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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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MLttheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^0. Dresden, am 28. December 186^. Zehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 18. December 1860. , Inhalt: Verlesung des Protokolls über die letzte Sitzung. — Reglstran- denvortrag. — Fortgesetzte Berathung des Berichts der Zwi- schendeputation über den Entwurf einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche und zwar über die §§. 17 bis mit 20. — Vortrag des Protokolls der heutigen. Sitzung. Die Sitzung beginnt 20 Minuten nach 11 Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers vr. v. Falken- stein und der königl. Commiffare Geheimen Raths vr. Hübel und Geheimen Kirchenraths vr. Gilbert, sowie in Anwesenheit von 36 Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung durch Secretär v. Egidy auf genommenen Protokolls, welches von der Kammer ohne Erinnerung genehmigt und von den Herren Rittergutsbesitzer Kraft und Bürgermeister Hennig mitvollzogen wird. Präsident v. Schönfels: Wir wenden uns zum Vor trag aus der Registrande. Es befindet sich darauf nur eine einzige Nummer. (Nr. 80.) Advocat Bernhard Müller allhier über reicht im Auftrage des Directoriums des hiesigen Spar und Vorschußvereins zwei Petitionen der sächsischen Vor schuß- und Creditvereine I. um Erleichterung der Legitimation der Vereine in Rechtsgeschäften und II. um Befreiung von der Gewerbesteuer, und fügt 25 Druckexemplare dieser Pe titionen zur Vertheilung an die Kammermitglieder bei. Präsident v. Schönfels: Diese Petition gehört zum Ressort der vierten Deputation und ich frage, ob die Kam mer derselben diese Petition zuweifen wolle? — Einstim mig Ja. Es war dies, wie ich bereits erwähnt habe, die einzige Nummer der Registrande. Urlaubsgesuche und sonstige Mittheilungen liegen nicht vor und wir können somit zur Tagesordnung übergehen. Ich habe den Herrn Re ferenten zu ersuchen, zu diesem Zwecke den Rednerstuhl zu betreten und uns den Bericht über den Entwurf einer Kirchenordnung weiter vorzutragen. i. K. (2. Abonnement.) Referent Viceprasident v. Friesen: L. Vom geistlichen Amte. Z. 17. Pflichten desselben. Die Leitung des Gottesdienstes und die Pflege des christlichen Lebens in der Gemeinde durch die Predigt des Evangeliums, die Verwaltung der Sacramente, die Ver richtung der anderen heiligen Handlungen und die Seel sorge liegt dem Pfarrer ob. Derselbe hat den Unterricht der schulpflichtigen Jugend zu beaufsichtigen, den Confirmandenunterricht zu ertheilen und hie consirmirte Jugend durch die Katechismusexamina in der Religion weiter zu unterrichten. Er hat auch die gesammte kirchliche Gemeindeverwal tung zu leiten, die Kirchensitze zu verlösen und die Kirchen bücher zu führen, dafern nicht dafür ein besonderer Beamter angestellt ist. In den Motiven ist gesagt: Zu löt. L. zu §§. 17—19. Für den Zweck der Kirchenordnung geiiügt es, die Pflichten der Geistlichen nur in den allgemeinsten Umrissen und ihrer Stellung zur Gemeinde anzugeben, wie dies hier geschehen ist. Die nähere Bestimmung der in dem geist lichen Amte liegenden Pflichten und die Anweisung zur Er-, füllung derselben ist eine so ganz innere Angelegenheit der' Kirche, daß sie dem Kirchenregiment überlassen bleiben muß. Nur die Kirchenbuchsführung, rücksichtlich welcher die Geist lichen zum Lheil Civilbeamte sind, macht davon eine Aus nahme, doch gehört eben deshalb das Nähere nicht in die Kirchenordnung. Der Bericht sagt: Bei §. 17 fand die Deputation hinsichtlich der beiden ersten Sätze nichts zu erinnern. Die im Satze 3 enthaltene Bestimmung wegen Leitung der gesammten kirchlichen Gemeindeverwaltung er schien etwas zu umfassend und ausschließlich. Man stimmte daher einer in jenseitiger Deputation adoptirten Fassung bei, wobei man es jedoch nicht für nöthig hielt, der Ver- lösung der Kirchensitze, als einer ganz inneren Verwaltungs sache, Erwähnung zu thun, ohne jedoch solches hiermit von der Kompetenz des Pfarrers ausschließen zu wollen, wozu es an einem ausreichenden Grunde fehlen dürste. Man schlägt daher für Satz 3 folgende Fassung vor: Er hat die Kirchenbücher zu führen, dafem nicht 44
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