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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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rieten Deputation, welcher der Protokollextract der Ersten Kammer unterm 21. Ium zugewiesen worden ist, nunmehr ob, über die vorhandenen Differenzpunkte zum Behuf an- derweik'er Beschlußfassung in der Kammer vor Einleitung des Bereinigungsverfahrens, Bericht zit erstatten/ was in Nachstehendem geschieht. Zu 5 und 6. Das zweite Capitel handelt von der Ernennung der Notare und die Z§. 5.und 6, welche die hierbei einschla genden, wesentlichen Bestimmungen in Betreff des Befug nisses zur Ernennung von Notaren, sowie der Boraussetz ungen, von denen die Ertheilung des Notariats abhängig sein soll, enthalten,' find in beiden Kammern ohne Abände rung angenommen worden. Einverständnis! waltet daher darüber ob, daß die Ernennung der Notare auf Ansuchen vom Ministerium der Justiz aus der Zahl derjenigen Ad- vocaten, welche sich seit fünf Jahren in ihrem Amte als geschäftstüchtig bewährt, auch das dreißigste Lebensjahr be reits^ zurückgelegt haben, und überdies die Z§. 6 unter 3 be zeichneten Eigenschaften besitzen, geschehen soll. Das Mi nisterium hat dabei das jederzeitige Bedürfniß des Verkehrs und des Geschäftslebens zu berücksichtigen. Die zweite Kammer hat aber zu diesen Bestimmungen noch zwei Zu satzparagraphen beschlössen, folgenden Inhalts: Z-6b. „Das Ministerium der Justiz hat, in soweit ihm ein Bedenken nicht beigeht, unter den an einem Orte wohn haften, sich um das Notariat bewerbenden Advocaten, Demjenigen, welcher die Advocatur früher erlangte, vor Demjenigen, welcher sie später erhielt, den Vorzug zu geben. Ueber Bedenken, welche zur Abweichung von der Reihenfolge bestimmen können, ist vor Ertheilung einer abfälligen Entschließung das Gutachten derjenigen Advo- catenkammer zu vernehmen, in deren Bezirk der betref fende Advocat seinen Wohnsitz hat." 8- 6°. „Giebt der Notar seinen Wohnsitz auf, so beendigt sich dadurch sein Notariatsamt, doch kann er um Wieder ernennung zum Notar ansuchen, und kommen dann die Bestimmungen in §§. 5 und 6 b ebenfalls zur Anwen dung." Diese Zusatzparagraphen sind in der ersten Kammer aus den im jenseitigen Berichte S. 487 angegebenen Grün den abgelehnt worden. Die unterzeichnete Deputation ist bei anderweiter Berathung dieses wichtigen Punktes zu keinem einstimmigen Beschlüsse gelangt. Die Majorität derselben (v. König, vr. Arnest, Koelz, Heyn und Sachße) räth nämlich der Kammer an: bei dem früher gefaßten Beschlüsse stehen zu bleiben. Die Majorität bezieht sich zur Rechtfertigung ihres Gutachtens auf die in dem ersten Berichte S. 258 fg. aus gesprochenen, bei der Verhandlung in der Kammer von Mehrern Seiten her weiter entwickelten Gründe. Sie setzt auf die gedachten Zusatzparagraphen um so größeres Ge wicht, als nach ihrer Ansicht, wenn die Ernennung zum Notariate ohne alle Beschränkung dem Ermessen des Justiz ministeriums überlassen bleiben sollte, die Selbstständigkeit, des Advocatenstandes wesentlich gefährdet werden könnte. Die in dem jenseitigen Berichte S. 487 geltend gemachten ZVedeyken vermag sie nicht als begründet anzuerkennen. Da nämlich nach dem Inhalte der Zusatzparagraphen die Berücksichtigung der Anciennetät nur die Regel bilden soll, so wird das Ministerium dadurch keineswegs behindert sein, bei der Ernnenung zum Notariate auf die bewährte Tüch tigkeit der sich darum bewerbenden Advocaten die erforder liche Rücksicht zu nehmen. Der den früher zur Advocatur gelangten Bewerbern eMgeräumte Vorzug erscheint auch Nach dem Däfürhalten der Äiajöricät üm so weniger geeig net, aüf das Institut des Notariats einen nachtheiligen Einfluß zu äußern, als die Lhätigkeit der Notare einen vor züglichen Grad der Geschäftserfahrung voraussetzt, welche vorzugsweise den ältern Advocaten eigen sein wird. Dagegen empfiehlt die Minorität (v. Criegern) den Beitritt zum Beschlüsse der ersten Kammer. Die Ansicht des die Minorität bildenden Referenten wich bereits früher in Betreff der Gründe, auf denen der Antrag wegen Aufnahme der fraglichen Zusatzparagraphett beruhte, wenigstens zum Lheil von denen anderer Mit glieder der Deputation ab, wie in dem ersten Berichte Seite 259 angedeutet worden, im Laufe der Debatte aber noch deutlicher hervorgetreten ist. (Vergl. Mittheilungen der zweiten Kammer S. 1151 fg.) Bei nochmaliger Erwägung aller einschlagenden Um stände ist derselbe aber nunmehr zu der Ueberzeugung ge langt, daß es rathsamer erscheint, die §§. 5 und 6 des Ent wurfs ohne die fraglichen Zusatzparagraphen anzunehmett. Das Notariat erlangt durch die in dem Gesetzentwürfe ent haltenen Bestimmungen eine weit höhere Bedeutung, als die bisherige. Die Notariatsinstrumente sollen künftig derr gerichtlichen Urkunden nach Maßgabe des §. 3 in Verbin dung mit dem zu §. 2 in beiden Kammern beschlossenen Zusatze völlig gleichstehen. Die Ernennung der Notare wird daher künftig, mit Rücksicht auf die damit verbundene teil weise Übertragung des richterlichen Amts, als eine wirkliche Anstellung zu betrachten sein, obschon nicht im Sinne deK Staatsdienergesetzes. Hieraus folgt nach dem Dafürhalten der Minorität, daß es grundsätzlich nicht unerheblichen Be denken unterliegt, die Anstellungsbehörde in der freien Wahl unter den gesetzlich befähigten Bewerbern um das fragliche Amt zu beschränken. Vom praktischen Gesichtspunkte aus betrachtet verliert dieses Bedenken allerdings dadurch an Gewicht, weil die Zusatzparagraphen die Berücksichtigung der Anciennetät nur als Regel aufstellen. Allein esne Ab weichung von dem Grundsätze, daß bei Ertheilung eines öffentlichen Amts das pflichtmäßige Ermessen, der Anstel lungsbehörde maßgebend sei, würde darin doch enthalte sein, und eine solche muß vermieden werden, wenn sie nicht durchaus nothwendig ist. Eine derartige NothwendigkeiL vermag aber die Minorität besonders deshalb nicht anzuer kennen , weil ihrer Meinung nach das Ministerium schon aus materiellen Gründen bei übrigens gleicher Befähigung den früher immatriculirten Advocaten bei der Ernennung zum Notariate den Vorzug gehen wird, indem ihre Zuver lässigkeit und Geschäftserfahrungen höherM Grade bewahrt erscheinen muß. Uebrigens dürfte sich auch die Bedeutung der im jenseitigen Berichte Seite 487 im Interesse des No tariats selbst ausgehobenen Momente nach dem Dafürhal ten der Minorität nicht ganz abläugnen lassen. Präsident vr. Häase: Wünscht Jemand übet dm ersten Differenzpunkt, die Zusatzparagraphen 6d und 6o zu sprechen?
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