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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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dieser seiner Ansicht vollkommen beihflichte. Demnächst wünschte ich Auskunft von der hohen Staatsregierung, wenn und zu welcher Zeit sie wohl gemeint wäre, eine an- derweite Gesetzesvorlage oder Abänderung eintreten zu lassen, was gewiß für viele meiner College» im ganzen Lande sehr erwünscht sein dürfte, wenn man darüber eine befriedigende Auskunft erhalten könnte. Staatsminister vr. v. Falk en stein: Ich erlaube mü den geehrten Abgeordneten darauf zu erwidern, daß es freilich unmöglich ist, in diesem Augenblicke eine bestimmte Zusicherung zu geben, zu welcher Zeit etwa eine neue ge setzliche Bestimmung getroffen werden kann, über die selbst verständlich gerade nach Dem, was heute in der geehrten Kammer gesprochen worden ist, nothwendigerweise Erörte rungen über die einschlagenden Verhältnisse in den ver schiedenen Parochien angestellt werden müssen. Es kann also eine bestimmte Zusage in dieser Beziehung keineswegs gegeben werden, und ich glaube, der geehrte Abgeordnete wird.sich vollständig bei Dem beruhigen können, was ich bereits gesqgt habe, daß das Ministerium gewiß nicht an stehen wird, diese Angelegenheit in die sorgfältigste Erwä gung zu ziehen. Abg. Fahnauer: Der geehrte Abgeordnete v. Nostitz hat in der Hauptsache Das getroffen, was ich sqgen wollte. Würde der ganze Satz stehen bleiben, so würde ich unbedingt dagegen stimmen, da ich nicht dafür bin, daß die Lasten dem Einen genommen und dem Andern auferlegt werden. Es ist gesagt worden, die Gemeinde- Vorstände würden anständig honorirt. Nun meine Herren! unser Gemeindevorstand bekommt jährlich 15 Neugroschen; ich glaube, dies ist gewiß nicht anständig honorirt. (Allgemeine Heiterkeit in der Kammer.) Es ist anderweit gesagt worden, daß es sich um Real gerechtigkeiten handle, die bezahlt würden, allein wer die Gerechtigkeiten kauft, der kauft auch die Beschwerungen und er kann nicht sagen, daß ihm zu viel geschieht. Da die Sache nun einmal so beantragt ist, so werde ich für den ersten Zcheil stimmen und gegen den zweiten. (Abg. Heyn bittet ums Wort zur Berichtigung einer Thatsache.) Abg. Beeg: Ich möchte ebendem vorigen Sprecher entgegnen, indem bei uns der Gemeindevorstand, der ich leider bin, auch sirirt nzird, dagegen der Ortsrichter nicht sirirf ist. Was Letzterer geleistet hat, das liqgidirt er, also würde hier gerade der Gemeindevorstand belastet, ryährend der Richter es bezahlt bekommt, und ich glaube, es bleibt stets ein Zankapfel, ob der Richter oder der Gemeinde vorstand die Abgaben einsammeln soff. Am besten würde sich die Sache machen, wenn abgelöst würde, es ist da nicht Viel, was Jeder zahlt, ein jeder Kopf einen Dreier oder einen Neugroschen, das kann jeder Arme ablösen. Ich glaube wenn die Sache dahin geführt wird, wird es sich am besten machen. Referent vr. Baumann: Der Herr Staatsminister hat bereits die Erörterungen in Aussicht gestellt, die jeden falls einer Gesetzesvorlage vorausgehen müssen. In der Deputation ist jedoch noch ein anderer Ausweg, der vielleicht alle Eheile zufrieden stellen würde, zur Sprache gekommen. Derselbe bestand darin, ob nicht diese Abgaben zur Ablösung gebracht werden könnten, die an und für sich sehr gering-, fügig, doch in der Masse etwas ausmachen, denn im vor liegenden Fall hat in früherer Zeit die Einnahme jährlich 4 Thaler betragen und heute beträgt sie, wie wir vorhin vom Petenten gehört haben, jährlich 20 bis 22 Thaler. Es entstand daher die Frage, ob nicht vielleicht an die hohe Staatsregierung ein Antrag, dahin gerichtet, gestellt werden sollte, diese, den Zeitverhaltnissen nicht mehr angemessenen Abgaben zur Ablösung zu bringen. Man sah indessen von einem derartigen Antrag ab. Wenn aber das hohe Mini sterium einmal Erörterungen anstellt über die Art und Weise, wie in den einzelnen Landestheilen die Erhebung von der artigen Abgaben stattgefunden hat, so ließe sich vielleicht der Gesichtspunkt mit ins Auge fassen, daß allen Uebelstanden abgeholfen werden könnte, wenn diese geringfügigen Ab gaben zur Ablösung gebracht würden. Was Dasjenige an langt, was die Abgg. v. Nostitz und Rützschke gesagt haben, daß sie es für unbillig für die Gemeindevorsteher erachten, wenn die zeitherige Verpflichtung der Ortsrichter auf die Gemeindevorsteher und überhaupt auf die Gemeinden über ginge, so ist dagegen einzuhalten, daß durch die Einführung der Landgemeindeordnung nicht blos alle Rechte, sondern auch alle Pflichten, mit einziger Ausnahme derjenigen, die den Ortsrichtern den Gerichten gegenüber obliegen, auf die Gemeindebehörden übergegangen sind, daß es folglich auch ganz gewiß nicht für unbillig erachtet werden kann, wenn man ihnen ansinnt, diese einzige Verpflichtung, die den Drtsrichtern geblieben ist und wahrscheinlich deshalb ge blieben ist, weil man sie damals bei der Berathung der Landgemeindeordnung übersehen hat, ebenfalls zu über nehmen. Präsident vr. Haase: Der Abg. Loth wünscht zum dritten Male zu sprechen. — Abg. vr. Loth! Abg. vr. Loth: Ich begebe mich des Worts! Präsident vr. Haase: Der Abg. Heyn wünscht noch mals zu sprechen. Gestattet ihm dies die Kammer? — Einstimmig Ja! Abg. Heyn: Wegn der Äbg. Fahnauer geäußert hat, daß in seiner Gegend Gemeindevorstände für 15 Neugroschen jährlich «»gestellt seien, nun so weiß ich nicht, welche Ver hältnisse dort obwalten, und kann mir darüber ein Urtheil nicht anmaßen. Wenn er ferner behauptet und gleichsam die Behauptung ausspricht, als ob die Einnahme ein Real-
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