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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. Dresden, am 26. April 1858. Achtundvicrzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 16. April 1858. Inhalt: Registrandenvortrag. — Berathung des Berichts der ersten De- putation über das königl. Decret, di- Auflösung des Instituts der oberlausitzer Criminalkasse und den deshalb zu bestimmen den Präclustvtermin betr. Beschlußfassung durch Namens aufruf. — Berathung des schriftlichen Berichts der vierten Deputation über die Petition der Gemeinde Rähnitz und acht anderer Ortschaften um Erhöhung der Vergütung für die dem Militär zu gewährenden Rationen. Beschlußfassung. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 20 Minuten in An wesenheit des Herrn Staatsministers vr. v- Zschinsky, sowie in Gegenwart von 68 Kammermitgliedern, mit Ver lesung des über die letzte Sitzung vom Secretär Kasten aufgenommencn Protokolls, welches ohne Erinnerung ge nehmigt und von den Abgg. Berndt und Dietzsch mit vollzogen wird. Präsident vr. Haase: Ich bitte den Herrn Secretär, uns den Eingang der Registrande zu geben. (Nr. 399.) Protokollextract der ersten Kammer vom 12. April d. I., die Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betr. (Nr. 400.) Desgleichen von demselben Lage, die fort gesetzte Beratbung, sowie Beschlußfassung über denselben Gegenstand betr. Präsident .vr. Haase: Beide Protokollextracte sind an die erste Deputation abgegeben worden. Wir gehen nun zum ersten Gegenstand unsrer heutigen Tagesordnung über, zur Verhandlung über den Bericht der ersten Deputation über das aller höchste Decret, die Auflösung des Instituts der oberlausitzer Criminalkasse und den deshalb zu bestimmenden Präclusivtermin betreffend. Der Herr Abg. v. Criegern wird die Güte haben, den Bericht vorzutragen. Referent Abg. v. Criegern (nach Vorlesung des königlichen Decrets und der Erläuterungen zu demselben, s. dasselbe M. I. K. S. 504 fg-): Der Bericht Ihrer ersten Deputation lautet wie folgt: Mittelst allerhöchsten Decrets vom 23. Dccember 1857 ist der gegenwärtigen Ständeversammlung der Entwurf zu einer Bekanntmachung, das oberlausitzer Provinzialstatut wegen Anberaumung eines Präclusivtermins für die Ein rechnungen zur Landcscriminalkaffe betreffend, vorgelegt worden und diese Angelegenheit in der ersten Kammer, wo hin das Decret zuerst gelangt war, am 12. Marz dieses Jahres zur Berathung gekommen, sodann aber der jensei tige Protokollextract durch Kammerbeschluß vom 16. vorigen Monats der unterzeichneten Deputation überwiesen worden. Die Deputation hat sich hierauf, um die Vorlage allenthalben genau prüfen zu können, zuvörderst Mitthei- lung der in dem Berichte der ersten Deputation der jensei tigen Kammer Seite 233 erwähnten, bei dem königlichen Ministerium der Justiz ergangenen Acten erbeten, die ihr bereitwillig gewährt worden ist. Aus diesen Acten ergiebt sich, daß wegen Regulirung der fraglichen Angelegenheit die erforderliche Vernehmung zwischen der Skaatsrcgierung und den oberlausitzer Provinzialständen stattgesunden hat, ingleichen daß von Seiten der Letzten: allen denjenigen Verbindlichkeiten vollständig Genüge geleistet worden ist, welche sie in Verfolg der Abgabe einzelner Patrimom'alge- richte an den Staat für die Zwischenzeit bis zur völligen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, durch den in den Erläuterungen zur Vorlage Seite 315 erwähnten Vertrag vom II.August 1846, übernommen hatten. Man ist auch im Uebrigen bei Prüfung aller einschlagenden Verhältnisse zu der Ueberzeugung gelangt, daß solche in den gedachten Erläuterungen, sowie in dem jenseitigen Berichte eben so richtig, als vollständig dargelegt worden sind, und daß der Zustimmung zur Bekanntmachung des beabsichtigten Pro- vinzialstatuts von Seiten der Ständeverfammlung kein Be denken entgegensteht. Um Wiederholungen zu vermeiden, erlaubt man sich daher, auf den Inhalt des jenseitigen Be richts Bezug zu nehmen, und hat nm noch die Bemerkung beizufügen, daß die im Einverständnisse mit der Staatsre« gierung jenseits in: Vorschlag gebrachte, auf Ausschluß der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerichtete Einschal tung für zweckmäßig erachtet werden muß, und nach dem in dieser Beziehung vorgeschlagenen Verfahren auch formell zu Bedenken nicht Anlaß giebt. Die Deputation empfiehlt daher der Kammer: „den in der ersten Kammer gefaßten Beschlüssen, wie II. K. (3. Abonnement.) 181
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