Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen überdie Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 18. Dresden, am 18. Januar 1861. Achtzehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 8. Januar 1861. Inhalt: Verlesung des Protokolls. — Reglstrandenvortrag. — Ent schuldigung. — Fortgesetzte Berathung des Berichts der Zwischendeputation über den Entwurf einer Ktrchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche des Königreichs Sachsen, und zwar über die 46 bis mit M. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 25 Minuten in Ge genwart des Herrn Staatsministers vr. v. Falken stein und der Herren königl. Commifsare Geheimen Raths Vr. Hübel und Geheimen Kirchenraths vr. Gilbert, sowie in Anwesenheit von 36 Kammermirgliedern. Präsident v. Schön fels: Ich bitte, Platz zu nehmen, meine Herren. Der Herr Secretär v. Egidy wird die Güte haben, das Protokoll zu verlesen. (Nachdem dies geschehen.) Wenn Niemand gegen die Fassung des soeben verle senen Protokolls etwas erinnert, so erkläre ich dasselbe als genehmigt. Die Mitvollziehung desselben liegt heute ob den Herren v. Könneritz und Hofrath vr. Hänel. (Nachdem die Unterschriften erfolgt.) Die heutige Registrande enthält eine einzige Nummer.. (Nr. 163.) Beschwerde des Gutsbesitzers Johann Michael Morgenstern zu Reifland vom 22. December 1860 über das Verfahren der Verwaltungsbehörden in einer Wegestreitigkeit. Präsident v. Schön fels: Formell scheint gegen diese Beschwerde etwas nicht zu erinnern zu sein; es wird daher der Vorschlag gemacht, an die vierte Deputation dieselbe zu verweisen. Ist die Kammer mit diesem Vorschläge ein verstanden? — Einstimmig Ja. Es war dies, wie gesagt, die einzige Nummer der heu tigen Registrande. Eine Entschuldigung ist eingegangen von dem Herrn Grafen Einsiedel-Wolkenburg für heute und wahrscheinlich auch für morgen wegen Unwohlseins. i. K. (2. Abonnement.) Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen; wir können daher sogleich zur Tagesordnung übergehen und ich würde den Herrn Referenten ersuchen, den Redner stuhl zu betreten. Derselbe wird die Güte haben, den weiteren Vortrag über die gestern abgebrochene Verhandlung uns zu geben. Referent Vicepräsident v. Friesen: 8- 46. Zu 10. Der Kirchenvorstand soll es sich angelegen fein lassen, die Armen, Kranken und Hülfsbedürftigen in der Gemeinde aufzusuchen und dafür zu sorgen, daß den selben durch Rath und That geholfen werde. Der Kirchenvorstand wird daher auch die Hülfsbe dürftigen, die ihm bekannt werden, der Behörde für die Armenversorgung zur geeigneten Unterstützung empfehlen und insbesondere die Privatwohlthätigkeit zweckmäßig zu leiten suchen. Die Motiven.lauten: Zu §. 46. Unbezweifelt gehört es zu den Pflichten des Kirchen vorstandes, den Pfarrer in der geistlichen Pflege der Ar men, Kranken und Hülfsbedürftigen zu unterstützen. Wenn die Kirchenvorsteher aber hierbei am besten erfahren wer den, pro materielle Hülfe nöthig ist, und auf welche Weise einem Jeden am zweckmäßigsten und nachdrücklichsten ge holfen werden könne, so erscheinen sie auch ganz besonders geeignet, die Armen und Hülfsbedürftigen in der Gemeinde der Localbehörde für Armenversorgung zu empfehlen. Ins besondere wird die freie Privatwohlthätigkeit, welche sich ungern an die öffentlichen Armenanstalten anschließt, oft sehr geneigt sein, ihre Gaben dem Kirchenvorstande zur Verfügung zu stellen, um sich einer recht guten Verwen dung derselben versichert halten zu können. Der Bericht sagt: Der erste Satz des §. 46 wird zur Annahme empfohlen, dagegen aber beantragt, den zweiten Satz: „Der Kirchenvorstand wird daher auch" rc. abzulehnen, damit nicht zu einem Eingriffe in das Amt der Armenversorgungsbehörde und zu anderen Einmischungen in Privatverhältnisse Veranlassung gegeben werde. Der königliche Commissar hat diesem Anträge nicht widersprochen. In der Zweiten Kammer trägt die Zwischendeputation auf Wegfall des ganzen Paragraphen an. 74
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder