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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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und werde auch, wenn es zur Abstimmung kommt, dafür stimmen. Was aber den zweiten Zusatz anlangt, welchen der Abg. Georgi mit inserirt zu sehen wünscht, so werde ich nach Dem, was der Herr Commissar gegenwärtig erklärt hat, gegen denselben stimmen, wünsche daher auch, daß man dir' Frage trennt; denn wenn der Herr Negie- rungscommissar selbst erklärt, daß die Regierung soweit, als der in das Gesetz aufzunehmende Punkt es beabsich tigt, gcir nicht gehtn wolle, so erhellt ganz klar daraus, daß man mit dessen Annahme dem Publicum nur Scha den zufügen würde. Ich nehme daher auf der einen Seite die Erleichterung für das Publicum an, deprecire dagegen auf der andern Seite jede etwaige Erschwerung für das selbe. Ich würde meine Absicht am besten dadurch errei chen, wenn der letzte Satz so gefaßt würde: „Es dürfen jedoch bei letzterm nicht zugleich „an verschiedene Empfän ger -gerichtete Frachtstücke"' zusammengepackt wer ¬ den." Damit träfe man Das, nlüs ich erreichen will, und vermiede Das, was ich für's Publicum nachtheilig erkenne. Präsident vr. Haase: Der Herr Virepräsident hat also beantragt, den letzten Satz so zu fassen: „Es dür fen jedoch bei letzterm nicht zugleich an verschiedene Em pfänger gerichtete Frachtstücke von geringerm Gewicht mit befördert oder zur Erreichung eines höhern Gewichtssatzes zusammengepackt werden." Unterstützt die Kammer diesen Antrag?— Zahlreich. . Referent Abg, Koch aus Buchholz: Ich muß freilich gegen diesenAntrag bemerken, daß derselbe nicht alle die Fälle trifft, Welche das Gesetz unter den: Verbot des Zusammenpackens von Gegenständen geringern Gewichts bei stattfindendem Wechsel der Transportmittel begreift. Es würde auf die sen Antrag Dasjenige anzuwenden sein, was vom Herrn Regkrungscommissar vorhin geäußert worden ist und was auch aus der Erklärung sich ergiebt, welche-derselbe nach dem jenseitigen Bericht in dieser Beziehung gegeben hat und welche in unfern Bericht ausgenommen worden ist. Wenn also der Antrag nicht weiter gefaßt- werden könnte, so würde ich meinerseits mich nicht dafür erklären können. Präsident vr. H a a se: Ich ersuche den Abg. Rittner, sein verändertes AmendemeNt einzüreichen. Abg. Rittner: Es ist wohl .die'^rage, ob das Amendement des Herrn Viceprqsidenten den Vorzug haben soll. ' ' Präsident vr. Haase: Nein. Ich wünsche den An trag, schriftlich zu-chab^ Ahg^ LungüiÄel:- Dieser ParaMph- scheint mir doch- vM solcher Wich tigW zst sein > daß ich. bei den ver schiedenen Anträgen,. wMe Mellt, und nach den- verschie denen Meinungenwelche - darüber ausgesprochen worden sind, es fast für nothwendig halte, um sich vollständig darüber klar zu werden, daß dieser Paragraph mit den ver schiedenen dazu gestellten Amendements an die Deputation zur nochmaligen Begutachtung zurückgegeben werde. Ich bftte also den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Un terstützung zu bringen. . Präsident vr. Haase: Sie haben gehört, meine Herren, daß der Abg« Jungnickel wünscht, dieser Antrag möge unter den vorliegenden Umständen nochmals an die Deputation gegeben werden. Abg. Iungnickel: Mit den verschiedenen Amende ments. i . Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? Abg. Gruner: Ich wollte allerdings nur eine all gemeine Bemerkung machest. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand' weiter das Wort darüber verlangt, frage ich, ob die Kammer die sen Paragraphen mit den dazu ekngegangenen Anträgen der Deputation zu ^weiterer Begut-- achtuug zurückgeben wolle? — Wird mit Mehrheit bejaht. Referent Abg. Koch aus Buchholz: tz. 8. .. Allgemeine Ausnahme hinsichtlich der Eisenbahnen und. der Dampf- j schkfffahrt. . ... Auf Eisenbahn« und Dampfschiffunternehmungen leibet das gegenwärtige Gesetz insoweit ebenfalls Anwendung, als nicht durch die für dieselben aufgestellten Concessionsbedin- gungen Ausnahmen'hiervon ausdrücklich festgestellt worden sind oder künftig festgestellt werden und es bleibt daher auch die durch die Concessionsbedingungen mit den Eisen- 'bahngesellschaften getroffene Uebereinkunft wegen Gestat tung des regelmäßigen Personentransports und der dage gen an die Postkasse zu .entrichtenden Entschädigung so lange in Wirksamkeit, als nicht ein anderes Abkommen hier über Seiten der Regierung mit den gedachten' Gesellschaf ten, wie der erstem unbenommen bleibt, getroffen.wird.. Das bisher gesetzlich bestandene Verbot der- Beförderung, von.Paketsendungen unter dem Gewichte von 20 Pfund' tritt'jedoch auch den vorgedachten Transportunternehmun gen gegenüber außer Wirksamkeit. Hierzu ist etwas nicht zu-bemerken gewesen und wird dieser Paragraph nach dem Vorgänge der ersten Kammer zur Annahme empfohlen. . Präsident vr. Haase: Nimmt die Kammer §. 8 am? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Koch aus Buchholz: H. Abschnitt. Von den besondern Vorrechten der Staatspost- anstalt. 8.9. Postinsignien. Nur die Angestellten der Staatspostanstält, beziehentlich die Hilfsanspänner sind berechtigt, die für sie yorgeschriebme
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