Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wendet wird. .Es haben aber alle unsre Staatsschulden einen feststehenden Tilgungsplan und wenngleich sich, die Regie rungvorbehalten hat, eine erhöhte Tilgung eintreten zu lassen, so glaube ich doch, daß eine derartige Unruhe, die wir in unsre Tilgungsweise durch , die Bewilligung von Tilgungs mitteln, die wieder von anderweiter Verloosung abhängen, bringen würden, mit den. Vorthcilen, die sich der geehrte Abgeordnete davon verspricht, kaum im richtigen Verhält nisse stehen würde. Ich . glaube vielmehr, daß es zweck mäßiger sein wird,, die geordnete Tilgung unsrer Staats schulden so fortbestehen zu lassen, wie sie alleweile besteht und sich eben nur vorzubehalren, im geeigneten Momente eine höhere Tilgung eintrcten zu lassen, aber nicht eine solche halbjährig verschieden erhöhte Tilgung, wie sie die Regel bilden würde, wenn die Wünsche des geehrten Abgeord neten erfüllt würden. Wenn von den Landrentenbriefen ein Theil ausgeloost wird, so verändert insoweit sich die Substanz des mobilen Staatsvermögens, es werden aus den Landren tenbriefen Baarmittel. Was soll mit diesen Baarmitteln ge schehen? Entweder sic dienen zur Verstärkung der Baarmittel, welche überhaupt in der Finanzkasse sein müssen, oder sie sind entbehrlich, und in diesem Falle ist es dann die Aufgabe der Finanzverwaltung, für deren zeitweilige Anlegung Sorge zu tragen. Geschieht dies, so gehen die Zinsen für die ausgelooflen Capitalien den Steuerpflichtigen zu Gute, jedenfalls ist das Capital, um welches es sich dabei handelt, ein sehr kleines, verhältnißmäßig zu dem übrigen Bestände der Finanzhauptkasse. Um ein großes Object kann es sich hierbei in keiner Weise handeln. Es gehen aber die Zinsen für die getilgten Capitalien den Steuerpflichtigen zu Gute, wenn dje.Finanzverwaltung, ihrer Obliegenheit genügend, nicht zuviel Baarmittel überhaupt in der Finanzkasse aufhäuft. Wenn nun aber der geehrte Abgeordnete in seinem Anträge weiter geht und für die nächste Ständeversammlung Vor schläge darüber verlangt, wie der Declaration vom 27. März 1847, die Abtragung von Staatspassiven, durch die 2Vs Millionen zu genügen sei, so möchte ich mich gegen einen solchen Antrag allerdings auch aus dem Grunde erklären, daß es mir im höchsten Grade zweifelhaft erscheint, ob beim näch sten Landtage der Moment gekommen sein wird, der Decla ration zu genügen. Ich glaube, es können dann noch die selben Bedenken gegen die Realisation stattsinden, die in diesem Augenblicke obwalten. Der geehrte Abgeordnete hat selbst gesagt, daß er nicht den Wunsch hege, die 2Vs Million Landrentenbriefe mit Coursverlust zu verkaufen und den Erlös zur Tilgung von Staatspysstven zu ver wenden. Es würde dies auch, wie ich glaube, eine Opera tion sein, die für unsre finanziellen Verhältnisse keineswegs von Vortheil sein möchte; denn wenn an dem Course etwas Wesentliches verloren werden würde, so würde dieser Verlust ein unersetzlicher sein, währetid/ivsnü man Das, was aüs- geloost wird, dazu verwendet, 4pro°centige Staatspapiere in den Staatskassen zu erhalten und die Zinsen dafür zu e?- sparen, jedenfalls die Staatskasse ein besseres Geschäft macht. Wenn also, was die getrennte Verwaltung an betrifft, idle der geehrte Abgeordnete im ersten Theile seines Antragslbe- rücksichtigt wissen will, ich einen Vortheil davon durchaus für die Staatskasse nicht finde, wenigstens einen Vortheil dann mir nicht denken kann, wenn Vie Finanzverwaltung ihrer Obliegenheit, disponible Fonds zinstragend anzulegen, genügt und der zweite Theil des Antrags Etwas verlangt, von dem ich sehr besorge, es werde sich mit dem Interesse unsrer Finanzverwaltung nicht vertragen, so kann ich nur wünschen, daß die geehrte Kammer auf den Antrag des geehrten Abgeordneten nicht eingehen möge. Abg. v. Criegern: Ich habe dem geehrten Referen ten nur einige wenige Einwendungen entgegen zu halten. Der Referent bemerkte, es wäre der Gegenstand bereits ein mal zur Sprache gekommen. Ich habe mit Fleiß, vermie den, dies zu erwähnen; weil es in geheimer Sitzung ge schehen ist, ich trage daher auch Bedenken, noch näher wie der auf Das einzugehcn, was ich damals gesprochen habe. Ich habe mich deshalb ganz isolirt gehalten von dem frühem Vorgänge und bei Motivirung meines Antrags hatte das keinen wesentlichen Einfluß. Was die Sache selbst anlangt, so bitte ich zu bemerken, daß ich die Trennung von dem übrigen Staatsvermögen deshalb für ganz unbedingt noth- wendig erachte., weil meine ganze Idee darauf basirt ist, zum Nutzen der gegenwärtigen Steuerpflichtigen, der Gegen wart im Allgemeinen, Dasjenige benutzt zu sehen, was durch Ausloosung an den Landrentenbriefen gewonnen wird. Denn diese Ausloosung bewirkt die Tilgung der Landren tenbriefe und nach meinem Erachten muß Das, was für die Landrentenbriefe zur Tilgung bestimmt worden ist, gegenwärtig auch bei der Tilgung der Hauptstaatsschuld/ worunter diese 2Vs Million stecken, der Gegenwart zu Gute kommen. Es kann meines Erachtens das Mittel dazu nicht anders gewährt werden, als durch die getrennte Verwaltung. Es gäbe wohl noch ein Mittel, das wäre aber nicht ganz gerecht, nämlich, daß man der Staatsregierung erklärte, es solle von Dem, was durch die Ausloosung überhaupt ge wonnen wird von den 6 Millionen, eine gewisse Quote zu dem Behufe angewiesen werden. Das wäre aber ganz willkürlich. Denn Gewinn der Ausloosung kann man nicht beurtheilen, wenn man nicht die Speckes der Nummern vor sich hat. Das ist der Grund, warum ich die Trennung sür nothwendig halte für meine Idee. Der Referent machte darauf aufmerksam, daß es nicht zweckmäßig sei, eine so ge trennte Verwaltung bei der Staatshauptkaffe stattsinden zu lassen. Ich gebe das. der Kammer anheim; ich habe des halb den Ausdruck sehr vorsichtig gewählt, es soll die Kam mer heute nur dahin gelangen, die 2Vs Million Landrenten briefe überhaupht von dem Bestände der Hauptkasse zu sondern. Ob dieH durch Deponirung bei der Staatsschulden-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder