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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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derjenigen Freudigkeit wirken sollten, ohne welche Lei ihnen keine gesegnete Amtsthätigkeit denkbar sei, immer beträcht lichere Zuschüsse aus den Staats- und Gemeindekassen ge wahrt werden wüßten, desto wünschenswerter dürfe es sein, die jenen Lehnen zugehörigen Ablösungscapitalien frucht barer und sicherer, als in Staatspapieren anzulegen. Als das geeignetste Mittel hierzu erscheine die Umwand lung der beregten Kapitalien in Grund und Boden, da Grund und Boden reellen Werth in sich trügen, die größt möglichste Sicherheit des Besitzes gewahrten und stets eine den jedesmaligen Zeitverhältniffen entsprechende Rente brachten. Damit aber, was den geistlichen und Schullehnen zum Nutzen, nicht den Kirch- und Schulgemeinden zum Nach- theile gereiche, so dürfte die Anlegung der Ablösungscapi talien in Ländereien an die Bedingungen zu knüpfen sein, daß a) die Steuern von den neugewonnenen Grundstücken von den jedesmaligen Nutznießern der Lehne bestritten werden, und b) die Kirch- und Schulgemeinden nicht verpflichtet sind, behufs der Selbstbewirthschaftung der auf die bezeichnete Weise erlangten Grundstücke von Seiten ihrer Nutznießer, für Erbauung neuer oder Ver größerung bereits vorhandener Wirthschaftsgebäude Sorge zu tragen. Unter diesen zwei Beschränkungen fühlt Petent als Patron von Pfarr- und Schullehnen sich gedrungen, die gehorsamste Bitte auszusprechen: die hohe Ständeversammlung der zweiten Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer die im Obigen kund gegebenen Ansichten in Erwägung ziehen und bei der hohen königlichen Negierung beantragen, daß die Ab lösungscapitalien der geistlichen und Schullehne, sobald sich dazu vorrheilhafte Gelegenheit darbietet, durch die betreffenden Behörden in Grund und Boden angelegt werden. Die Deputation hat die Petition in Berathung ge zogen und konnte nicht verkennen, daß durch Ablösung der den geistlichen und Schullehnen zugestandenen Naturalbezüge, den Stelleninhabern während der Jahre, wo die Getreide preise eine außerordentliche Höhe erreichten, ein namhafter Nachtheil zugefügt wurde. Regierung und Stande haben dies nicht nur am vorigen Landtag anerkannt, sondern sind auch bestrebt gewesen, diesen Verlust zu mindern, so daß jetzt, nachdem auch die Preise des Getreides einen normalen Stand erreicht haben, bezügliche Klagen nur noch vereinzelt gehört werden. Daß in Zeiten der Unruhe oder des Kriegs die Ab lösungscapitalien, weil in Staatspapieren angelegt, mit gänzlichem Verlust bedroht seien, kann die Deputation um so weniger befürchten, als einestheils gerade für diese Ca pitalien der Grund undBoden haftet, da sie auf die Land rentenbank gewiesen sind, anderntheils durch Zuschüsse aus der Staatskasse den Nutznießern eine Rente von Vier vom Hundert,gesichert ist, die auch in bedrängten Zeiten gewährt werden wird. Ob dagegen bei Anlegung der Ablösungscapitalien in Grund und Boden, wie Petent wünscht, eine gleich hohe und sichere Rente zu erzielen sei? dürfte nach Ansicht der Deputation nicht in allen Fällen mit Ja zu beant worten sein, auch ist darauf hinzuweisen, daß gerade bei einem Kriege das Einkornntett aus dem Grund undBoden am meisten gefährdet ist.. Die Deputation befand sich sonach nicht in der Lage, auf Grund der angeführten Motiven das Petitum zu bevor- wvrten und mußte insbesondere Bedenken tragen, dies unter den gestellten Bedingungen zu thun, da, was den Bau etwa nöthig werdender Gebäude betrifft, dagegen nicht nur gesetzliche Bestimmungen sprechen, sondern auch Streit in den Gemeinden hervorgerufen werden würde, indem es oft schwer zu bestimmen sein möchte, ob ein Ban von dem Inhaber der Stelle oder von der Kirchen- und Schulgemeinde auszuführen sei. Da jedoch die hohe Staatsregierung in §. 2 des Ge setzentwurfs , die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Elementarschulen betreffend, sich für Erwerbung von Feld grundstücken ausgesprochen, so hat sich die Deputation mit derselben in Vernehmung gesetzt und erklärte der Herr kö nigliche Commissar bei der deshalb stattgehabten Ver handlung : „daß er mit einer allgemeinen Anordnung eben so wenig, als.mit den in der Petition gestellten Vorbe halten sub a und b einverstanden sein könne. Die letz ter» würden gegen die gegenwärtig bestehenden gesetz lichen Bestimmungen anstoßen, und deshalb schon könne die Regierung vor der Hand nicht darauf erngehen. Dagegen würde sich in einzelnen vorkommenden Fällen unter besondern Verhältnissen wohl eine Ver einigung dahin treffen lassen, daß sowohl die Geistlichen, als die betreffenden Gemeinden zufrieden gestellt würden. Zu erwähnen sei doch noch ganz besonders, daß die geistlichen Ablösungsgelder in Landrentenbriefen angelegt wären, die gegenwärtig nur mit Verlust würden ver- werthet werden können." Die Deputation mag nicht verkennen, daß in einzelnen Fällen bei günstiger Gelegenheit und sofern zwischen den betreffenden Geistlichen oder Lehrern mit den Gemeinden Einverständniß besteht, es zum Segen gereichen wird, wenn die mehrerwähnten Capitalien in Grund und Boden angelegt werden, und da auch die Staatsregierung diese Ansicht theilt, so rathct die Deputation, auf Grund der commissarischen Erklärung, der Kammer an: die Petition des Rittergutsbesitzers Dietze auf Schloß Pomßen im Verein mit der ersten Kammer an die hohe Staatsregierung zur Kenninißnahme abzugeben. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die geehrte Kam mer zu fragen, ob sie von Vorlesung der Petition ab sehen wolle. Ich kann versichern, daß der Inhalt der selben vollständig in den Bericht ausgenommen worden ist. Präsident ve. Haase: Will die Kammer unter diesen Umständen von dem Vortrage der Petition selbst absehen? — Einstimmig Ja. Es ist die Debatte über diesen Bericht und die dem selben zu Grunde liegende Petition eröffnet. Abg. Stockmann. Wenn die hohe Staatsregierung sich geneigt erklärt, in einzelnen vorkommenden Fällen, unter besondern Verhältnissen eine Vereinbarung treffen zu lassen, daß sowohl die Inhaber der-geistlichen Lehne, als
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