmen bei diesen Vorlagen zunächst Bezug auf den Beschluß, welchen hohe Bundesversammlung in der zehnten Sitzung vom 11. Juni 185l auf die vorläufige Mittheilung über die vielfach verwickelten und erschütterten inneren Verhältnisse des Kurfürstenthums und die Mittel zur Wiederherstellung eines geordneten, sichern Rechtszustandes gefaßt hat. Durch diesen Beschluß ist die fernere Leitung und Vorbereitung dieser Ange legenheit zu ihrer definitiven Erledigung den Regierungen von Oesterreich und Preußen übertragen. Die verschiedenen Denkschriften der von beiden Höfen im Namen des Bundes ausgestellten Commiffarien, theils über die von ihnen zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in Kurhessen veranlaßten Maaßregeln, theils über künftige definitive Regelung der Verfassungsangelegenheit, befinden sich in den Beilagen 1 bis 4 zum Protokolle der ersten Sitzung vom 7. Januar 1852, zwar nicht mit allen in Bezug genommenen Anlagen, doch vollständig abgedruckt. Die Beilage 5 des gedachten Protokolls enthält den Entwurf einer revidirten Verfassungsurkunde für das Kur- fürstenihum Hessen, wie er von den Bundescommiffaren im Wesentlichen approbirt worden ist, wogegen die in dem mit eingereichten Material ebenfalls enthaltene kurhessische Ver- faffungsurkunde vom 5. Januar 183l nebst den in den Jahren 1848 und 1849 hinzugekommenen Abänderungen nicht von Neuem abgedruckt ist, indem diese Stücke bereits mehrfach gedruckt und den Mitgliedern der Bundesver sammlung, sowie den hohen Bundesregierungen zugänglich sind. Die beauftragten allerhöchsten Regierungen haben übrigens die Erklärung beigefügt, daß sie geglaubt, aus Rücksichten, welche die hohe Bundesversammlung ohne Zweifel zu würdigen wissen werde, sich jedes Eingehens auf das rein Geschichtliche ihres Cinwirkens in Kurhcssen ent halten zu sollen, die Gesandten der beiden Höfe befänden
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