1110 Gewerbekammern. Diese Regulative bedürfen der Ge nehmigung des Ministeriums des Innern." Während also die Zweite Kammer die jetzt von mir vorgelesene Fassung angenommen hat und zwar einstim mige ist von der Ersten Kammer -er Entwurf beibehalten worden. Bei abgehaltenem Bereinigungsverfahren hat die diesseitige Deputation Veranlassung gefunden, anzurathen, daß dem Beschlüsse -er Zweiten Kammer beigetreten werde, hauptsächlich um deswillen, weil in der Zweiten Kammer der Beschluß einstimmig gefaßt worden ist und auch in unserer Kammer nur eine ganz geringe Majorität die jen seitige Fassung abgelehnt hat. Vielleicht könnte man auch noch zur Empfehlung des Beitritts anführen, daß es sich auch nicht um eine bedeutende Bewilligung handelt und daß der Wille der Zweiten Kammer etwas mit »maßgebend sein möchte. Wir empfehlen also den Beitritt zum Be schlüsse der Zweiten Kammer. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand sprechen will? — Wenn das nicht der Fall rst, so kann ich zur Abstimmung übergehen. Der Herr Refe rent hat bereits die Fassung vorgelesen, wie sie in der Zweiten Kammer angenommen worden ist und wie sie in der diesseitigen Deputation auch in dieser Kammer empfoh len wird. Ich frage, ob die Kammer auf Anrathen ihrer Deputation dieser Fassung Beifall schen ken will? — Einstimmig Ja. Somit wären sämmtliche Differenzpunkte unserer Kam mer mit der Zweiten Kammer bezüglich der Gewerbeordnung ausgeglichen. Es würde das nun der letzte Gegenstän der heutigen Tagesordnung gewesen sein und ich bin im Falle, die öffentliche Sitzung schließen zu können; muß aber die geehrten Mitglieder der Kammer ersuchen, noch ganz kurze Zeit beisammen zu bleiben, um eine vertrauliche Mit- theilung entgegenzunehmen. Zur nächsten Sitzung werde ich mir erlauben, durch Karten einzuladen. (Schluß der Sitzung Nachmittags AS Uhr.) Redakteur H. Meinhold, Secretär im Königl. Ministers ves Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 1. April i8vi.