Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,3
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028268Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028268Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028268Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll76. Sitzung 1907
- Protokoll77. Sitzung 1929
- Protokoll78. Sitzung 1951
- Protokoll79. Sitzung 1967
- Protokoll80. Sitzung 1973
- Protokoll81. Sitzung 1985
- Protokoll82. Sitzung 2009
- Protokoll83. Sitzung 2037
- Protokoll84. Sitzung 2049
- Protokoll85. Sitzung 2079
- Protokoll86. Sitzung 2109
- Protokoll87. Sitzung 2129
- Protokoll88. Sitzung 2159
- Protokoll89. Sitzung 2191
- Protokoll90. Sitzung 2221
- Protokoll91. Sitzung 2245
- Protokoll92. Sitzung 2269
- Protokoll93. Sitzung 2297
- Protokoll94. Sitzung 2321
- Protokoll95. Sitzung 2337
- SonstigesBeilage zum königlichen Decrete, einige das Pensionswesen ... 2368
- Protokoll96. Sitzung 2371
- Protokoll97. Sitzung 2399
- SonstigesBeilage zur Nr. 95-97 der Landtagsmintheilungen der zweiten ... 2423
- Protokoll98. Sitzung 2453
- Protokoll99. Sitzung 2481
- Protokoll100. Sitzung 2507
- Protokoll101. Sitzung 2535
- Protokoll102. Sitzung 2543
- Protokoll103. Sitzung 2559
- Protokoll104. Sitzung 2585
- Protokoll105. Sitzung 2603
- Protokoll106. Sitzung 2623
- Protokoll107. Sitzung 2641
- Protokoll108. Sitzung 2661
- Protokoll109. Sitzung 2671
- BandBand 1857/58,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Nr. 784.) Protokollexwact der ersten Kammer, vom 4. dieses Monats, enthalrertd die Berathung öder ver schiedene, beim Budget des Militardcpartements obwaltende Differenzen-'' Präsident vr. Haase: Geht an die zweite Depu tation. (Nr. 785.) Bericht der zweiten Deputation über Abth'eikmg.M des ordentlichen Augabebudgets, den Reserve font ßetdeffend, zugleich auch über die ausgesetzte Pos. 26b der Abth. ! des Budgets der Staatseinkünfte. Präsident vr. Haase: .Ist bereits zum Druck ge geben und kommt auf «eine der nächsten Tagesordnungen. (Nr. 786.) Bericht der zweiten Deputation über das Finanzgesetz auf die Jahre 1858, 1859 und 1860. Präsident vr. Haase: Auch dieser Bericht ist ge druckt und wird auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. (Nr. 787.) Bericht der vierten Deputation über die Petition der Wassercalamitosen in Glauchau. Präsident vr. Haase: Der Bericht wird alsbald von der vierten Deputation erstattet werden. Dies sind die sämwtlichen neu eingegang'enen Num mern .der Hauptregistrande. Hierauf erfolgt der Vortrag und die Genehmigung folgender ständischer Schriften: s) über mehrere Petitio nen, die Revision des Berggesetzes betreffend, b) über die AdmenvrdnUng, o) über die Jmmobiliarbrandversiche- rungsanstalt. Wir kommen nun auf den zweiten Gegenstand unsrer heutigen . Tagesordnung, ' der erste fällt jetzt aus — weit der betreffende Herr Rc- Mrungscomm'issar nicht gegenwärtig ist — nämlich auf die BerathünZ, des.... . . Berichts der zweiten Deputation über Pos. 16 des außerordentlichen Ausgabebudgets, den Aufwand zu Deckung der Jagdkaufgelderent schädigungen betreffend. Der Vorstand der zweiten Deputation, Herr Staats minister Georgi, wird die Güte haben, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Georgia Der Bericht lautet: In dem außerordentlichen Staatsbudget auf die ob gedachte Zinanzperiode sind unter Pos. 16 zu Deckung der. .Entschädigungen,-welche in Gemäßheit des. den : Ständen vorzulegenden Gesetzentwurfs über das Jagdrecht auf die Staatskasse,, be-. ziehendlich verlagsweise zu übernehmen sein würden, in Ansatz gebrachst ' 340,677 Thlr. Es ist jedoch in den'Mvtiven (Landt.-Acten, I. Abth., S. 323) bemerkt, daß hiermit nicht die Summe bezeichnet werden sollte , welche für' den 'gedachten Zweck erforderlich sein dürfte, sondern daß es sich damit, wie folgt, verhalte. In dem außerordentlichen Budget pro 1852/54 war, als höchster' Betrag der nach §. 8 des Gesetzes vom 15. Mai 1851 für die infolge dieses Gesetzes zu gewährenden Entschädigungen die Summe von 500,000'Thlr. ausgesetzt' worden. ° Die gedachten Entschädigungen haben .aber .'nach Ausweis des Rechenschaftsberichts pro 1852/54 nur 189,333 Thlr. 5 Ngr. 1 Pf. in Anspruch genommen, es sind daher 310,666 Thlr... 14 Ngr. 9 Pf. als Ersparniß ausgefallen. Dieses Ersparniß hat die Regierung geglaubt, als zu Entschädigung wegen des Jagdrechtes besonders geeignet, in dem abgerundeten Betrage von'310,667 Thlr. als haupt sächlichsten Fond für den gedachten Zweck in das außeror- deutliche Budget mit aufnehmen zu sollen, ohne damit jedoch irgendwie die Höhe oder die Grenze der Jagdent- schädigung zu bezeichnen. Es sei vielmehr lediglich ein Be. rechnungsquantum. - . ' Der Bedarf für die,.nach dem auf diesem-Landtage zwischen Regierung und Ständen vereinbarten Gesetz, aus Staatskassen für das Jagdrecht zu gewährende Entschädi gung,.wird von der Regierung (Landt.-Acten, I. Abth., 2. jVd., S. 68) und von den betreffenden Deputationen beider Kammern auf 600,000 Thlr. in maximo veranschlagt. Man geht dabei von der Annahme aus, daß die Zahl der auf sämwtlichen jagdleidenden Grundstücken ruhenden Steuereinheiten ungefähr 30'Millionen betragt und daß für alle frühern Jagdrechke auf Rückgabe angetragen wird, wobei dann, nach dem Entschädigungssatz von 6 Pfennigen pro Steuereinheit, obige Summe sich heraüsstellrn würde. Die nach Z. 14 des Gesetzes noch zu. gewährenden Beträge sind, dem gefaßten Beschlüssen gemäß, in der Hauptsache aus dem Domänenfond zu.bestreiten. Zu Deckung des obgedachten Bedarfs an 600,000 Thlr. ist zunächst der, 'der Staatskasse zufließende angesammelte JagdkärtcngeldcrfoNd vorhanden, welcher nach Mittheilung der Regierung (Landt.-Acten, I. Abth., 2. Btz., Seite. 68) am 30. September 1857 sich auf etwas überH3,000 Thlr. belief, die Einnahme des Jahres 1857 nicht mit inbegriffen. Die Negierung nimmt aber an, daß dieser Fond wohl von den, auf den Staat zu übernehmenden Verlagen und Separatgebühren für das Geschäft der Ausführüng des Gesetzes wesentlich werde in Anspruch genommen werden. Hiernächst ist die der Staatskasse zufließende Einnahme aus dsn Jagdkarten in Betracht zu ziehen. Die Zahl der ausgegebenen Jagdkarten hat sich bisher jährlich auf 8000 bis 8,500 belaufen. Die Regierung nimmt an, daß durch die Preiserhöhung und die Wiederherstellung mancher alt berechtigten Jagd diese Zahl sich vielleicht auf 7000 ver mindern könne, was dann bei dem Preise von 4 Thlr., von welchen 1 Thlr. der Ortsarmenkasse zufließt, auf eine jähr liche Einnahme von ungefähr 20,000 Thlr. rechnen lassen 'würde., Wird nun auch der aus der Staatskasse zu bestrei tende Aufwand, für die Jagdentschädigung ledlgttch als ein Vorschuß bezeichnet, der durch 'die gedachte Einnahme nach und nach zu tilgen ist, so wird es sich mit RüÄsicht auf die Rechnungsvcrhältnisse im" Staatshaushalt dennoch em pfehlen, zunächst für den Gesammtbedarf zu gedachten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder