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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Interessen einer Gemeinde. Man hat einem Schullehen ohne Einwilligung des Kirchenpatrons Einkünfte entzogen und iss dadurch, wie mir allerdings scheint, formell dem Rechte des Kirchenpatrons wohl etwas zu nahe getreten. Andererseits glaube ich, kann man die Ansichten und das Verfahren der Staatsregkerung l"m Materiellen nur billigen, wenigstens ist mir nach genauem Durchlesen der in der jenseitigen Kammer über diesen Gegenstand gepflogenen Verhandlungen und nach gewissenhafter Würdigung Dessen, was ich heute hier darüber gehört habe, unzweifelhaft, daß es zu den Interessen der Gemeinde zu Cannewitz gehöre, daß die von ihr zu leistenden Geld- und andern Leistungen dem Manne zugewiesen werden, der ihren Schuldienst ver sorgt. Wie schon gesagt, es ist das ein Conflkct, in wel chem zu einer entschiedenen Meinung zu gelangen, für den Laien sehr schwierig ist. Gleichwohl kann ich das materielle Verfahren der Regierung hierin nur billigen und mich aus diesem Grunde zu dem von der Deputation empfohlenen Beschlüsse nicht hinneigen. Ich glaube auch kaum, daß der von der Deputation ausgesprochene Wunsch zum Ziele führen wird; denn nachdem diese Sache durch alle Instan zen hindurch gegangen ist, dürfte drrrch eine Abgabe der selben an die Staatsregierung zur Erwägung doch kaum noch etwas erreicht werden. Ich sollte vielmehr meinen, daß wenn die Deputation so großes Gewicht auf den vor liegenden Fall legt, daß er ihr sich sogar zu einer Beschwerde zu eignen schien, so würde sie in tz. 11l der Verfassungs urkunde einen ganz geeigneten Weg zur Abhilfe gefunden haben. Ich kann aber diesem. Anträge der Deputation meine Zustimmung nicht geben, weil mir die Sache nicht wichtig genug scheint, um in formeller Beziehung zu einer Beschwerdeführung bei der Staatsregierung zu nöthigen, ich andererseits aber auch überzeugt bin, daß diese Schritte nur zum Vortheil der Gemeinde Cannewitz gethan worden sind und ich diese von meinem Standpunkte aus nur billi gen kann. Ich werde nun abwarten, ob vielleicht ein an derer Antrag aus der Mitte kommt, andernfalls werde ich blos gegen den Deputationsantrag stimmen. Abg. v. König: Ich würde den beiden geehrten Herren Vorrednern nicht darin beistimmen können, daß der vorliegende Gegenstand ein durchaus unbedeutender sei, wenn ich die Überzeugung gewönne, daß durch das Ver fahren der Behörde ein begründetes verfassungsmäßiges, wenn auch nur formelles Recht nicht genügend berücksich tigt worden wäre, und ich gestehe, daß es mir ungeachtet aufmerksamer Verfolgung des Berichts und der Verhand lungen in der jenseitigen Kammer einigermaßen zweifelhaft geblieben ist, ob formell gegen den Patron vollständig alles Das beobachtet worden sei, was er auf Grund seiner Stel lung hat beanspruchen können. Ich sage formell, denn daß ihm materiell Gelegenheit gegeben worden sei, sein Recht geltend zu machen, dann stimme ich mit den Vor- ll.K. (s. Abonnement.) , redncrn überein und verkenne es keinen Augenblick. Ebenso habe ich die Ueberzeugung gewönnen, daß das Verfahren und die Entscheidung der Behörde in materieller Hinsicht gerechtfertigt ist, und daß sich daran weder etwas tadeln noch etwas abändcrn läßt. Ich bin daher vollständig zu der Ueberzeugung gelangt, daß der gegenwärtigen Beschwerde eine weitere Folge materiell nicht zu geben sein wird, und ich würde daher auch von diesem Standpunkte aus einem Vorschläge der Deputation, die gegenwärtige Beschwerde auf sich beruhen zu lassen, nicht entgegengetreten sein. Ich habe indeß diese Aeußerungeu mir gestatten wollen, damit auch das Verfahren des Beschwerdeführers nicht zu hart und gewissermaßen unbillig beurtheilt werde, und damit es nicht den Anschein gewinne, als ob Jemandem ein Vor wurf daraus gemacht werden könne, wenn er an seinen verfas sungsmäßigen Rechten selbst auf das Aeußerste festhält. Ich. kann, wie erwähnt, nicht finden, daß in materieller Be ziehung etwas für den Beschwerdeführer geschehen könne, bin aber darüber wenigstens nicht zu einer ganz entschiede nen Ansicht gelangt, ob formell alle Rücksichten gegen ihn genommen worden sind, welche seine Stellung erheischt. Präsident vr. Haase: Wünscht sonst noch Jemand hierüber zu sprechen? Abg. vr. Hertel: Ich würde nochmals ums Wort bitten, nachdem der Herr Referent gesprochen haben wird. Präsident vr. Haase: Es hat zunächst der Herr Referent das Wort, dann der Herr Abg. vr. Hertel. Referent Sccretär vr. Loth: Der Schwerpunkt der vorliegenden Frage scheint mir im Wesentlichen darin zu liegen, ob man annehmen kann, daß zur Zeit, als der Parochialverband der Gemeinden Nerchau und Cannewitz getrennt wurde, im Jahre 1853, der Schulverband, der Verband in Hinsicht auf den Kirchschullehrerdienst recht lich noch der alte gewesen sei oder«nicht. Der Herr könig liche Commissar macht den Unterschied, daß er behauptet, daß auch im Jahre 1845, wo die ersten Anregungen zur Trennung der Parochie geschehen seien, eine Trennung hin sichtlich der Kirchschullehrerstelle rechtlich nicht bestanden habe, obgleich er nicht umhin kann, zuzugestehen, daß sie factisch vorhanden gewesen sei. Sie sehen daraus, daß die Ent scheidung, um welche es sich hier handelt, eine höchst sub tile ist. Ich führe Mm Beweis der Behauptung, daß die Trennung rechtlich nicht erst in diesem Jahrhundert, son dern schon im vorigen Jahrhundert geschehen sei, einige Umstände an. Es ist im Berichte angeführt, daß der Dienst des Nerchauer Kirchners, den er früher in Canne witz geleistet hat, auf den nachher in Cannewitz eigens an gestellten Kirchendiener übertragen worden ist und mit diesem Dienste zugleich die Besoldung für «'denselben. Es ist also schon 200 Jahre vorher die Regulirung der Dienst- und Besoldungsverhältnisse zwischen beiden Kirchnern 378
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