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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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auch jetzt schon, es tritt also hiermit nicht eine Beschränkung ein, und man wird wohl zugeben, daß es allerdings nicht möglich wäre, jene Bestimmung auch auf diejenigen Orte zu beziehen, zwischen denen nur eine di recte Postverbin dung nicht stattsindet, denn hiermit könnte man sich aller dings die Privatbeförderung ins Unendliche gehend denken, und es würde die hier vorliegende Bestimmung nur in sehr seltenen Fallen von Erfolg sein können. . Abg. Georgi: Da die Vorschrift welche hier Platz finden soll, zeither schon stattgefunden hat, und man der artigen Verhältnissen, wie ich sie vorhin bezeichnet habe, keine Schwierigkeiten entgegen gelegt hat, so hoffe ich, wird man auch in der Folge nicht störend in derartige Verhält nisse eingreifen wollen, besonders in Betracht eben Dessen, was ich vorhin erwähnt habe, daß wohl zu hoffen ist, daß in liberalem Geiste eine Anwendung der hier bezüglichen Bestimmungen stattflnden wird. Abg. v. Criegern: Die Erklärung des Herrn Regie- rungscommissars veranlaßt mich zu einer weitern Frage. Der Herr Commissar gebrauchte den Ausdruck: es könne nicht darauf ankommen, daß eine „directe" Postverbindung stattfände. Damit Lin ich ganz einverstanden, wenn darunter verstanden wird, daß überhaupt an den fraglichen Ort unmittelbar eine Post gelangen muß, wenn auch auf Umwegen, wogegen meines Erachtens der Fall keines wegs hierher gerechnet werden darf, wenn nur von einem nächstgelegenen Postorte durch Postboten eine Beförderung stattfindet. So habe ich wenigstens die Sache bisher auf gefaßt, und ich hoffe, der Herr Commissar wird dem Aus drucke „directe Postverbindung" keine weitere Beschränkung beilegen wollen. Königlicher Commissar v. Ehr en st ein: Es kommt allerdings, wie der geehrte Sprecher es aufgefaßt, darauf an, daß eine wirkliche Postverbindung bis in den fraglichen Ort besteht und wird jedenfalls da, wo eine Landpostein richtung besteht, auch diese darunter mit zu fassen sein. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch Je mand über tz. 5 sprechen wolle. Nimmt die Kammer §. 5 unverändert an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Koch aus Buchholz: §. 6. Beförderung innerhalb des Bestellbezirks. Die Beförderung von Briefen in dem Umfange eines Ortes selbst oder des zu demselben gehörenden Postbezirks unterliegt keiner andern Beschränkung, als daß an solchen Orten und für solche Bestellbezirke, für welche behufs regel mäßiger Briefbeförderung von der Postverwaltung eine besondere Einrichtung getroffen ist oder wird, die Errichtung einer andern Anstalt zu diesem Zwecke nicht gestattet ist. Der Bericht sagt: Bei §.6 rathet man, um jedem Zweifel daran zu begegnen, daß auch eine bereits bestehende Privatanstalt zu Beförderung vonl ! Briefen in dem Umfange eines Orts sofort wieder geschlos sen werden muß, wenn dazu von der.Pöstverwaltung eine besondere Einrichtung getroffen wird, den Beitritt zum Be schlüsse der ersten Kammer, welcher dahin geht, die Worte: „oder wird" in der vorletzten Zeile wegzulassen, und dafür am Schluffe folgenden Satz beizufügen: „Eine bereits errichtete Privatanstalt dieser Art ist mit Eröffnung einer derartigen Staatseinrichtung wieder auf-- zugeben," im Uebrigen aber §. 6 zu genehmigen. Abg. Riedel: Hier muß ich mir allerdings eine An frage an den Herrn königlichen Commissar erlauben. Hier heißt es nämlich in §. 6: „als rc. für solche Bestellbezirke, für welche behufs regelmäßiger Briefbeförderung von der Postverwaltung eine besondere Einrichtung getroffen ist oder wird, die Errichtung einer andern Anstalt zu diesem Zwecke nicht gestattet ist ", und im Zusatze zu §. 6 des Berichts: „Eine bereits errichtete Privatanstalt dieser Art ist mit Eröffnung einer derartigen Staatseinrichtung wieder aufzugeben". Nun bestand in einigen Bezirken früher die Einrich tung., daß Briefe durch besondere Privatboten von der Postansialt mit an die Empfänger abgesendet wurden, die man täglich regelmäßig erhalten konnte; jetzt, soviel ich. weiß, ist eine neue Einrichtung getroffen worden. Es sind auf Beschwerden mehrerer Landgemeinden, die nicht an der Straße liegen, wo regelmäßig Boten täglich gingen, besondere Postboten für gewisse Bezirke bestellt worden. Soviel ich nun weiß, ist die Gebühr für die Bestellung eine und dieselbe. Früher konnte man die Briefe tagtäg lich erhalten, jetzt aber, wenn ich heute zum Beispiel einen Brief hier aufgab und wußte, daß er, heute noch nach Zittau mit fortgeht, so erhalten ihn doch meine Leute nicht, ich kann jetzt früh einen Brief hier aufgeben, wo ich ge wiß weiß, daß er noch heute an meine Leute abgegeben werden kann, so erhalten diese ihn nicht nur heute nicht, auch morgen nicht, sondern vielleicht erst am dritten Tage. Nun möchte ich aber gern wissen, an wem das eigentlich liegt, ob überhaupt die Postverwaltung einen einzelnen Brief nicht ahsendet oder nicht abzuscnden braucht, oder ob es an dem betreffenden Postboten liegt, der vielleicht die Zeit abwartet, wo er mehrere Briefe zusammen erhält, so daß er seinen Bezirk einmal weniger begehen darf. Königlicher Commissar v. Ehrenstein: Es ist be reits von der geehrten Deputation angeführt worden, daß Seiten der Negierung beabsichtigt wird, das Land-- postbotenwesen in erweitertem Umfange einzuführen, hiermit einen Wunsch zu verwirklichen, der schon seit langer Zeit von sehr vielen Landgemeinden ausgesprochen worden ist, um hiermit die Wohlthaten, welche die Postverbindung im
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