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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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weilen nachgesehrne precare Vergünstigung dergestalt auf hebe, daß sie dieser Gerechtsame, mit Sanktion dieses Ge setzes, ohne irgend welche Entschädigung verlustig gehen würden.' Sie hatten sich daher dieserhalb unter Bezug nahme auf §. 31 der Verfassungsurkunde und Darlegung der wahren Sachlage mit einer Vorstellung an das könig liche Ministerium der Justiz gewendet, baten aber unter Beifügung einer Abschrift dieser Vorstellung gleichzeitig die «Ständeversammlung um Schutz ihres wohlerworbenen Rechtes. In der abschriftlich beigefügten Vorstellung an das Justizministerium ist zugleich darauf Bezug genommen wor den, daß in der Zeit vom Jahre 1839 bis zum 1.1846 we gen Aufhebung ihres in Frage befangenen Privilegiums Verhandlungen eingeleitet worden wären, in deren Verfolg die Staatsregierung dem Stadtrathe eine hierunter zu ge währende Entschädigung in Aussicht gestellt habe. Von Seiten der Herren königlichen Commissare ist der Deputa tion in dieser Beziehung auf erfolgte Anfrage mitgetheilt worden, daß damals die Absicht dahin gerichtet gewesen sei, dieses Verhältniß, unerwartet der anderweiten Regulirung des Notariatswesens durch Gesetz, im Verordnungswege zu beseitigen. Ganz abgesehen davon, daß ein Abkommen keineswegs zu Stande gekommen sei, würden sonach die damals etwa gemachten, vorläufigen Offerten, gegen wärtig, wo die Aufhebung jener früher ertheilten Ermäch tigung durch ein allgemein giltiges Gesetz bewirkt werden solle, nicht in Betracht zu ziehen sein. Die Deputation pflichtet der Staatsregierung hierunter bei, und da sie im Uebxigen die. oben bereits ausgesprochene, in den Motiven zum Gesetzentwürfe nach dem Dafürhalten der Deputation vollständig gerechtfertigte Ansicht, daß dem Stadtrathe zu Leipzig eben so wenig, als der Juristenfacultät ein in das Gebiet des Privatrechts einschlagendes Befugniß in der frag lichen Beziehung.zustehe, durch die von dem Stadtrathe zu Leipzig neuerdings ausgehobenen Momente keineswegs für widerlegt ansiehs, so empfiehlt sie der Kammer: die gedachte Petition auf sich beruhen zu lassen, jedoch noch an die erste Kammer abzugeben. — Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? — Auch hier bedauere ich, daß ich in Bezug auf diesen Punkt nicht mit der Deputation stimmen kann. Auch hier will ich keine Discussion durch meine Erklärung, sondern nur die Motiven angeben, weshalb ich gegen den Vorschlag der Deputation stimmen werde. Es geschieht dies aus dem Grunde, weil das Recht der Petenten auf einem besonder» Privilegium beruht, nicht aber auf beson- derm Rechte, das als durch Gesetz gegeben, auch ohne Weiteres durch Gesetz wieder genommen werden kann. Aber auch selbst, wenn hier nur ein solches besonderes Recht, welches durch Gesetz gegeben und mithin durch Gesetz ohne Entschädigung Mieder aufgehoben werden könnte, so kann ich doch nicht umhin, zu bemerken, daß auch früher die Stände in solchen Fällen, wo dieser Grundsatz eingetreten, Entschädigung zu gewähren beschlossen haben. Ich beziehe mich hier zum Beispiel auf die früher, manchen Grundstücken zugestandene, auf besondere Rechte gegründete Steuerfreiheit. Auch sie war durch besondere Gesetze gegeben, aber nichtsdestoweniger hat die Ständeversammlung nicht angestanden, für diese entzogene Steuerbefreiung eine Entschädigung aus Billig keitsrücksichten zu gewähren; demnach kann auch dieser Grund, welchen die Deputation hierfür angeführt hat, nicht maßgebend sein. Ich werde also gegen das Gutachten der Deputation stimmen. Ich überlasse nun dem Herrn Re ferenten das Schlußwort. Referent Abg. v. Criegern: Ich verzichte auf das Schlußwort. Präsident vr. Haase: Die Deputation rathet an, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Stimmt die Kammer der Ansicht der Depu tation bei? — Geschieht gegen 2 Stimmen. Referent Abg. v. Criegern: Wenn sich übrigens einige der in dem Deputations berichte vom 30. Juni d. I. rn Betreff der Advocatenord- nung Seite 107 erwähnten Petitionen zugleich auf einzelne Bestimmungen in dem Gesetzentwürfe, die Notariatsordnung betreffend, beziehen, so ist schließlich zu erwähnen, daß solche auch nach dieser Richtung hin geprüft worden sind, daß sich aber die Deputation nicht veranlaßt finden kann, dieselben zu bevorworten. Es wird daher auch in dieser Beziehung bei dem dort vorgeschlagenen Anträge, solche auf sich be ruhen zu lassen, sein Bewenden haben können. Präsident vr. Haase: Ist die Kammer mit der Ansicht, welche die Deputation zum Schlüsse ihres Berichts niedergelegt hat, einverstanden? — Einstimmig Ja. Meine Herren! ich schließe die heutige Sitzung und ersuche Sie, sich morgen früh 10 Uhr wieder hier einzu- ' finden. Ich bringe auf die Tagesordnung die Berathung des Berichts der ersten Deputation über das allerhöchste Decret, die Expropriation für verschiedene Eisenbahnen be« treffend, ferner die Berathung des Berichts der dritten De putation über die landwirtschaftlichen Kreisvereine, die Verbesserung des Zuchtstierwesens im Lande betreffend, und zuletzt die Wahl der Zwischendeputation für die Vor- berathung des Entwurfs einer Gewerbeordnung. (Schluß der Sitzung 5 Minuten vor Vs2 Uhr.) Medaeteur: Ed. Gottwald, Seerekär im königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: den 27. Juli 1858.
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