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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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im Allgemeinen das Gesetz v vom 30. Januar 1835, das Verfahren in Administrativjustizsachen betreffend, unter Nr. Hl §. 34 fg. zur Richtschnur. Dieser Paragraph wird von der Deputation ohne Ein wendung zur Annahme empfohlen. .< Präsident vr. Haase: Nimmt die Kammer den §. 53 unverändert an? — Angenommen. Referent Abg. Koch aus Buchholz: §. 54. , Erste Instanz. Die erstö'Jnstanz in Poststrafsachen ist die Oberpost- direction.' Dieselbe führt die Untersuchung gegen Angeschul digte, ertheilt die erste Entscheidung und vollstreckt dieselbe. §.55. - . Vernehmungen, Abhörungen re. Die Oberpostdirection ist befugt, wegen Vernehmung und Abhörung der Angeschuldigten, Zeugen , und anderer Personen, ferner wegen Anstellung von Localerörterungen, ingleichen wegen Executionen und Strafvollstreckungen die competenten Justiz, oder Verwaltungsobrigkeiten in Anspruch zu nehmen, welche den an sie gelangenden Aufforderungen Folge zu geben verpflichtet sind. Die Entscheidung selbst kann die Oberpostdirection nicht auf eine andere Behörde übertragen. Der Bericht sagt: Der Beschluß der ersten Kammer zu §§. 54 und 55 dahin.gehend: die Schlußworte in §. 54 so zu formuliren; „und leitet die Vollstreckung der Entscheidungen ein," außerdem aber auch in §. 55 auf Seite 636 die Worte: „ingleichen wegen Executionen und Strafvollstreckungen" wegzulassen und dafür als Schlußsatz folgende Worte in §. 55 bei zufügen: „Wegen Vollstreckung der Straferkenntniffe hat siedle kompetente Justizbehörde anzugehen" erscheint auch der Deputation sachgemäß, und sie rathet daher, unter Bezugnahme auf den jenseitigen Bericht: diesem Beschlüsse beizutreten und daher §§. 54 und 55 in vorstehend modisicirter Weise anzunehmen. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über einen oder den andern dieser beiden-Paragraphen zu sprechen? Zu §. 54 hat die erste Kammer beschlossen, die Schlußworte „vollstreckt dieselbe" wegzulassen und dafür zu setzen: „und leitet die Vollstreckung der Entscheidung ein." Unsre Deputation empfiehlt uns, diesem Anträge beizutreten, und ich frage/ob die Kammer den §.54 mit dieser Modifikation annehme? — Ange nommen. Ferner, so viel §. 55 anlangt, so hat auch hier die erste Kammer eine Abänderung beschlossen, nämlich die Worte: „ingleichen wegen Executionen und Straf vollstreckungen" ausfallen zu lassen und dafür als Schlußsatz des Paragraphen folgende Worte beizufügen: „WegenVollstreckung der Straferkenntnisse hat II. K. (4. Abonnement.) sie die kompetente Justizbehörde anzugehen." Unsre Deputation hat diesen Beschluß der ersten Kammer gebilligt. Ist die Kammer mit der erwähnten Modifikation des §. 55 einverstanden? — Einstimmig Ja. Nimmt die Kammer in dieser Weise den §.55 an? — Angenommen. Referent Abg. Koch aus Buchholz: §. 56. Submissionsverfahren. Der Oberpostdirection bleibt überlassen, nach Beschaf fenheit des ihr vorliegenden Falles, vor Einleitung des förm lichen Verfahrens, dem Angeschuldigten zu eröffnen, welche Geldbuße von ihm für verwirkt zu achten sein würde, falls derselbe, das-wider ihn Angezeigte weder zu läugnen, noch zu entschuldigen vermöchte und ihm hierbei freizustellen, ferneres Verfahren und die Bescheidsertheilung durch Be zahlung der Strafe und Kosten innerhalb einer ihm zu setzenden Frist zu vermeiden. Leistet der Angeschuldigte jene Zahlung ohne Einrede, so ist die Sache hiermit beendet; entgegengesetzten Falls ist dieselbe zum förmlichen Untersuchungsverfahren und zur Ent scheidung zu bringen. Der Bericht sagt: Gleich einverstanden ist sie zu §. 56 mit dem Beschlüsse der ersten Kammer: ' die Worte: „falls vermöchte" zu streichen, infolge dessen aber statt der vorhergehenden Worte: „sein würde" zu sagen: „sei" und in dieser Fassung dem §. 56 die Ge nehmigung zu ertheilen, weil, wenn der Angeschuldigte sich durch Zahlung unter werfen will, weder das Läugnen noch eine Entschuldigung in Frage kommt, und er sich häufig lediglich um deswillen unterwerfen wird, um schnell aus der Sache herauszu kommen. Präsident Vr. Haase: Es hat die erste Kammer bei diesem §. 56 zwei Modificationcn beschlossen, nämlich zu nächst statt der Worte „sein würde" zu setzen „sei," und die Worte: „falls vermöchte," zu streichen. Unsre Deputation ist mit beiden Abänderungen einverstanden und empfiehlt uns, den Paragraphen mit diesen Modifikationen anzunehmen. Genehmigt die Kammer in dieser Maße den §. 56? — Angenommen. Referent Abg. Koch aus Buchholz: Die §§. 57 und 58 werden nach dem Vorgänge der ersten Kammer zu unveränderter Annahme empfohlen. Der Entwurf lautet: §. 57. Visitationen bei Kransportunternehmern. Die §. 22 gedachten Transportunternehmer haben sich bei entstandenem Verdachte einer von ihnen verhangenen Uebertretung der in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften der Visitation ihrer Transportmittel, wie der zu Aufbewah- 283
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