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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Mittheilungen über dieVerhandlungen des Landtags. II. Kammer. 45. Dresden, am 21. April 1858. Sechsundvicrzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 13. April 1858. Inhalt: Registrandenvortrag. — Entschuldigung. — Fortsetzung der Be- rathung des Berichts der ersten Deputation über das königl. Decret, den Entwurf einer Notariatsordnung für das König reich Sachsen betr. Besondere Berathung über §§. 7 — 95. Schlußabstimmung über den Entwurf durch Namensaufruf. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr 35 Minuten in Gegenwart des Staatsmi nisters vr. v. Zschinsky, des königlichen Commissars Geh. Raths vr. Marschner und von 58 Kammermitgliedern mit Verlesung des Protokolls über die Verhandlungen der letzten Sitzung, welches ohne Er innerung genehmigt und von den Abgg. Beeg und Israel mit unterzeichnet wird, und wird sodann zum Vortrag aus der Registrande übergegangen. (Nr. 395.) Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret vom 30. November 1857, die weitere Nutzbarmachung der Zwickau-Schwarzenberger Eisenbahn betreffend. Präsident vr. Haase: Ist dem Druck übergeben wor den und wird auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden. Es ist dies die einzige Nummer, welche sich auf der Registrande befindet. Ich habe der Kammer anzuzeigen, daß der Abg. vr. Hertel wegen dringender Geschäfte für heute und morgen sich entschuldigt hat. Die Kammer wird wohl diesen Urlaub ertheilen? — Ist genehmigt. Wir gehen nun über auf den Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf die Fortsetzung desBerichtes, die Notariatsordnung betreffend. Ich ersuche den Abg. Herrn v. Criegern als Referent uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. v. Criegern: In der gestrigen Sitzung find wir bis zum §. 7 gelangt, denn §. 6 und die Zusatz- n. K. <3. Abonnement.) Paragraphen waren die letzten Gegenstände unsrer Beschluß fassung. 7. Der zum Notar Ernannte ist nicht eher befähigt, das Amt eines solchen auszuüben, als nachdem er zu dessen Verwaltung vom Ministerium der Justiz oder einer von demselben dazu beauftragten Gerichtsbehörde verpflichtet und seine Ernennung zum Notar, sowie daß er als solcher ver pflichtet worden, öffentlich bekannt gemacht worden ist. Bei der Verpflichtung hat er eidlich anzugeloben, das ihm über tragene Amt eines Notars nach seinem besten Wissen den Gesetzen und Anordnungen der zuständigen Behörden gemäß mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit auszuüben. Die Motiven lauten: Zu §. 7. Da für die Notare keine Amtssitze und keine Sprengel bestimmt find, vielmehr dieselben ihr Amt im ganzen Be reiche des Königreichs Sachsen ausüben können, so ist das Publicum unverkennbar dabei interessirt, zu wissen, wer die Männer sind, an welche es sich wegen Vornahme notarieller Handlungen wenden kann. Es stellt sich daher als ange messen dar, daß die Ernennung und Verpflichtung zum No tar öffentlich bekannt gemacht wird, auch erst nach dieser öffentlichen Bekanntmachung die Berechtigung des Notars zur Ausübung seines Amtes eintritt. Diese öffentliche Be kanntmachung überhebt ihn zugleich der Nothwendigkeit, den Pflichtschein stets zu seiner Rechtfertigung zur Hand halten zu müssen. Der Bericht sagt: Zu §. 7. Dieser Paragraph stimmt mit §. 6 der Advocatenord- nung fast wörtlich überein und hat in der Deputation zu denselben Bedenken Veranlassung gegeben, welche in dem die Advocatenordnung betreffenden Berichte S. 59 fg. ausgesprochen worden sind. In Uebereinstimmung mit dem bei dieser Gelegenheit in der Kammer gefaßten Be schlüsse schlagt daher die Deputation vor, Z. 7 des Entwurfs in nachstehender abgeänderter Fassung anzu nehmen : „Der Notar kann sein Amt nicht eher ausüben^ als nachdem er, vom Ministerium der Justiz oder von einer von demselben hierzu beauftragten Gerichtsbehörde zur Ausübung desselben verpflichtet worden ist. Die er folgte Ernennung und Verpflichtung wird hierauf öffent lich bekannt gemacht. Bei der Verpflichtung hat er eidlich anzugeloben, das ihm übertragene Amt nach seinem besten Wissen den gesetzlichen Vorschriften gemäß mit Fleiß und Ge wissenhaftigkeit auszuüben. 171
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