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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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- Der erste. Satz ist wohl selbstverständlich. Denn die Vereinigung' mehrerer an einen Empfänger gerichteter Pakete enthält eigentlich gar kern Zusammenpacken. Zn dieser Hinsicht halte ich den Zusatz micht für nöthig. Der Weite, von der Regierung ebenfalls: für richtig, anerkannte Satz bietet dem billigen Ermessen den erwünschtesten Spiel raum dar. Ist die erkennbare Absicht von der Beschaffen heit, daß man allerdings das Gesetz geflissentlich hat um gehen wollen, was sich freilich nur aus dem speciellen Falle selbst ermessen lassen wird , so iss eins strafbare Handlung da, in einem andern Falle wird sich die Sache milder be- urtheiken lassen. Ich glaube daher, daß gerade die allge meine Fassung in Verbindung mit-der gedachten mildenEk- Llärung für das Publicum das Erwünschteste sein wird», '' . Königlicher Commiffar v. Ehren stein: Es ist Seiten der beiden geehrten Borsprecher das Wesentliche bereits Herr vorgehoben worden, was für die Beibehaltung der Fassung des Paragraphen spricht. Der häufigste Fall der Umgehung des hier vorgeschriebenen Verbotes wird" allerdings der jenige sein, wo mehrere an verschiedene Adressaten gerichtete Stücke zufammengepackt werden, und wenn nun der Vor schlag des Abg. Rittner angenommen würde, würde aller dings dieser Fall getroffen, aber nicht alle Fälle. Es läßt sich eben noch denken, daß in einer andern Form, und namentlich, wie bereits angeführt wurde, wenn von ver schiedenen Absendern Gegenstände zufammengepackt werden, das durch das Gesetz,,beabsichtigte Verbot übertreten wird. Gerade aus diesem Grunde ist die allgemeine Fassung des Paragraphen gewählt und in den Motiven dies auch aus drücklich bemerklich gemacht worden. Ich glaube daher nicht, daß es nothwestdig ist, von der Fassung des, Para graphen abzugehen. Vicepräsident Haberkorn: Materiell ist die Staats regierung und auch die Deputation mit dem Vorschläge des Abg. Rittner einverstanden; denn wie Sie aus dem Berichte ersehen, har der königliche CoMmissar in der vom Abg. Rittner gewünschten Weise die Erklärung abge geben; dient es nun zur Abschneidung vom blosen Er messen der Behörden, wenn man den Fall, der, wie der Herr königliche Commiffar sagt, am häufigsten vorkommt, in das Gesetz sofort mit aufnimmt — wird diese Aufnahme auch zur Deutlichkeit des Gesetzes beitragen, manche Be scheide, manche Zweideutigkeit heben, auch vor mancher falschen Anwendung des Gesetzes, Seiten der Unterbeamten schützen, so verwende ich mich, zumal ich überhaupt nicht wünsche, daß man gar zu viel in das Ermessen einzelner Beamten stelle, bei der Kammer für Annahme des Zusatzes Les Abg. Rittner. , Königlicher Commiffar v. Ehren stein: Ich muß mir doch erlauben, noch darauf aufmerksam zu machen, -aß, wie ich bereits bemerkt habe,- mit der Annahme des Antrags des Abg. Rittner allerdings die Mehrzahl der Fälle II. K. (4, Abonnement.) getroffen wird, aber nicht alle Fälle. Es würden also die übrigen Fälle von dem Gesetze effektiv ausgeschlossen sein und nicht vom Gesetz getroffen werden können. Lb dies die Absicht des Herrn'Vicepräsidenten gewesen ist, indem et den Antrag des Abg. Rittner unterstützte, muß ich doch dahin gestellt seist lassen. Abg. v. Erregern: .Ich wollte mir die Bitte gestatten, daß, der Herr Präsident den Antrag noch einmal wiederhole, da jetzt auf die Wortfassung hingewi^sep worben, ist. ., Präsident vr. Haa se: Die Wortfassung ist nun so, der Saß soll lauten: „Es dstxfen jedoch bei letzterm nicht zugleich Fracht stücke von geringerm Gewicht mit befördert oder zur Er reichung eines hohem Gewichtssatzes, an verschiedene Empfänger gerichtet, zufammengepackt werdest." Ich erlaube mir einen Vorschlag. Will man den Fall, den der Abg. 'Georgi erwähnte und dessen der Rittner'sche Antrag nicht gedenkt, auch mit treffen, so könnten ast den Antrag des Abg. Rittner ungefähr folgende Worte angehangt Werden: „und ebensowenig Frachtstücke von geringerm Gewichte zur Erreichung eines höher» Gewichtsatzes von mehrer» Absendern ausgehend." Es würde alsdann auch der zweite von dem Abg. Georgi erwähnteFall getroffen sein. Ich stelle übrigens krinenAntrag. Abg. v. Erregern: Nur noch zwei Worte, Herr Prä sident! Nachdem ich den Antrag noch einmal wörtlich ver nommen habe, bestärkt sich in mir immer mehr die Ueber- zeugung, daß die Aufnahme desselben in das Gesetz durch-, aus für das Publicum ungünstig wirken wird. Soviel ist ganz gewiß, daß. der Antrag des Abg. Rittner mangelhaft wäre, wenn nicht der Zusatz noch hinein käme- dem der Herr Präsident erwähnt. Wenn aber der Zusatz hereinkommt, so wird ein Fall allerdings mit getroffen, der wesentlich nothwendig ist. Aber, meine Herren, die Praxis gestaltet sich sehr verschieden, und ich glaube, eben so nöthig ist es und durchaus im Interesse des PublicuMs, öaßder Post verwaltung ein gewisses Ermessen freigegeben werde. Ich bin in andern Verhältnissen ebenfalls kein Freund dts Ermessens besonders da, wo es auf richterliche Entscheidung ankommt. Ich bin dafür, daß die Bestimmungen in solchen Fällen so klar und fest wie möglich seren, damit allemal gleichmäßig entschieden werde. Aber in Verwaltungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der Art; wie sie hier vorlirgen, wo auch noch durch Regiments nachzuhelfen ist, da liegt es, meiner Ansicht nach, durchaus im Interesse des Publicums, daß die gesetzlichen Bestimmungen eine gewisse Eläsiicität haben. Wenn aber solche Details, solche Casuistik hereingenoMmerr werden, wie sie nach dein Vorschläge'des Abg. Rittner be absichtigt wird, sck fallen alle diejenigen Vorgänge, die nicht durch den Wortlaut ausgeschlüssen sind, streng unter die Strafe- und dasist eben gegen das Znteteffe'-des Publicums. Abg. Georgir Wenn es begründet Ware- daß ohne 278
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