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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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ihrerseits als ganz besondere Aufgabe betrachtet. Sie glaubte, daß diese Vorsicht sich darin äußern müsse, das Bestehende möglichst festzuhalten, wie das Historische anzuknüpfen, und so eine zeitgemäße Entwickelung der Kirchenverfassung her beizuführen. Ich glaube, man kann sich in dieser Ange legenheit nicht, wie von dem geehrten Redner geschah, so ohne Weiteres auf Vorgänge in anderen Kirchen beziehen, namentlich nicht auf die Vorgänge in der evangelisch-refor- mirten Kirche. Dort finden wir allerdings die Synodal verfassung allgemein; sie ist dort mit der Kirche ausgewach sen, die Kirchengenossen haben sich in diese Verfassung ein gelebt und deshalb besteht sie in dieser Kirche mit Segen. Wenn wir aber diese Verfassung, wie wir sie in der evan- gelisch-reformirten Kirche finden, so ohne Weiteres in unserer Kirche einführen^wollten, so würden wir Gefahr laufen, nicht die Segnungen von ihr zu erlangen, die wir dort erblicken, sondern bedenkliche Störungen zu veranlassen; denn unsere Kirchengemeinden haben an dem Verwaltungs leben der Kirche zeither noch so wenig Lheil genommen, daß wir sie nicht für vorbereitet halten können, in eine ausgebildete Synodalverfassung chizutreten. Es hat der geehrte Redner ferner gefunden, daß das Oberconsistorium nach dem Vorschläge des Entwurfes so constituirt werde, daß man in ihm eine Entwickelung zu einer hierarchischen Macht befürchten müsse. Alle Freunde unserer Landes kirche haben den dringenden Wunsch ausgesprochen und ununterbrochen festgehalten, daß derselben wiederum eine collegiale Oberbehörde gegeben werden möge, welcher die inneren kirchlichen Angelegenheiten nur noch unter Ober aufsicht der landesherrlichen Kirchengewalt, welche gegen wärtig in den Händen der evangelischen Minister liegt, über geben werden sollen. Die früheren Ständeversammlungen haben sich diesen Wunsch angeeignet und das Kirchenregiment hat sein Einverständniß damit erklärt. Wenn wir aber ein Ober- consistorium errichten wollen, so werden wir ihm auch die Be fugnisse geben müssen, die im Entwürfe dem Oberconsistorium beigelegt sind. Daß diese Befugnisse zu einer hierarchischen Macht aüsarten könnten, ist schon,deshalb nicht zu befürchten, weil dieses Collegium immer den evangelischen Ministern untergeordnet bleiben wird und bleiben muß. Der geehrte Redner hat sich nun veranlaßt gefunden, in Rücksicht auf diese Mängel, die er in der Vorlage gefunden zu haben glaubt, darauf anzutragen, daß der Entwurf der Kirchen ordnung einer berathenden, einer constituirenden Synode vorgelegt werde. Die Frage liegt allerdings sehr nahe, ob nicht bei dieser außerordentlich wichtigen Angelegenheit von vorn herein auch die Kirchengemeinden durch eine Vertre tung ihrer Gesammtheit mit zuzuziehen seien. Es ist da her auch diese Frage vom Kirchenregimente erwogen worden, man hat sich aber doch nicht dazu entschließen mögen, die sen Weg einzuschlagen. Sagen wir uns selbst, daß bei Einführung synodaler Einrichtungen mit Vorsicht zu Werke gegangen werden müsse, daß von der ersten Synode viel leicht nicht diejenige Wirksamkeit zu erwarten ist, welche wir uns in der Folgezeit von den späteren versprechen können, so scheint es sehr wenig rathsam, gleich von vorn herein die wichtigste Angelegenheit in die Hände einer Synode zu legen und zwar dies um so mehr, da wir für diese Synode gar keine Vorbereitung haben. Wix haben keine Kirchen vorstände, in denen sich das synodale Leben vorbereitend ausbilden könnte, wir haben auch keine Kirchengemeinde vertretung, welcher wir die Wahl dieser Synode überlassen könnten. Wenn aber der Versuch, den wir somit in der wich tigsten Angelegenheit unserer Kirche machen würden, miß länge, so könnte dadurch gerade das Verfassungswerk, welches wir beabsichtigen, auf das allerschwerste gefährdet werden. Wenn man zu dieser Synode nicht die rechten Männer wählt, wenn diese Männer nicht im rechten Geiste berathen, wenn sie sich nicht das Ziel setzen, welches die Kirche und das Kirchenregiment anzustreben hat, so könnte das von uns beabsichtigte Verfassungswerk sehr leicht miß lingen. Ich glaube aber, der geehrte Redner und alle Die jenigen, welche feiner Ansicht beistimmen, werden, wenn auch gegen diesen Antrag entschieden werden sollte, sichdem- ohngeachtet nicht-bewogen finden, gegen die vorliegende Kirchenordnung sich zu erklären; denn, wenn auch mit der selben nicht das erreicht wird, was Sie beabsichtigen, so wird doch gewiß der Kirche und den Kirchengcmcindcn da durch sehr viel Gutes geboten. Die Letzteren werden da durch zu einem regeren Gemeindeleben, zur Mitwirkung in Kirchenangelegenheiten herangezogen und es läßt sich viel leicht später auch das Ziel noch erreichen, welches die Herren, die weiter gehen wollen, im Auge haben. Ein anderer ge ehrter Redner stimmte mit dem Ersteren in der Hauptsache überein, und ich habe daher auf seine Aeußerungen nichts Besonderes zu bemerken; nur einen Punkt glaube ich noch berühren zu müssen. Er nahm nämlich Anstand an der Bezeichnung unserer Kirche als evangelisch-lutherische und schlug vor, sie evangelisch-protestantische zu nennen. Bor dem Jahre 1811 wurde unsere Landeskirche nur die evan gelische genannt. Als aber im Jahre 1811 die reformirten Glaubensgenossen in Sachsen freie Religions Äung und gleiche Rechte mit den evangelisch-lutherischen erhielten, so bezeichnete man von da an unsere Kirche im Gegensätze zur reforyiirten als evangelisch-lutherische. Dieser Gegensatz würde aber durch den Ausdruck: „protestantische", den der geehrte Redner vorschlägt, nicht bezeichnet werden; denn die Protestation, welche im Jahre 1529 auf dem Reichs tage zu Speier von den Evangelischen gegen das kaiserliche Edict eingereicht wurde, ging nicht bloß von den Anhän gern Luther's, sondern auch von denen Zwinglr's aus und somit bezeichnet man beide Confessionen als protestantische. Ein dritter geehrter Redner hat sich gestern im ent gegengesetzten Sinne ausgesprochen. Er fand, daß durch den vorgelegten Entwurf den Gemeinden zuviel gegeben, daß es nicht an der Zeit sei, gegenwärtig mit einer solchen
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