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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Die Deputation hat auch hiergegen kein Bedenken und bevorwortet deren Genehmigung. Präsident vr. Haase: Will Jemand hierüber sprechen? — 'Bewilligt die Kammer bei Pos. 71 die gefor derten 2,200 Thaler? — Einstimmig Ja. Referent Abg. vr. Hertel: Bevor die Deputation gegenwärtigen Bericht schließt, kann sie nicht umhin, auf eine Angelegenheit zurückzukom men, die seit der Verfaffungsurkunde fast auf allen Land tagen Gegenstand längerer oder kürzerer Verhandlungen gewesen ist, auf die Frage nämlich wegen Reform der Stifter Meißen und Wurzen, einschließlich der Domprobstei zu Bautzen, um die Einkünfte dieser Stiftungen, ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß, wie der zu Zwecken der Kirche und Schule zur Verwendung zu bringen. Ueber die frühem ständischen Verhandlungen darüber verbreitet sich speciell ein auf dem Landtage 1851/52' von der dritten Deputation der zweiten Kammer erstatteter De- putationsbericht. (Landt.-Acten vom Jahre 1851/52. Beilagen zur drit ten Abth. 1. Bd., S. 435 fg.) Aus demselben mag hervorgehoben werden, daß in dem Landtagsabschiede v. I. 1837 auf einen von beiden Kammern im obigen Sinne an dis Staatsregierung ge richteten Antrag die Zusage ausgesprochen wurde, daß in Gemäßheit des Antrags zu Unterhandlungen mit den Stiftern Meißen und Wurzen Einleitung getroffen werden solle. Auf dem Landtage 1839/40 erklärte ein allerhöchstes Decret: die Verhandlungen mit den Stiftern Meißen und Wurzen wegen veränderter Verwendung der Ein künfte derselben sind eingeleitet und wird deren Resultat den getreuen Standen seiner Zeit mitge- theilt werden. Auf dem Landtage 1849 erklärte auf Anfrage die Staatsregierung: die Verhandlungen feien ziemlich ihrem Abschlüsse nahe und es werde dann an dis Kammer darüber eine geeignete Eröffnung gelangen. (Landtagsmittheil, vom Jahre 1849, !. Kammer, S. 34.) Der hierdurch in nächste Aussicht gestellte Abschluß ist aber ungeachtet des seitdem abgelaufenen zehnjährigen Zeitraumes immer noch nicht zu Stande gekommen. D- der Herr Vorstand des Cultusministeriums am vorigen Landtage auf eine Anfrage des Abg. Seiler erklärt Hatte, die Sache sei wieder in Angriff genommen worden und werde hoffentlich in nächster Zeit zu Ende geführt werden, (Landtagsmittheil, vom Jahre 1855, 1t Kammer, 1. Bd., S. 825), gleichwohl über den Erfolg der gegenwärtigen Ständever sammlung eine Mittheilung wieder nicht zugegangen ist, so fand man sich dringend bewogen, die Herren Regie- MNgscoMmissare um eine Erklärung über den nunmehrigen Stand dieser Angelegenheit anzugehen. Die Auskunft lau tete dahin, daß die Unterhandlungen fortgesetzt worden und daß es vielleicht möglich sei, noch dem gegenwärtigen Land tage darüber eine Mittheilung zu machen. Wenn man nun auch die Schwierigkeiten, welche das eigenthümliche Sachverhältniß dargeboten haben mag, nicht verkennen will, so hält die Deputation doch dafür, daß es an der Zeit sei, dem dringenden, schon so lange geheg ten Wunsche nach einer ehebaldigen gedeihlichen Erledigung dieser nicht unwichtigen Angelegenheit durch einen ständi schen Antrag Ausdruck zu geben. Sie rathct daher an, mit der Erklärung über das Budget des Cultusministe riums den Antrag zu verbinden: die Staatsregierung möge die Unterhandlungen wegen der Reform der gedachten Stifter mit allem Nachdruck und dergestalt beschleunigen, daß, wenn nicht auf gegen wärtigem Landtage, so doch längstens bei Eröffnung des nächsten, der Ständeversammlung über den Erfolg Mit- thcilung gemacht werden könne. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über diesen letzten Khcil des Deputationsgurachten das Wort? Abg. v. Nostitz-Wallwitz: Man kann, meine Herren, wenn man sich die Mühe geben wollte, auf die historische Entstehung der sächsischen Stifter und ihre darauf begrün deten Rechtsverhältnisse näher einzugehcn, sehr Zweifelhaft darüber werden, wie das auch häufig schon in diesem Same ausgesprochen worden, ob den Ständen bei einer etwaigen Reform derselben überhaupt verfassungsmäßig eine Cognition zustehe, und man wird vielleicht nicht irren, wenn man diese Competenz nur insoweit anerkennt, als durch Aufhebung der Stifter zugleich eine Veränderung der Verfassung, durch Aufhebung der denselben in der ersten Kammer cingeraumtcn Sitze herbeigeführt werden würde, und insofern werter im Falle einer Reform der Stifter die Stände verpflichtet erscheinen, dafür besorgt zu sein, daß denselben auch für die zukünftige Gestaltung ihrer Verhältnisse die Attribute, namentlich die Unabhängig keit und Selbstständigkeit der politischen Stellung verbleibe, welche die Voraussetzung bildeten, als man bei Bcrabschre- düng der Verfassungsurkunde ihnen Sitz- und Stimmen recht in der ersten Kammer gewährte. Ich glaube aber nicht, daß es an der Zeit ist, hierauf einzugehen, umsomehr, als mit dem Anträge der geehrten Deputation gewiß alle Bethelligten und namentlich die Stifter selbst einverstanden sein können, denen am meisten daran gelegen sein muß, daß sic aus einer Ungewißheit herauskommen, in welcher sie sich seit 10 Jahren befinden. Ich erlaube mir daher nur den Herrn Referenten um Interpretation eines einzigen in dem Deputationsantrag vorkommenden Ausdrucks zu bitten. Es heißt nämlich da: „die Staatsregierung möge die Unter handlungen wegen der Reform der gedachten Stifter mit allem Nachdruck und dergestalt beschleunigen re." Meine Herren, der Ausdruck: mit allem Nachdruck eine Unterhand lung führen und beschleunigen, ist ein zu vieldeutiger und es können demselben zu vielfache Interpretationen unterge legt werden, als daß meine Bitte um eine nähere Erklärung
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