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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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einiger Einfluß desselben auf die Letzteren insofern sich be merkbar, als vor dem Zustandekommen jenes Staats vertrags die Geneigtheit zu deren Wiederaufnahme auf Seite Hannovers eine geringere war, als nach dessen Ab schluß. Die Zweite Kammer hat in Bezug auf das im könig lichen Decrete unter H. 8, 6, v, kl und k Mitgetheilte auf Anrachen ihrer Deputation beschlossen: 4) sich im Allgemeinen durch gedachte Mittheilungen, unter Bezugnahme auf diesen Bericht, sür befriedigt zu erklären; 2) soweit nöthig, zu den hiernach abgeschlossenen Ver tragen und den vorgenannten, bereits erlassenen Ver ordnungen ihre Zustimmung zu ertheilcn. Die diesseitige Deputation rathet der geehrten Kam mer an: I. dem Beschlüsse der Zweiten Kammer unter 1, jedoch mit Weglassung der Worte: „unter Bezugnahme auf diesen Bericht" beizulreten und daher zu beschließen: sich im Allgemeinen durch gedachte Mittheilungen für befriedigt zu erklären. Der jenseitige Bericht enthält nämlich, wie Seite 845 von der Deputation selbst bemerkt ist, verschiedene Gut achten, welche sie nicht zu besonderem Ausdrucke der stän dischen Meinung Vorschlägen, dennoch aber am Schlüsse jenes Berichts in die allgemeinen Anträge mit einbegriffen haben will. Dies ist von ihr im oben sub 1 gestellten An träge und zwar den Worten: „unter Bezugnahme auf diesen Bericht" geschehen. Die diesseitige Deputation kann aber umsoweniger be- Vorworten, daß jene „Gutachten" der jenseitigen Deputation für die Staatsregicrung maßgebend sein sollen, als die Zweite Kammer keine Veranlassung gefunden hat, besondere Anträge deshalb zu stellen, als jene gutachtlichen Depu- tationsansichten wenigstens theilweise schon in der jenseitigen Kammer Widerspruch erfahren haben und als man der Staalsreqierung das Vertrauen schenken muß, daß sie in Zoll- und Steuerangelegenheiten, so wie zeithcr, so auch ferner, das Interesse unseres Staates zu fördern und zu wahren wissen werde. Dahingegen rathet die diesseitige Deputation ferner an, in Konformität mir der Zweiten Kammer zu beschließen: II. soweit nöthig, zu den hiernach abgeschlossenen Ver trägen und den vorgenannten, bereits erlassenen Ver ordnungen die Zustimmung zu ertheilen. Präsident v. Schön fcls: Es würde nun über diesen Lheil des Berichts, der soeben vorgelesen wurde, zu sprechen sein. Da das nicht der Fall ist, so kann ich sogleich zur Abstimmung übergehen. Es handelt sich um die Abtei lung II ä, L, 6, v, L und k des allerhöchsten Decretes. Es hat hier die Zweite Kammer beschlossen': . 1) sich im Allgemeinen durch gedachte Mittheilungen, unter Bezugnahme auf diesen Bericht, für befriedigt zu erklären; 2) soweit nöthig, zu den hiernach abgeschlossenen Ver trägen und den vorgenannten, bereits erlassenen Verordnungen ihre Zustimmung zu ertheilen. Die diesseitige Deputation rathet an, diesem Beschlüsse beizutreten; jedoch mit einer Abänderung und zwar mit der Abänderung, daß aus dem Satze unter I die Worte in Wegfall gebracht werden: „unter Bezugnahme auf diesen Bericht". Es geht daher der Antrag der diesseitigen De putation dahin, zu beschließen, sich im Allgemeinen durch gedachte Mittheilungen für befriedigt zu erklären. Ich frage, ob die Kammer sich in dieser Beziehung mit der Deputation einverstehen will? —> Einstimmig Ja. Ferner geht der Antrag der Deputation dahin, in dieser Abthcilung II, soweit nöthig, zu den hiernach abgeschlossenen Verträgen, und den vorgenannten, bereits erlassenen Verord nungen die Zustimmung zu ertheilen. Ich frage, ob düe Kammer auch hier mit ihrer Deputation sich einverstehen will? — Einstimmig Ja. Referent Secretär Wimmer: Noch ist zu erwähnen: Der Hinblick auf den im Jahre 1865 stattfindenden Ablauf des Zollvereinsvertrags und auf die Nothwendigkeit, bis zum Schluß des Jahres 1863 das Erforderliche vorzu bereiten, um dessen Fortbestand zu sichern, hat der jen seitigen Deputation Veranlassung gegeben, im allgemeinen Theile ihres Berichtes über die Wirkungen dieses Vereins sowohl in Bezug auf die Interessen aller dabei betheiligtcn Staaten, als in Bezug auf das besondere Interesse des Königreichs Sachsen sich auszusprechen. Sie bezeichnet da bei dieselben als höchst sccgensreiche, weil derselbe einen freien Handel und Verkehr auf einem großen und stark be völkerten Handelsgebiel darbietet, — mit wenigen Aus nahmen, zollfreie oder nach mäßigen Sätzen bemessene, jede Prohibition und alle Differentialzölle ausschließende Zulas sung aller fremden Maaren und zollfreien Ausgangsverkehr gewährt, — eine Gesetzgebung im Sinne thunlichster Be förderung von Industrie und Handel hervorgerufen, — in ihm eine Gleichheit in der Zollverwaltung sich herausgebildet hat und derselbe sehr bedeutende Nettogewinne für die Staatscasse abwirft. Erwägt man hierbei, daß, wie zum Lheil im jenseitigen Bericht speciell nachgewiesen ist, der Zollverein einen Länder- complex von 9l l3 geographischen Quadratmeilen mit einer Bevölkerung von 33,542,467 Seelen (nach der Volkszäh lung von 1858) umfaßt und daß die gemeinsamen Zoll einnahmen, in Verbindung mit der zu den Zöllen für aus ländischen Zucker und Syrup in Wechselbeziehung stehenden Rübenzuckersteuer, jährlich über 32,000,000 Thaler ertragen und nur gegen 10 Procent gemeinsame Erhebungskosten er fordert haben; faßt man dabei noch in das Auge, daß diese enge Verbindung der Zollvereinsstaaten nickt ohne Einfluß auf ihre gegenseitigen politischen Verhältnisse geblieben ist und bleiben kann, so muß sich auch die diesseitige Depu tation für die Nothwendigkeit des Fortbestandes des Zoll vereins aussprecken und der geehrten Kammer anrathen, sich dem von der Zweiten Kammer beschlossenen Anträge in die ständische Schrift anzuschließen: daß die hohe Staatsregierung auf Erhaltung, Stär kung und thunlichste Erweiterung des deutschen Zollver bandes unter sorgsamer Wahrung aller dabei betheiligtcn sächsischen Interessen durch geeignete Verhandlungen in Zeiten hinwirken möge.
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