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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Referenten sehe ich, wenn die Kammer es gestattet, von meinem Anträge ab und ziehe denselben zurück. . künftigen Vereinbarung zwischen Regierung und Stän den Vorbehalten bleiben sollen." Präsident vr. Haase: Ist die Kammer damit einver standen, daß dieser Antrag zurückgezogen werde. (Abg. Seiler bittet ums Wort.) Will der Abg. Seiler in Bezug auf seinen Antrag dieselbe Erklärung abgeben? Abg. Seiler: Ich glaube, daß mein Antrag durch Besprechung desselben den Erfolg haben wird, welchen ich davon erwartej indem die Staatsregierung und auch die Ständeversammlung und das Land darauf aufmerksam gemacht worden sein werden, daß in Bezug auf die An sätze, um Eisenbahnrenten zu berechnen, wohl verschiedene Anomalien bei uns obwalten und Verbesserungen in diesen Beziehungen anzubahnen sein werden, und deshalb erlaube ich mir mit Bewilligung der Kammer meinen Antrag zu rückzuziehen. Präsident vr. Haase: Ist die Kammer damit ein verstanden, daß auch dieser Antrag zurückge zogen werde? — Einstimmig Ja. Sonach bleiben nur noch 4 Fragen für die Abstim mung übrig. Nämlich 1) auf Genehmigung der Pos. mit 1,467,000 Thlr.; 2) der Remunerationsaufbesserungen, welche in der Zusammenstellung unter IV, S. 822 st. des Berichts bemerkt worden sind; 3) der Dotirung des rieuanzustellenden Directionsrathes in Leipzig und 4) wegen dec in der ständischen Schrift nach dem Rathe der De putation auszusprechenden Voraussetzung, welche S. 811 des Berichts zu lesen. Wenn Niemand gegen die Reihe dieser Fragstellung etwas einwendet, so werde ich in dieser Reihenfolge zur Fragstellung übergehen. Ich frage: 1) Genehmigt die Kammer Pos. 10 anstatt mit den von der Regierung veranschlag ten 1,402,000 Thal er mit 1,467,000 Th al er? — Ein stimmig Ja. 2) Genehmigt die Kammer, die von der Staatsregierung beabsichtigten Remunerations aufbesser ungen bei der Staatseifenbahnver waltung mit 24,173 Thaler? — Einstimmig Ja. 3) Bewilligt die Kammer für den bei der S taatseisen bahn neu anzustellen den Directions- rath in Leipzig 1,200 Thaler Gehalt, 200 Thaler für Dienstaufwand und 200 Thaler Wohnungs äquivalent? — Einstimmig Ja. Will endlich 4) die Kammer in derständischen Schrift die Voraussetzung aussprechen: ' „daß der Standeversammluyg bei jedem Landtage eine detaillirte Angabe und Berechnung über den Stand des Crneuerungsfonds gewährt werden und eine veränderte Bestimmung des angesammelten Fonds, sowie eine Ver änderung in den leitenden Grundsätzen für denselben der — Einstimmig Ja. Sonach ist Pos. 10 erledigt und wir können zur Pos. 11 übergehen. Referent Georgi: Pos. 11. Telegraphennutzungen. Die Lelegraphenanstalt hat seit letzter Finanzperiode abermals in so ausgedehnter Weise sich entwickelt, daß eine Nebeneinanderstellung des damaligen Etats mit dem gegen wärtigen nicht zulässig ist. Der gegenwärtige Etat lautet wie folgt. Einkünfte: Thlr. Telegraphengebühren für Beförderung von Ver einsdepeschen 33,600 und zwar:, Thlr. für Staatsdepeschen ..... 1,950 für Privatdepeschen 31,650 von inländischen Depeschen 9,000 und zwar: Thlr: für Staatsdepeschen 220 für Privatdepeschen 8,780 Insgemein und zufällige Einnahmen . . .50 Summe der Einkünfte 42,650 Aufwand: Thlr. Administrationskosten rc. ... 2,250 L. Betriebs- und Unterhaltungskosten, nämlich: Verwaltung und Unterhaltung der Bureaux und Linienaufsicht . 34,600 Unterhaltung der Leitungen . . . 1,000 - - Apparate ... 500 Verbrauch der Batterien .... 600 Anschaffung und Unterhaltung vonJn- ventarienstücken 1,000 Insgemein .700 8s. des Aufwandes 40,650 Reinertrag 2,000 In voriger Finanzperiode war der Reinertrag zu 100 Thlr. etatisirt; nach der, der Deputation gewährten vor läufigen Uebersicht hat er dagegen in Wirklichkeit 7000 Thlr. oder durchschnittlich jährlich 2,333 Thlr. 10 Ngr. betragen. Auch bei diesem Zweige des Verkehrs zeigt sich, daß finanzielle Rücksichten mit denen für den Verkehr Hand in Hand gehen, denn die eingetretene Gebührenermäßigung hat eine Erhöhung des Reinertrags zur Folge gehabt. Die letzte Ständeversammlung stellte den Antrag: Die hohe Staatsregierung wolle, dafern nicht be sondere Bedenken entgegenstehen, eine Ermäßigung der Lelegraphengebühren im Inlands Statt finden lassen. Diesem Anträge ist durch die Ermäßigung in der Ver ordnung vom 29. October 1855 (Gesetz- und Verordnungs blatt Seite 633) entsprochen worden. Eine Ermäßigung der Telegraphengebühren im Ver eine hat, durch den mit d'em 1. April dieses Jahres in Kraft getretenen revidirten deutsch-österreichischen Telegraphenver-
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