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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Dienstkleidung zu tragen und die für die Postsignale be-, stimmte Trompete, ingleichen das zuM Abzeichen dexPost- bediensteteü bestimmte Mappenschild 'zu führen. Auch hierzu hat, die Deputation: zu einer Bemerkung keine Veranlassung gefunden. Präsident vr. Haase: Stimmt die Kammer §. 9 bei? —-Einstimmig Ja- . Referent Abg.'K o ch üüs Buchholz: s- 10. . , Peschlqgsfreihcit des Postinventars. Das im Privatei'genthum der Vorstände von Possan- stalten befindliche Jnventarium der letztern, ingleichen:, das Betriebsinventar und die für den bestüllungsmäßigen Pferde bestand erforderlichen Fouragevorräthe der Poststations- inhabev dürfen nicht mit Beschlag belegt werden^ . . ..Der Bericht sagt: -' Z/10 - - - - - dagczen erregte auch bei der unterzeichnetest Deputation das Bedenken, welches von der Minorität der jenseitigen Deputation ausführlich entwickelt worden ist, dass dr'e hier gewffene Bestimmung von den allgemeinen pxivatrecht- lichn Vorschriften allzuweit abweiche. Ein Theil det-De- putstion war daher, und damit, den betreffenden Beamten miidestens.ein Antrieb gegeben werde, der Exemtion vor-, konmenden, Falls durch Erfüllung der entsprechenden Ver bindlichkeiten möglichst vorzubeugen, gemeint, dem Vor- schage der gedachten Minorität, nach welchem der Para- grph so zu fassen wäre: . „Beschränkung der Beschlagnahme, des'.Postrnventar^. Das im Privateigenthume,der.-Vorstände vorz Post anstalten befindliche, zur Pqstveyvaltung dienende Jn- .ve'ntar und die für den bestallungsmäffigen Pferdebestand erforderlichen Fouragevorräthe der Poststatiöstsinhaber dürfen nur dann mit-Beschlag belegt werden, wenn die betreffende Justizbehörde der Oberpostdirection von dem Vorhaben der Beschlagnahme vorher Kenntniß gegeben hat und von Abgang dieser Anzeige an . eine Frist von drei Wochen ohne Erledigung der Sache abgelaufen ist," edoch unter Erweiterung dieser Frist auf acht Wochen, sich unzuschließen. Allein,.der Herr königliche Commiffar machte geltend,, daß auch tzi'e letztere Frist noch viel zu kurz für dix, Kberb'chörde sei,,- um inzwischen die Maßregelst wegen Verhinderung einer Unterbrechung'des Postverkehrt! treffend zu können, da die Pysthqltereien keineswegs leicht zu be setzen seien, da vielmehr, sogar der.Zeitraum eines Jahres vergehen könne, ehe man , einen geeigneten Posthalter an Stelle eines andern finde, daß also die .Staatsregierung im öffentlichen Interesse auf Beibehaltung, der' rn Fragt, befangenes Ausnahmebestimmung ums so' , mehr 'Gewicht legen müsse, als ohnehin bei' Anstellung - von- Posthaltern das Absehen lediglich auf ausreichend bemittelte und in gutem Rufe siebende Personen gerichtet- demnach aber auch der Fall nur ein seltener sein werde, wo es ein Posthalter bis zur Beschlagnahme des Inventars kommen lassen würde. .... . > . - . .... ' Die Deputation mußte anerkennen, daß das öffentliche Interesse allerdings überwiegend in Betracht kommt, wo es sich um die Frage der möglichen Unterbrechung des Landesverkehrs handelt-, und da. jener Minhntätsvorschlag . an und -für sich, die Gefahr fsir,, den Gläubiger nicht völlig beseitigen' wütde, daß der Mit Beschlagnahme des In-. p'esttats bedrohte Pvsthalt'er innerhalb der! ihm'-vor AWastg der Anzeige an die DberpöstdirecksvS 'zu gestattenden. Frist- über dasselbe anderweit verfügen könnte- diesy'Gefahr-gher mit noch Weiterer Verlängerung der, gedachten Frist, natür lich, erhöht werben müsste; La feister' der Herr konial.iche CbstMssak die' VMüDtzlsSg d'ss HchUtiiMn. brstatM,' daß der Gläubiger sticht- -8hindeÄ:-'N--'vko-dM-'petrU5SdW'- Posthalter aus her Postkasse zUkomwendrst FahrgeldeidVvü verkümnsern zu- lassest;, u^d dass dig als. Inventar yWßichr stetey Gegenstände, jowlq die vejkallustgsmäßigew Pferde: tnit dem Austritte des betreffenden Beamten aus döm' Dienste föförr ihre Eigenschaft W Pöstistventar und fbntit' die Beschlagsfreiheit verlieren/ so fand die Deputation sich bewogen, von jenem Minoritätsvürschlage, welcher übrigens' in der ersten Kammer mit bedeutender Majorität abgelehnt worden ist, gänzlich wieder MzüseheS. -- Um so größere Veranlassung aber hatte sie nun, auf den Majorrtätsvorschläg ,der jenseitigen Deputation, welcher pon der ersten Kammer nur mit einer Mehrheit von 3 Stimmen verworfen werden ist, und welcher fol gende Fassung M g. 10 empfiehlt; „8.10. - Befreiung des P-stinventars von der Befchlagvahme. Das im Privateigenthume der Vorstände vom Post anstalten befindliche Poftinventar ,mrb dis für .den bestallungsmäßigen Pferdebestand, auf die Zeit von drei Monaten erforderlichen Fouragevorräthe der PoststationS- inhaber dürfen nicht mit Beschlag belegt werden.", zurückzugehen. Es erschien auch ihr ganz angemessen, min destens die im Entwürfe unbeschränkt hingestellte Be freiung der Fouragevorräthe von - der -Beschlagnahme auf- engere Grenzen zurückzuführen, und da der. Herr königliche Commiffar mit dem erwähnten^ Majoritätsvorschlage, durch welchen übrigens zugleich die in der Fassung, des Entwurfs zweimal gebrauchten Worte „Jnventarium" und „Betriebs inventar" in- den Beides umfassenden Ausdruck: „Post inventar" passend zusammengezogen werden, -sich- einver standen erklärte, so haste die Deputation in jenem Vor-, schlage nur noch eine genauere Bezeichnung des Pöstsnven- .tars zu vermissen, welche sie für nöthig hielt, damit der Richter im eintretenven Falle wisse, was dazü gehörig sei, -was nicht. Der Herr königliche Commiffar erklärte seine Zustimmung dazu, daß deshalb in der Fassung des Para-, graphen, 'Wie derselbe Sach dem Vorschläge der Majorität der jenseitigen Deputation lautet, vor dem Worte „Post inventar" eingeschaltet werde: „durch amtliche Urkunde sestgestellte" und die Deputation rathet nun, im klebrigen unter Ver weisung auf den jenseitigen Bericht, der geehrten Kam mer an: - ' ' Z. 10 nach der Fassung des Entwurfs abzulehnen und dagegen nach der oben angeführten Fassung der Majori tät der jenseitigen Deputation, jedoch mit der soeben ' vorgeschlagenen Einschaltung anzunehmen. Präsident vr. H q a se: - Hat Jemand zu -diesem tz? 10 etwas.zu bemerken ? — Die erste Kammer, hqt die Fassung des Gesetzentwurfs angenomnren uny..die Vorschläge ihrer Deputation,, sowohl der Maforität als Minorität^ welche
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