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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 16. Dresden, am 11. Januar 1861. Sechszehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 5. Januar 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Registrandenvortrag. — Ent schuldigung. — Fortgesetzte Berathung des Berichts der Zwischendeputation über den Entwurf einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche, und zwar über tz. 42. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 20 Minuten in Gegen wart des Herrn Staatsministers v. Falkenstein und der Herren königlichen Commiffare, Geh. Raths vr. Hübel und Geh. Kirchenraths vr. Gilbert, sowie in Anwesen heit von 36 Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung vom Secretär v. Egidy aufgenommenen Protokolls, welches von der Kammer ohne Erinnerung ge nehmigt und von den Herren Freiherrn v. Nochow und Viccpräsident Freiherrn v. Friesen mitvollzogen wird. Präsident v. Schönfels: Wir wenden uns zum Vor trag aus der Registrande, welche aus einer Nummer besteht. Ich ersuche Herrn Secretär v. Egidy, uns dieselbe vorzu tragen. (Nr. 99.) Die Zweite Kammer übersendet eine Anzahl Druckexemplare einer Petition des Generalbevollmächtigten der Besitzer der Eisenhüttenwerke Schönheide und Wilden thal, Hugo Edler v. Querfurth und Genossen, um Ver mittelung zu Erlangung einer Eisenbahn durch dasMulden- und Zwotathal nach dem Egerthale bei Falkenau in Böhmen, zur Vertheilung an die Kammermitglieder. Präsident v. Schönfels: Die gewünschteVertheilung ist bereits erfolgt. Die Originalpetition ist bei der Zweiten Kammer eingegangen und wird zunächst dort zur Berathung kommen. Der Herr Oberhofprediger vr. Liebner entschuldigt sich Betreffs der heutigen Sitzung mit Unwohlsein. Eine weitere Mitkheilung' habe ich nicht zu machen und so können wir zur Tagesordnung übergehen, zu welchem Behufs ich den Herrn Referenten bitte, den Redner stuhl zu betreten. I. K. (2. Abonnement.) Referent Vicepräsident v. Friesen: > 8- 42. Zu 5. Abänderungen in der allgemein eingeführten Liturgie find kein Gegenstand der Berathung und Ent schließung einzelner Kirchengemeinden und ihrer Organe, sondern stehen nur dem'landesherrlichen Kirchenregiment zu. Wo jedoch die allgemeinen Kirchengesetze und Ver ordnungen den Gemeinden eine Stimme zugestehen, oder die Wahl freilassen, z. B. bei Einrichtung neuer oder Auf hebung bestehender localer Gottesdienste, bei der Wahl zwischen mehreren von der Behörde genehmigten Gesang büchern, Katechismen, Agendenformularen und dergleichen, oder wo das Kirchenregiment sonst der Gemeinde eine Stimme über liturgische Fragen einräumen will, da ist der Kirchenvorstand zu befragen und hat er sich für die Ge meinde zu erklären, wenn nicht die Behörde für angemessen befindet, alle stimmfähigen Mitglieder der Kirchengemeinde zu hören. Die Motiven sagen: Zu §. 42. Unbedenklich wird man den Kirchenvorständen über lassen können, im Namen der Gemeinde Einrichtungen des Gottesdienstes und der Liturgie zu beantragen und zu ge nehmigen, insoweit den Gemeinde« eine Stimme dabei zu steht. Denn sie werden mit den Bedürfnissen und den Wünschen der Gemeinde so bekannt sein, oder sich davon so zuverlässige Kenntniß zu verschaffen Gelegenheit haben, daß sie nicht leicht etwas beantragen oder zugestehen dürften, was denselben entgegen wäre. Unser Bericht sagt: „Zu §. 42 hatte die Deputation eine Erinnerung nicht zu machen. Sie trägt daher auf unveränderte Annahme an". Die Zweite Kammer hat in ihrem Bericht ebenfalls gegen §. 42 ein Bedenken nicht erhoben. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zuvörderst der geehrten Kammer zwei Anträge vorzuführen,' die in Bezug auf Z. 42, der soeben vom Herrn Referenten vor getragen worden ist, eingebracht worden sind. Es ist zu nächst der Antrag des Herrn Rittner und dann derjenige des Herrn Superintendenten vr. Lechler. Der erste, von Herrn Rittner eingebrachte, lautet folgendermaaßen: „es soll der §. 42, wie er sich im Gesetzentwurf vorsindet in Weg fall gebracht werden und dagegen folgende Worte einge schaltet werden: „Abänderungen in der Liturgie sind Gegenstand der 67
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