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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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ten ist, daß sie sich mit Einzelnverkauf oder sogar mit wi derrechtlichem Vergläsern von Branntwein befaßen. Wenn Petenten die Steuerbonisication für in's Aus land verkauften Branntwein in den Bereich ihrer Klagen ziehen, so ist nicht abzusehen, welchen Einfluß diese dem Fabrikanten gewährte Erleichterung auf den Betrieb der Gast- und Schenknahrungen üben könnte, Sind endlich Petenten durch die Generalverordnung vom 21. Juni 1793 und analog des Mandats vom 25. Januar 1826 hinlänglich geschützt, so sind sie dies auch in Bezug auf die Dorfkrämer nach §. 23 des Gesetzes vom 9. Oktober 1840, den Gewerbsbetrieb auf dem platten Lande betreffend, wonach den Letztem der Cinzelverkauf von Bier und Branntwein nicht gestattet ist. Eine Bevorwortung des Petitums kann die Deputation aus obigen Gründen nicht empfehlen, vielmehr nur der hohen Kammer anrathen: - diese Petition auf sich beruhen zu lassen, sie jedoch, da sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, annoch an die erste Kammer abzugeben. Präsident vr. Haase: Will die Kammer über diesen Bericht sogleich berathen? — Einstimmig Ja. Es haben sich die Abgg. Oehmichen und Köhler zum Sprechen gemeldet. Abg. Oehmichen auf Choren: Ms ich mich dieser Petition annahm und sie zu der meinigen machte, war ich mit dem ersten Theil des in der Petition Enthaltenen keines-. Wegs einverstanden, wohl aber mit dem Letztem. Ach bin weit davon entfernt, den Wunsch der Petenten zu begün stigen, daß das Halten von Tanzmusik und andern öffent lichen Vergnügen noch mehr ausgedehnt werde, im Gegen- theil bin ich gern dazu bereit, mich einem etwaigen Vor schläge auf beschränkende Bestimmungen in dieser Beziehung anzuschließen. Was aber das Verschenken des Schnapses im Einzelnen betrifft, was bei den Kaufleuten trotz aller Verbote und gesetzlichen Bestimmungen erweislichermaßen immer noch existirt, so gebe ich den Petenten ganz Recht. Will man wissen, ob die Kaufleute das Verkaufen des Schnapses im Einzelnen und kleinen Quantitäten zum großen Theil fortsetzen, so muß man sich die Sache in der Nähe ansehen. Man gehe einmal an einem Schnaps laden vorüber, da kommen eine Menge Bummler, die kaufen Kanne Branntwein, diesen nehmen sie in gewisse Bullchen, welche vielleicht vielen Mitgliedern dieser hohen Kammer bekannt sein werden, (Gelächter) und dadurch werden die gesetzlichen Bestimmungen über schritten, der Trunksucht Vorschub geleistet und der Unsitt lichkeit Thür und Thor geöffnet, abgesehen davon, daß manche junge Männer, die als Lehrlinge in Kaufmannsgewölbe ein treten, zum Söffel werden. Wenn man in so einen Schnaps laden tritt, so glaubt man manchmal eine wahre Orgel vor sich zu sehen , genau betrachtet ist es ein Repositorium mit Schnapsfäffern und ebenso vielen Hähnen, woran die ver schiedenen Etiketten stehen. Wozu das? Doch nur dazu, um den Verkauf im Einzelnen zu begünstigen. Die De putation hat aber auch diesen Theil der Petition, der sich hierauf bezieht, nicht als einen solchen angesehen, den sie der hohen Staatsregierung zur Kenntnißnahme übergeben will, ich werde deshalb darauf antragen. Ich wünsche nicht, daß die Regierung nicht davon Kenntniß bekomme, sie wird, wenn dies geschieht, in Zukunft mehr ihr Augen merk darauf richten. Wenn die geehrte Deputation sagt, man möge abwarten, was im Auslande diesen Bestim mungen gegenüber geschehen werde, so gestehe ich, halte ich das nicht für nöthig. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß es ganz recht ist, wenn Sachsen mit Verbesserungen der Art vorwärts geht und nicht erst abwartet, was in andern Ländern geschieht; eine Verbesserung bleibt es aber, wenn der Verkauf des Branntweins im Einzelnen beschrankt wird^ In Nr. 29 der „Leipziger Zeitung" werden Sie gelesen haben, daß man in Preußen damit umgeht, den Brannt weinverkauf mehr zu beschränken. Es wird von dort ge schrieben: „daß von sämmtlichen Provinzialbehörden Gutachten darüber abgefordert werden, ob es sich empfehle, im Wege der Gesetzgebung nicht nur die Verbindung des Branntweindebits im Kleinen mit allen Kaufgeschäften im offenen Laden zu verbieten, sondern auch alle bestehenden Concessionen der Art einzuziehen." Daraus geht hervor, daß man auch im Auslande den Uebelstand kennt und zu beseitigen sucht. Der Behauptung der Deputation, daß in Brennereien, besonders in den größern, der Cinzelverkauf nach Kannen und Flaschen nicht mehr existire, muß ich widersprechen. Ich wünschte Nichts mehr, als es wäre vielleicht der Deputation Gelegenheit ge geben, wie mir, auf einem sehr großen Gute an der Elbe es kennen zu lernen, wie der Inhaber des Gutes bei die sem Geschäft sich außerordentlich wohl befindet, aber nicht blos dort ist es der Fall, sondern in sehr vielen Brennereien, Mitteln und kleinen, bis zu den größten, kommt es vor, daß der Branntweinverkauf bis zur einzelnen Kanne herab continuirlich stattsindet. Aber je mehr man den Verkauf in kleinem Maße gestattet, um so mehr befördert man die Gelegenheit, zu trinken. Ich gestehe, ich bin ein abgesagter Feind von allen Trunkenbolden und wo irgend eine Maß regel ergriffen werden kann, die Trunksucht zu beseitigen, so biete ich gern dazu die Hand, selbst auf die Gefahr hin, daß ich nicht überall Uebcreinstimmung finde. Ich bitte also die geehrte Kammer, dem letzten Lheile der Petition, soweit sie sich darauf bezieht, den Verkauf des Brannt weins in Kaufläden und Brennereien fernerhin nicht mehr unter r/g Eimer gestatten zu wollen, insofern beizustimmen, daß er an die Staatsregierung zur Kenntnißnahme gelange, mehr will ich nicht, ich glaube, es ist das Minimum, wel ches man zugestehen kann. Ich wünschte, daß die geehrte Deputation sich entschlösse, ihr Gutachten in dem Eheste
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