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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Ist die Kammer auch damist einverstanden? Einstimmig Ja. Da nun dieser Bericht von der dritten Deputation er stattet worden ist, und infolge dessen ein Antrag an die hohe Staatsregierung gestellt werden soll, so ist es nöthig, eine Abstimmung mit Namensaufruf eintreten zu lassen. Ich stelle nun die Frage: Ist die Kammer mit den Von der Deputation gemachten Vorschlägen ein verstanden, undwill sieden Se:te89 desBerichts gedachten Antrag an die hohe Staatsregierung stellen? Auf diese Frage antworten mit Ja: Vicepräsident vr. Braun, Abg. Dietzsch, Secretär Kasten, s Ficinus, - Fincke, s Meinert, Abg. Asmus, s Oehmichen auf Choren, - Mai, s Eckelmann, - Jacob, s Koelz, - Tempel, s Kröger, - Sachßc, s v. Oppel, - Fahnauer, s Köhler, - Haberkorn, s Jungnickel, - Georgi, s Wehr, - Wunderlich, s Kleeberg, - Heyn, s Bürgermeister Koch, - v. Schönberg, s Emmrich, - Leitholdt, s Werdauer, - Gruner, - Poppe, s vr. Baumann, s Braun, v. Erregern, - Hoffmann, s - vr. Wahle, s Echarti, - Uhlmann, - v. Wöhrmann, - Presprich, - Göldner, - Riedel, - v. König, s Eisenstuck, s Schrlbach, - vr. Hertel, - s von der Beeck, v. Schönfels, Oehmichen aus Kiebitz, - vr. Platzmann, s - Weeg, s Sörm'tz, s vr. Herrmann, - Reiche-Eifenstuck, s Seiler, - Rötzschke, s Stockmann, - Renz, Präsident vr. Haase. - Berndt, Mit Nein antworten: Abg. Herntze, Abg. v. Nostitz-Wallwrtz, - Rittner, - Däweritz, s v. Nostitz-Drzewiecki. Präsident vr. H a a se: Die Frage ist also gegen 5 Stimmen von sämmtlichen Mitgliedern der Kammer bejaht worden. (Der Staatsminister Vr. v. Falk en stein und der könig liche Commissar vr. Hübel verlassen den Saal.) Wir gehen nun über auf den zweiten Gegenstand unsrer Tagesordnung Mf die Berathung des Berichts derdritten Deputation über die Petition Kettner's und Genossen aus Oschatz und Umgegend, „um Vorlage eines beschränkenden Gesetzes, wodurch den Kaufleuten, Krämern und Branntweinfabrikanten der Ver kauf des Branntweins unter einem Vierteleimer verboten wird, eventuell um Aufnahme einer derartigen beschrän kenden Bestimmung in den Entwurf der Gewerbeord nung." Ich ersuche den Herrn Braun aus Erbisdorf, die Red nerbühne zu besteigen, und uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Braun: Ich bitte den Herrn Prä sidenten die Kammer zu fragen, ob die Petition vorgelesen werden soll, deren wesentlichster Inhalt im Bericht enthal ten ist. Präsident vr. Haase: Der Herr Referent bemerkt so eben, daß die Deputation das Wesentlichere der Petition in den Bericht ausgenommen habe und er beantragt, die Kammer möge davon absehen, daß die Petition vorgelesen werde. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Braun: Durch Kammerbeschluß vom 28. Januar dieses Jahres wurde die von dem Herrn Abg. Oehmichen-Choren einge führte Petition der dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesen. Der wesentlichste Inhalt dieser Petition ist folgendere Petenten hätten bereits bei dem ordentlichen Landtage 1855 an die hohe Ständeversammlung das Gesuch gerichtet: Dieselbe wolle sich, bei der hohen Staatsregierung dafür verwenden, daß künftighin den Kaufleuten nur gestattet werde, Branntwein bis zu einem Achteleimer zu verkaufen. Es habe bei dem Vortrage dieses Gegenstandes sich die Deputation sowohl in der zweiten wie später in der ersten Kammer dahin ausgesprochen: daß das bestehende Verbot, wonach den Kaufleuten den -Branntwein lediglich bis zur Dresdner Kanne verkaufen zu dürfen, für zweckmäßig erachtet, und daß nach ihrer Ansicht (der Deputation) das Verlangen der Petenten zu weit gehe. Diesem Deputationsgutachtcn sei die Kammer (mit Ausnahme einer Stimme) beigetreten, gleiches Schicksal habe sie in der ersten Kammer erfahren. Sie beklagen weiter, daß unter den gegenwärtigen ge setzlichen Bestimmungen die Interessen eines ganzen Stan des verletzt würden, während Andere, nicht Berechtigte, dar aus allein Vorth ei le zögen. Die Erfahrungen der letzten Jahre hatten es ausreichend bestätigt, wie drückend die jetzt noch bestehenden gesetzlichen Vorschriften auf ihnen lasteten, und wie groß die Rechts ungleich heil sei, unter der sie bei sonst nach ihrer Gewerbsberechtigung geworde nen Beschränkungen dermalen zu leiden hätten. Daß das Verlangen keineswegs aller Berechtigung entbehre, wolle die hohe Ständeversammlung dadurch moti-- virt erachten, daß in andern Ländern dasselbe von ihnen als
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