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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Allgemeinen gewährt, auch' dem platten Lande gleichmäßig zu Lheil werden zu lassen. Diese Einrichtung findet aller dings in ihrer Ausführung ziemlich große Schwierigkeiten, und weil bei den einzelnen Bezirken allemal die speciellen örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen/ kann dabei nur Bezirk für Bezirk vorgegangen werden. Im Allgemeinen sind aber die Landbotenposten da, wo sie be reits bestehen, immer noch ziemlich neue Einrichtungen, unh es kann dabei nicht fehlen, daß hier und da noch anstatt eines Wortheils für den einzelnen Empfänger oder Absender sogar noch ein Nachtheil, vielleicht eine kleine Verspätigung ein tritt. Das sind aber Unebenheiten, die bei derartigen Ein richtungen nicht ganz vermieden werden können. Wenn jedoch Verspätigungen hie und da Vorkommen sollten, wie sic der Abg. Riedel gegenwärtig anführte, so würde dies allerdings zu gerechten Beschwerden Veranlassung geben. Es würde dazu die Füglichkeit vollständig gewähri sein und von Seiten der vorgesetzten Behörden der Fall gründ lich erörtert werden. Ausdrücklich muß ich aber dem wider sprechen, wenn der Abg. Riedel der Meinung ist, daß ein Briefbote befugt wäre, längere Zeit Briefe aufzusammeln, bevor er sie ausgäbe. Es kann davon nicht die Rede sein. Es kommt nicht darauf an, wieviel er auszugeben hat, er hat die Verpflichtung allemal in der vorgeschriebenen Zeit nach Ankunft der Post zur Ausgabe zu verschreiten. Abg. v. Criegern: Die Bemerkung des Herrn Kom missars, die ich für ganz richtig halte, daß die Einrichtung der Landbotenpost an einzelnen Orten und namentlich für einzelne Interessenten vielleicht die entgegengesetzte Wirkung haben kann, daß es nämlich anstatt eines Vortheils einen kleinen Nachtheil in der Verzögerung herbeiführt, bewegt mich noch zu einer Anfrage. Unter der Einrichtung der Land- botenpoft verstehe ich eine regelmäßige Beförderung durch den Postboten, der, wenn die Sache einmal im Gange ist, an bestimmten Lagen gehen muß, es mag Etwas aus- zutragen sein oder nicht. Ich halte das deshalb für nöthig, weil die Landbotenpost nicht nur Briefe rc.^ bringen, son dern auch allerhand Gegenstände, wenigstens unfrankirte Briefe zur Postbestellung mitnehmen soll. Es kommt daher viel darauf an, daß das Publicum auf die Ankunft der regelmäßigen Landbotenpost zur bestimmten Zeit sicher rechnen kann. Ich muß nämlich vollständig anerkennen, daß im entgegengesetzten Falle die Einführung der Land botenpost nur eine Last für viele Orte sein würde, denn wenn der Landbote blos geht unter der Voraussetzung an einem gewissen Lage, daß irgend ein Poststück angekommen ist, so können die Orte nicht mit Sicherheit wissen, ob den Lag der Landbote kommen wird oder nicht, nichts desto weniger aber werden sie Nach der Erklärung des Herrn Kommissars zu §. 5 behindert sein, an dem Lage, ich will sagen Mitt woch, wo in der Regel die Landbotenpost kommen soll, sine andere Beförderung eintreten zu lassen. Ich würde mir also in dieser Beziehung noch eine Erklärung aus-- bitten. Königlicher Kommissar v. Ehrenstein: Ich will die Erläuterung yittzufügen,'daß der Begriff der Landbötenpos? allerdings in dem Sinne aufzufassen ist, wie ihn der geehrte Abgeordnete aufgefaßt zu sehen wünschte, nämlich so, daß die Begehung der Bestellkreise regelmäßig erfolgt. Eine Bestellung wie sie nur bei der Ankunft eines Briefs und bei dem Verlangen, ihn auf das Land zu bestellen, bisher schon stattfand, ist noch keine LandpostboteNeinrichtung, son dern nur eine einzelne Bestellung, wie sie bisher schott stattgefunden hat. Ich glaube, das wird die Bedenken de^ geehrten Abgeordneten beseitigen. Abg. v. Kriegern:' Mein Bedenken ist vollkommen erledigt. Präsident vr. Haase: Ich frage, ob die Kammer §. 6 in der von der ersten Kammer beschlossenen und von unsrer Deputation zur Annahme empfohlenen Fassung, wonach die Worte in der 5. Zeile: „oder wird". Weg fällen, und dafür am Schlüsse folgender Satz: „Eine bereits errichtete Privatanstalt dieser Art ist mit Eröstnung einer derartigen Staatseinrichtung wieder aufzugeben," beigefügt werden soll, annehme? — Angenommen. Referent Abg. Koch aus Buchholtz: §. 7. Ausnahmen vom Verbote des Wechsels der Transportmittel. Ausgenommen vom Verbote des Wechsels der Trans portmittel sind: s) Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen, b) der sonstige Transport von Frachtstücken über 100 Pfund. Es dürfen jedoch bei letzterm nicht, zugleich Fracht stücke von geringerm Gewichte mit befördert oder zu Erreichung jenes höhern Gewichtssatzes zusammengepackt werden. > Der Bericht sagt: s- wird mit dem Bemerken, daß nach der un jenseitigen Be richte angeführten commissarischen Erklärung die Vereini gung verschiedener Pakete zu einem größer« Frachtstücke nur dann unzulässig ist, wenn die betreffenden verschiedenen Pakete an verschiedene Empfänger gerichtet sind, oder wenn die Absicht vorliegt> durch das Zusammenpacken die Vorschrift über das Normalgewicht zu umgehen, zur unveränderten Annahme empfohlen, wie er auch in der ersten Kammer angenommen worden ist. Abg. Rittner: Wenn ich mir gegenwärtig erlaube an diesem Paragraphen, den die Deputation zur unverän derten Annahme vorgeschlagen hat, eine kleine Abänderung zu beantragen, so ist dies keine Abänderung, die etwa im entgegengesetzten Sinne von der Auffassung der Deputation und des Herrn Kommissars gestellt wird, sondern es scheint
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