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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Präsident v. SchönfelZ: Dieser Protokollextract ist bereits an die erste Deputation gelangt, als wohin derselbe ohne Zweifel gehört. (Nr. 442.) Dergleichen Extract vom 10. Juni 1861, die Berathung des Berichts enthaltend über die Pos. 1 bis 9 des Budgets der Staatseinkünfte für die Finanz periode 1861/63- Präsident v. Schönfcls: Es ist kein Zweifel, daß dieser Gegenstand an die zweite Deputation abzugeben ist. (Nr. 443.) Dergleichen Extract vom 11. Juni 1861, den Vortrag der ständischen Schrift über die Petitionen Butze's zu Conradsdorf und Genossen wegen Entschädigung der durch Hüttenrauch verursachten Schäden betreffend. (Nr. 444.) Dergleichen Extract von demselben Tage, den Vortrag der ständischen Schrift enthaltend über die Petition der Abgg. v. Schönberg und Oehmichen, die Codi- sication und beziehendlich Revision der bestehenden gesetz lichen Vorschriften wegen der Branntweinsteuer betreffend. Präsident v. Schönfels: Diese beiden Schriften haben in der Zweiten Kammer Genehmigung gefunden und wer den nach dem Vortrage aus der Registrande auch hier ver lesen werden. (Nr. 445.) Dergleichen Extract von demselben Tage, enthaltend die Schlußberachung des Berichts über die Pos. 1 bis 9 des Budgets der Staatseinkünfte für die Finanz periode 1861/63. Präsident v. Schön fels: Gelangt an die zweite De putation. (Nr. 446.) Anzeige der zweiten Deputation, nach welcher dieselbe den Bericht der Zweiten Kammer über das königliche Decret, die Vergütung der Steuer für ausge führten Rübenzucker und die Besteuerung deS Zuckers aus getrockneten Rüben betreffend, adoptirt hat. Präsident v. Schönfels: Kommt auf eine der näch sten Tagesordnungen. —Dies waren sämmtliche Nummern. Herrn Kammerherrn v. Zehmen habe ich für heute zu entschuldigen wegen Privatgeschäften. Herr Kammerherr v. Erdmannsdorff entschuldigt sich mit dringenden Depu tationsarbeiten und Herr Freiherr v. Welck desgleichen wegen Privatgeschäften. Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen und würde ich Herrn Kraft ersuchen, beide Schriften, die bereits vor hin erwähnt worden sind, der Kammer vorzutragen. Rittergutsbesitzer Kraft trägt die ständische Schrift über die Petition Butze's zu Conradsdorf und Genossen wegen Entschädigung der durch Hüttenrauch verursachten Schäden vor. Präsident v. Schön fels: Hat Jemand gegen Form und Inhalt dieser Schrift Etwas einzuwenden? — Wo nicht, so wird dieselbe als genehmigt angesehen und da sie in der Zweiten Kammer bereits ebenfalls genehmigt ist, in dieser Maaße abgelassen werden. Rittergutsbesitzer Kraft trägt die ständische Schrift über die Petition der Abgg. v. Schönberg und Oehmichen, die Codisication und beziehendlich Revision der bestehenden gesetzlichen Vorschriften wegen der Branntweinsteuer be treffend, vor. Präsident v. Schön fels: Wenn auch gegen diese Schrift Nichts erinnert werden will, so ist dieselbe als ge nehmigt anzusehen und wird in dieser Maaße abgelassen werden, da dieselbe in der Zweiten Kammer bereits auch Genehmigung gefunden hat. Wir können uns nun zur Tagesordnung wenden. Der erste Gegenstand ist der anderweite schriftliche Bericht der ersten Deputation über den Gesetz entwurf, die Einhebung der Opferpfennige be treffend, und ich ersuche den Herrn Landesbestallten Hem pel, uns diesen Vortrag zu geben. Referent Landesbestallter Hempel: Der Bericht lautet: Der von der Ersten Kammer in ihrer 37. öffentlichen Sitzung mit den von ihr beschlossenen Abänderungen mit 26 gegen 6 Stimmen angenommene Gesetzentwurf, die Einhebung der Opferpfennige, der Hufen-, Gärtner-, Häus ler- und Hausgenossengroschen, sowie anderer an Geist liche, Lehrer und Kirchendiener zu entrichtender Gefälle be treffend, ist von der Zweiten Kammer in der 83. öffent lichen Sitzung derselben, Mittheilungen derselben Nr. 83 Seite 2534 flg. berathen worden und hat mit den von dieser Kammer be schlossenen Modisicationen und Zusätzen bei derselben mit 34 gegen 33 Stimmen Annahme gefunden. In Bezug auf die 1, 5, 7 und 8 des gedachten Gesetzentwurfes und den Eingang und Schluß zu den selben haben beide Kammern übereinstimmende Beschlüsse gefaßt, dagegen differente Beschlüsse bei den 2, 3,4 und 6. Anlangend so haben beide Kammern die Bestimmung im §. 2 des Gesetzentwurfes, wornach die Leistung der Opferpfennige, Gärtner-, Häusler- und Hausgenoffengroschen künftighin von den dermaligen Zahlungspflichtigen auf die Kirchen gemeinde den Berechtigten gegenüber übergehen, der Soll betrag der genannten Gcbührnisse von drei zu drei Jahren in jedem Orte nach der Zahl der Kirchengemeindeglieder, beziehendlich der im Orte befindlichen Gärtner- und Häus- lcrnahrungen und Hausgenossen festgestellt und den Be rechtigten gewährt werden sollte, abgelehnt und es findet zwischen beiden Kammern Einverständniß darübex statt, daß auch fernerhin den Berechtigten nur die eingehobenen Be träge gewährt werden, mithin im vorliegenden Gesetzent wurf nur die Art und Weise der Einhebung der bezeich neten Gebührnisse regulirt, an der Leistungsverbindlichkeit selbst indessen Nichts geändert werde. Während nun die Erste Kammer nach dem von ihr zu §. 2 gefaßten Be schlüsse wegen der Verschiedenheit der Verhältnisse der ein-
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