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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
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Johnsdorf ganz von der Straße abgeht, Befreiung von dem Brückcngelde statt. Die herkömmlichen Brücken sätze betragen nach deren Umrechnung nach dem neuen Münzfüße im Jahre 1840 3 Pfennige von jedem einspännigen, und 6 - von jedem mehr bespannten Fuhrwerke ohne weitern Unterschied, und der 'gesammte Ertrag hat danach kn den letzten Jahren durchschnittlich die Summe von circa 500 Thlr. ergeben, welche jedoch ganz vornehmlich nur durch die in der neuesten Zeit auf der Straße ftattsindende Kohlen abfuhre aus Niederwürschnitzer Gruben nach Chemnitz herbeigeführt worden ist, indem früher das Brückengeld einkommen von dem Verkehre aus der Umgegend durch schnittlich nur circa 120 Thlr-. erreichte. Daß ein Zuschlag zu den Brückengeldsätzen neuerlich, eingetreten sei, wie die Petenten behaupten, ist unbe gründet, da vielmehr nur die in der letzten Zeit von dem Brückengeldeinnehmer eigenmächtig und zur Ungebühr gestattete Freilassung vom Brückcngelde auf dem Rück wege in Uebereinstjmmung mit einer bereits früher er gangenen Anordnung um so mehr abgestellt worden ist, als überhaupt nach dem für die Erhebung der fiskalischen Brückengelder bestehenden allgemeinen Grundsätze, die letzter» jedesmal und so oft zu entrichten find,^als die Brücken und resp. die Hebestellen wirklich passirt werden und die nur wegen des Chausseegeldes nach der zusätz lichen Bestimmung snb 4 zu dem Chauffeegeldertarife bestehende Ausnahmebestimmung auf Brückengelder keine Anwendung sinder." Da nun nach diesen Auseinandersetzungen das in Frage befangene Brückengeld schon seit Menschengedenken erhoben worden ist und bereits in einem Rescripte vom 22. Dctober 1792 als auf altem Herkommen beruhend erwähnt wird, da ferner siscalische Brückengelder nach den für deren Erhebung bestehenden allgemeinen Grundsätzen jedesmal und so oft zu erheben sind, als die Brücken und resp. Hebe stellen wirklich passirt werden und die nach der Zusatzbe stimmung sub 4 zu dem Chauffeegeldertarife nachgelassene Befreiung vom Chausseegeld auf Brückengeld keine An wendung findet, Petenten auch nach Vorstehendem den Sachverhalt in der Hauptsache nicht ganz so dargestcllt haben, als wie es in Wirklichkeit der Fall ist, so hat die Deputation das Gesuch der Petenten als begründet nicht anzusehen vermocht, sie muß der verehrten Kammer vielmehr anrathen: die Petition der Gemeinde Stollberg und Genossen auf sich beruhen zu lassen, dieselbe jedoch, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die erste Kammer gelangen zu lassen. > Präsident vr. Haase: Will die Kammer über diesen Bericht unsrer vierten Deputation jetzt sofort berathen? — Einstimmig Ja. Wünscht in Bezug auf selbige Jemand das Wort? Der Gegenstand ist Ihnen bekannt. Unsre Deputation hat in ihrem Berichte die Gründe auseinander gesetzt, weshalb sie einen andern Antrag nicht stellen kann, als den „diese Petition der Gemeinde Stollberg und Genossen auf sich beruhen zu lassen, dieselbe jedoch, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die erste Kammer gelangen zu lassen." Ist die Kammer mit diesem Vorschlag der vierten Deputation einverstanden? — Einstim mig Ja. Wir haben noch den Vortrag mehrerer ständischer Schriften anzuhören, ich ersuche also die Herren, welche dergleichen vorzutragen haben, selbige jetzt vorzutragen. Secretär vr. Loth: Seiten des Direktoriums ist eine ständische Schrift angefertigt worden über das allerhöchste Decret vom 3. Mai dieses Jahres, die Wahl der Zwischen deputation zu Berathung der Gewerbeordnung rc. betreffend (Hierauf erfolgt der Vortrag der betreffenden ständischen Schrift.) , Präsident vr. Haase: Genehmigt die Kammer die vor getragene Schrift nach Form und Inhalt? — Einstimmig Ja. Hat noch Jemand eine ständische Schrift vorzutragen? Herr Secretär Sachße. Secretär Sachße trägt nun die ständische Schrift die jenseits abgefaßt und bereits genehmigt worden ist, die Beschwerde des Stadtraths zu.Zwickau in Straßenbausachm betreffend, vor. Präsident vr. Haase: Genehmig^ die Kammer die soeben vorgetragene Schrift nach Inhalt und Form? — Einstimmig Ja. Die Zeit ist zu weit vorgerückt, um noch zur Berathung des letzten Gegenstandes unsrer Tagesordnung überzugehen. Ich ersuche Sie daher, meine Herren, sich morgen Vor mittag 10 Uhr wieder zu einer öffentlichen Sitzung hier einzusinden, und' bringe auf die Tagesordnung mit Vor behalt Dessen, was inzwischen noch eingehen und was ich gegenwärtig noch nicht angeben kann, zuerst die Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Beschwerde des Bäckermeisters Weißhaar zu Chem nitz wegen Expropriation seines Grundstücks. Es ist der Bericht der vierten Deputation der jenseitigen Kam mer über diesen letzten Gegenstand von unsrer vierten De putation adoptirt und damit wir die Zeit ersparen, welche auf Vorlesen dieses Berichts aufzuwenden ist, so erlaube ich mir Sie zu ersuchen, sich gefälligst mit diesem Berichte vorher genau bekannt zu machen, damit der Herr Referent sofort den Vortrag in der Hauptsache ohne Weiteres be ginnen kann. Die Sitzung ist aufgehoben. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 6 Minuten.) Redakteur: Ed.-Gottwald, Secretär im königl. Ministerium des Innern. — Druch von B. G. Teubner in Drssde». Letzte Absendung zur Post: den 19. August 1858°
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