Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident v. Schönfels: Es würde nun die Discus- sion über den soeben vorgetragenen Bericht zu eröffnen sein und ich ertheile dem Herrn v. Nvstiz-Wallwitz das Wort. Einschreiben hat sich noch lassen der Abg. Rittner. Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz: Meine Herren! Der Standpunkt, von dem Ihre Deputation bei Behand lung des vorliegenden Gegenstandes ausgegangen ist, ergiebt sich aus dem soeben vernommenen Berichte. Da derselbe jedoch — Dank dem Fleiße des geehrten Herrn Referenten — ein ziemlich umfänglicher ist, so gestalte ich mir als De putationsmitglied, noch einmal in Kürze die Ansichten zu entwickeln, welche Ihre Deputation zu dem von ihr am Schlüsse des Berichtes Ihnen empfohlenen Anträge hinge führt hat. Der Abg. Riedel hatte beantragt: „Die Slaatsregierung möge auf Schaffung einer kräftigen, das gesammte Deutschland umfassenden Central gewalt und gleichzeitig auf Herst.Uung einer zweck mäßigen allgemeinen Vertretung des deutschen Volkes hinwnken." Die zweite Kammer dagegen hat beschlossen: „Im Vereine mit der.Ersten Kammer die Staats regierung zu ersuchen, auf Herstellung einer kräftigen Cenrralgewalt mit Volksvertretung hinzuwirken." und zweitens zu beantragen: „Die Staatsregierung welle insbesondere für sofortige Regelung der Frage über den Oberbefehl des deutschen Bundcsheeres mir bemühet sein." Bei der Berichterstattung über den ersten dieser Be schlüsse mußte sich die Deputation zuerst fragen, welches die Tragweite des Antrages sei, was damit bezweckt werden solle. Die Worte „kräftige Centralgewalt mit Volksver tretung" sind offenbar sehr dehnbar und einer sehr verschie denen Auslegung fähig. Dies beweist schon der Umstand, daß im Laufe der Verhandlungen in der Zweiten Kammer in Bezug auf die Gestaltung dieser Centralgewalt und der Volksvertretung ganz heterogene und zum Theil einander diametral entgegenstehende Ansichten zu Tage getreten sind, während gleichwohl schlüßlich der Deputationsantrag mit allen gegen 1 Stimme Annahme gefunden hat. Daß ein Antrag, bei dem ein Jeder denkt, was er will, an sich ziem lich nutzlos ist, daß er namentlich der Regierung keinen An halt gewähren kann, um auf denselben sich zu stützen bei den ihr ans Herz gelegten Bemühungen für die Schaffung einer kräftigen deutschen Centralgewalt mit gleichzeitiger Volksvertretung, liegt auf der Hand. Es schien daher der Deputation zunächst nolhwendig, genauer zu präcisiren, welcher Art die Institutionen sein sollen, welche man ins L. ben gerufen zu seben wünscht. Dies ist auch Seite 21 l des voiliegenden Berichtes geschehen und ergiebt sich hier aus, in welchem Sinne die Deputation die Worte, „eine kräftige Centralgewalt und allgemeine zweckmäßige Ver tretung des deutschen Volks bei derselben" verstanden hat. Bei Beantwortung der zweiten Frage mußte sich die De putation sagen, daß ein praktischer Erfolg des Antrages unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen nicht zu erwarten sei, daß der Antrag selbst daher füglich nur bestimmt sein könne, die Wünsche der Antragsteller an den Tag zu legen. Nun hat aber die Erste Kammer von jeher daran festge halten, daß es der Würde und dem Ansehen der Stände versammlung zuwider sei, Anträge an die Slaatsregierung zu bringen, von deren Erfolglosigkeit man von vornherein überzeugt ist. Die Deputation hat daher geglaubt, die Form des Antrages vermeiden und sich nur auf die Aus sprache des Wunsches beschränken zu müssen, daß es gelin gen möge, eine kräftige deutsche Centralgewalt zu schaffen und allgemeine zweckmäßige Vertretung des deutschen Vol kes herzustcllen. Dagegen lag ein gleicher Grund der Zu rückhaltung nichr vor bezüglich derjenigen gemeinsamen In stitutionen, deren Herbeiführung bei einigermaaßen gutem Willen der Regierungen und sobald die deutsche Nation in ihrer Gesammtheit einmüthig ihr Interesse daran belhäiiget, praktisch erreichbar ist. Auch hatte die Deputation den Bemühungen und Bestrebungen, welche die königlich säch sische Slaatsregierung der Belebung der Bundesthätigkeit auf diesem Gebiete gewidmet hat, ihre Anerkennung zu zollen. Die erste der Aufgaben, welche hier in Frage kom men, ist die gemeinsame deutsche Rechtsentwickelung, die Herstellung gleichmäßiger Normen für das Straf- und das bürgerliche Recht, für das rechtliche Verfahren und die Ord nung der Heimathverhältnisse, die Anbahnung einer gemein schaftlichen Gewerbegesetzgebung, die Einführung von glei- chem Maaße und Gewicht u. s. w. Leider werden jedoch diesen Bemühungen von einer Seite, deren ganzes Streben seitdem Jahre 185l mehr oder weniger dahin gegangen ist, jede gemeinnützige Tbätigkeit des Bundes von vornherein zu vereiteln, auf jede Weise Schwierigkeiten bereitet. Muß man aber im Interesse der Entwickelung und Kräftigung des deutschen Nationalbewußlseins, im Interesse der Einigung Deutschlands Werth darauf legen, daß sich der Bund als Cenlralorgan Deutschlands der Initiative in diesen Ange legenheiten bemächtige, daß diese gemeinsamen Institutionen durch den Bund und von Bundeswegen eingeführt werden, so schien es auch der Deputation nölhig, in ihrem Anträge anzudeuten, auf welchem Wege man dieses Ziel erreicht zu sehen wünsche. Der zweite Punkt betrifft die E'höhung der Schlagfertigkeit der Bundesarmce und besonders der aus gemilchten Bestandtheilen bestehenden Armeecorps durch eine einheitlichere Organisation im vollsten Sinne des Wortes. Daß in dieser Beziehung noch Vieles im Argen liegt, ist bekannt; doch ist zu hoffen, daß in dieser Beziehung die in Würzburg getroffenen Vereinbarungen günstige Er folge äußern werden und ist nur zu wünschen, daß die Regie rungen in diesen Bestrebungen fonfahren. Im engen 27..
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder