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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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desselben nicht der hohen Kammer als eine gerechtfertigte erscheinen sollte. Als im Jahre 1848 der damalige Abg. Tzschirner die Aushebung der Stifter beantragt hatte, hat man auch Unterhandlungen mit ihnen eingeleitet, gleichzeitig aber hat der damalige Cultusmkni'ster Herr v. d. Pfordten in der ersten Kammer bei öffentlicher Sitzung erklärt, daß, wenn auf dem Wege der Verhandlung mit den Stiftern zu dem damals gewünschten Ziele nicht zu gelangen sei, man ihnen ihr Schicksal dictiren werde. Es ist das auch eine Art und Weise, mit Nachdruck zu verhandeln, die auch ihren Zweck nicht verfehlt hat. Ich kann aber unmöglich glauben, daß es im Sinne der geehrten Deputation liegen sollte, wenn man dem von ihr gebrauchten Ausdrucke diesen Sinn unterlegen wollte. Ich für meinen Theil muß ge stehen, daß ich selbst jeden Gewaltschritt für würdiger halten würde, als eine Art und Weise der Verhandlung, wo man vielleicht durch Einschüchterung die Stifter zu dem ge wünschten Zwecke drangen und ihre Mitglieder zu Zuge ständnissen zwingen wollte, die nach Befinden mit ihrer capitularischcn Pflicht und den Zusicherungen in direktem Widerspruche stehen könnten, die sie unter dem Schutze der bestehenden und anerkannten Verfassung dritten Personen gegeben haben. Ich werde die Erklärung des Herrn Refe renten abwarten und behalte mir vor, je nach Ausfall der selben auf Wegfall der Worte: „mit allem Nachdruck" an zutragen. ReferentAbg.vr. Hertel: Ich weiß nicht, ob ich den Sinn und die Tendenz der Anfrage des Herrn Abgeordneten ganz richtig aufgefaßt habe. Aus dem Schlüsse seiner Rede hätte ich fast entnehmen mögen, daß er im Grunde überhaupt an jeder Berechtigung zu dem gestellten Anträge Zweifel hegt, und daß ihn somit jeder Antrag wegen Re form der Stifter eigentlich als ein verfassungsmäßig nicht begründeter erscheint. Wäre das der Fall, nun so würde freilich der ganze Antrag als ein unzulässiger sich dar stellen. Ich kann mich indeß des nähern Eingehens auf die verfassungsmäßige Begründung des Antrags für über hoben erachten, da dies, wie auch im Berichte angegeben, Gegenstand der ausführlichsten Erörterungen bereits auf vielen früher» Landtagen seit dem Jahre 1837 gewesen ist, mithin seit länger als 20 Jahren. Gleich nach dem ersten konstitutionellen Landtage ist die Sache in Anregung gebracht worden, wie die betreffenden Landtagsverhand lungen, auf welche im Bericht Bezug genommen worden ist, besagen. Von beiden Kammern ist zuerst im Jahre 1837 gemeinschaftlich ein Antrag auf Reform der Stifter gestellt worden, eine Reform, die man nach dem damaligen Anträge, wie nach dem gegenwärtigen auf dem Wege der Unterhandlung zu Stande gebracht zu sehen wünschte. Dieser Antrag ist von Zeit zu Zeit wiederholt und die Zu sicherung baldiger Erledigung gegeben worden. Aber, wie es scheint, ist seit 16 Jahren in der Sache wenig geschehen. Unter diesen Umständen ist nach der Meinung der Deputa tion wohl der Wunsch gerechtfertigt, daß diese Angelegen heit mit etwas mehr Eifer betrieben werden möge, und dieser Eifer, den die Deputation auf Seite der Regierung wünschen mußte, diesen hat sie in dem von ihr vorge schlagenen Anträge mit den Worten: „mit allem Nach druck" bezeichnen wollen. Staatsminister vr. v. Falken stein: Da die Sache, wie bereits im Deputationsberichte erwähnt und auch von dem geehrten Sprecher bemerkt worden ist, sich mitten in der Verhandlung befindet, so wird die geehrte Kammer nicht voraussetzen, daß ich mich jetzt ausführlich darüber äußern kann, nicht zu gedenken, daß die Angelegenheit der Stifter, wie vom geehrten Herrn Referenten bemerkt worden ist, früher wiederholt gründlichen und sorgfältigen Erwä gungen und Erörterungen auch in dieser Kammer unter legen hat. Gegen den Antrag, wie er hier gestellt worden ist, hat also, da dem Ministerium selbst daran gelegen ist, die Sache sobald als möglich zu Ende zu führen, das Mi nisterium nicht das geringste Bedenken, um so weniger, als es sich seinerseits bewußt ist, Nichts gethan zu haben, wodurch irgendwie eine Verzögerung der Sache herbeige führt worden wäre, vielmehr' stimmt es vollkommen mit den Ansichten des geehrten Abg. v. Nostitz-Wallwitz über ein, daß auch das Ministerium sehr wünschen muß, die Un gewißheit, in welcher die Lage der Stifter nunmehr seit ge raumer Zeit sich befindet, zu vollkommner Gewißheit hin über zu führen. Ich erlaube mir nun noch nur zwei Punkte hervorzuheben, einmal, daß die hier in Frage kom menden Verhältnisse, theils in rechtlicher, theils in persön licher Beziehung, allerdings ^von vielen Schwierigkeiten umgeben und daher nicht so leicht, wie vielleicht Einzelne, die sich nicht die Mühe geben, in die Sache tief einzugehen, glauben möchten, zu lösen sind; dann aber, daß das Re sultat auch im günstigsten Falle verhältnißmäßig ein we- entlkch anderes, und wahrscheinlich wesentlich ein den Er wartungen viel weniger entsprechendes sein wird, als in frühem Zeiten hier und da wenigstens angenommen wor den ist. Abg. v. Nostitz - Drzewkeckk: Ich habe vorauszu- chicken, daß ich weder Domherr bin, noch die Absicht habe- es jemals werden zu wollen. Ich stehe also ganz auf ei nem unparteiischen Standpunkte, und auf diesem Stand punkte stehend, nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß ch nicht begrKfe, wie die Ständeversammlung sich in diese reine Stistungsangelegenheit mischen will, und daß ich noch weniger begreife, wie die zweite Deputation dazu !ommt, die Sache bei der Berathung des Budgets berathen zu wollen. Wenn im Berichte ein solcher Antrag gestellt wird, nun so will ich dem Einzelnen überlassen, was er darüber denkt, und der Kammer, wie diese sich darüber aussprechen wolle. Ich meines Theils werde mich nicht LS9*
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