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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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§. 14. Ausweichen. .- i .Jedes Fuhrwerk, muß einer ihm nach- oder'entgegen kommenden, ordinäres oder Extrapost auf das'.'Wche Tr,om- Menfignal bis auf die'Hälfte desfDeleises ausweichen, vörj Höhl- oder zum Answeichen 'zu .engen Wegen'aber still' halten und die Post vorüber lassen.' ' ' Hier ist auch nichts zu bemerken. Präsident vk!.HÄnse: Ist die Kammer Mit die-^ -sem Paxag'raphen einverstanden? Einv'er-: standen. Referent Abg. Koch aus Buchholz: §. 15. Arretur, Pfändung. ' Die Arretur von Postbedientesten, so lange solche in Her Ausübung ihres Dienstes begriffen sind, ingleichen die Pfändung an Posten oder den zu solchen gehörigen.Bedien testen oder Lhkeren ist unzulässig, unbeschadet jedoch der Maßregeln zur Sicherstellung gegen Flucht rc: dürch gericht liche, polizeiliche oder zollamtliche Begleitung einer Post resp. bis zur nächsten Station oder sonst. Ausgenommen von obiger Vorschrift, soweit solche die Arretur betrifft, sind ganz dringliche Falle, in diesen iss jedoch Der dienstliche Vorgesetzte von der'nöthwendig werbenden Arretur zuvor zu benachrichtigen, oder, dafern eine solche Benachrichtigung unthunlich wäre, für einen geeigneten einstweiligen. Stellvertreter des zu Arretirenden zu sorgen. Der Bericht sagt: - Bei '§. 15 tritt man dem Vorschläge der jenseitigen Deputation, dem Nachsatze: „unbeschqdet"—, „oder sonst" folgende Fassung zu geben: . „unbeschadet jedoch der Maßregeln, zur Sicherstellung, namentlich gegen die Flucht, durch gerichtliche, polizei liche oder zollamtliche Begleitung einer Post, da Nöthig, bis zur nächsten Station —" . , ebenfalls bei und beantragt:,. §. 15 in dieser veränderten Fassung anzunehmen, wie dies auch in der ersten Kammer geschehen ist. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über den §. 15 zu sprechen?:-^- Die Deputation räth uns an, den ersten Satz des §.>15 mit der von der ersten Kammer dabei beschlossenen Abänderung anzunehmen, wonach die Worte in dem.Entwurfe: „unbeschadet^ „öder so nst" durch die Worte ersetzt werden sollen: „unbeschadet jedoch^der Maßregeln zur Sicherstellung, namentlich gegen die Flucht durch, gerichtliche, polizeiliche oder zollamtliche Begleitung einer Post, da nöthig, bis zur nächsten Station." , Nimmt^die. Kammer in dieser Maße den ersten Sgtz des §, 15 an? — Angenommen. -. Ist die.Kamyrer auch:Mit dem zweiten,Satze desParagrapheff einverstanden? l— Einstimmig I a^ Nimmt^.die Kammer.in dieser Maße §. 15 an? 7-,,Einv.erstqnd«m Referent Ibg. K.o.ch aus.Buchholz: - .. , Beistand-m Nothfälsen.- . . . Dafern,, den ordentlichen - Posten, - Extraposten oder Stassetten unterwegs'ein Unfall -begegnet, so sind die an dem Wege wohnenden oder sonst in, der Nähe befindlichen Personen verbunden, soweit sie'hierzu^im Stande sind, die erforderliche und den Verhältnissen angemessene Hilfe, ins besondere auch durch die Darleihung von Gespannen, Wägen und Utensilien gegen vollständige Entschädigung unverweilt zu gewähren. . , Der Bericht sagt: §.16. . , Der zu Beseitigung des durch die Wortstellung kn den beiden letzten Zeilen veranlaßte Zweifel, als ob der unver weilte Beistand in Nöthfällen nur gegen sofortige Bezah lung gewährt zu werden brauche, von der ersten Kammer gefaßte Beschluß der Einschaltung eines Komma's nach dem Worte: „Utensilien" und eines Komma's nach dem Worte: „Entschädigung" erscheint der Deputation unge nügend. Dieselbe schlägt.daher, um jenem Zweifel wirk samer zu. begegnen, unter Zustimmung des königlichen Eommissars, vor, zuvörderst die Worte: . . „gegen vollständige Entschädigung" : in dem Satze des Entwurfs in Wegfall zu bringen und- dann folgenden neuen Satz anzuschließen: ' ... „Derjenige, welcher solchen Beistand leistet, ist berechtigt, dafür vollständige Entschädigung zu beanspruchen." Damit ferner daraus, haß die Couriere, Postboten und Landbriesträgerin diesem Paragraphen nicht besonders erwähnt sind, während ihrer doch in den §§.12 und 13 gedacht ist, nicht deren etwaige Ausschließung von dem den Posten zu gewährendem Beistände gefolgert werden könne, rathet sie, unter Beitritt zu dem in der ersten Kammer ge faßten Beschlüsse, nach dem Worte: „Extraposten" das Wort: „ Courier" und nach dem Worte "„ Stassetten die Worte: > - " ' - ' - „Postboten und Landbriefträger" einzuschalten. . . : . Mit vorstehenden Abänderungen wird §.16 zur Genehmigung empfohlen. Präsident vr. Haase: Will Jemand über diesen §. 16 sprechen? — - Der Bericht, meine Herren, sagt uns also, daß die . erste Kammer in §. 16 die Hinzufügung eines Komma's nach dem Worte „Utensilien", und eines gleichen, nach dem Worte „Entschädigung" beschlossen hat, daß ferner ebendieselbe beschlossen hat, nach dem Worte „Extraposten" das Wort „Couriere", undnachdem Worte „Stassetten" die Worte „Postboten und Landbriefträger" einzuschalten. Die Deputation ist mit diesen beiden zuletzt erwähnten, Einschaltungen einver standen und empfiehlt! uns in dieser Beziehung dem Be schlüsse der ersten Kammer beizutreten. Ich stellen»» zu erst in Bezug auf, diese beiden Einschaltungen die Frage, ob die Kämmet an den beiden Stellen des Para grap h,en die e r w ähytefl orte aufnehmen wolle? —"Einstimmig Ha.
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