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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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Es wird mit diesem Zusatz bezweckt, daß nicht allein rücksichtlich ganz kleiner Differenzen, sondern auch der unterbliebenen Einschätzung eines ganz geringfügigen Ren- lencinkommens (die erste und zweite Klasse des Tarifs v bezahlen nur resp. 6 und 12 Ngr.) von der Verpflichtung zur Nachzahlung abgesehen werden soll. Es liegt diese Rücksicht ebensowohl im Interesse der Steuerpflichtigen, als der Steuerbehörden und die Deputa tion kann deshalb der geehrten Kammer nur anrathen: die sen von der ersten Kammer beschlossenen, oben angeführten Zusatz auch ihrerseits anzunehmen. Präsident vr. Haase: Tritt die Kammer diesem Beschlüsse der ersten Kammer bei und genehmigt sie bei §. 6 die von der ersten Kammer abgeän derte Fassung des diesseits beschlossenen und Seite 488 des Berichts bemerkten Zusatzes? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: Endlich habe ich noch der geehrten Kammer über eine nachträglich eingegangene Pe tition zu berichten. Es ist das eine Petition der Mühlen besitzer im dritten Mühlenbezirke der zweiten königlichen Amtshauptmannschaft des Kreisdirectionsbezirks Dresden. Die Petenten beschweren sich über zwei Bestimmungen des jetzt bestehenden Gewerbe- und Personalsteuergesetzes, zu nächst über die Bestimmung, wo es heißt: „Von Wassermühlen für jeden Mahlgang und für jeden Monat, in welchem sich derselbe im Betriebe be finden könne,— „15 Ngr."— wobei jedoch so viel Mo nate außer Ansatz bleiben könnten, als der Mahlgang, sei es aus Mangel an Wasser oder aus einem andern Grunde, in der Regel außer Betrieb gesetzt zu werden pflege, zu entrichten seien." Die zweite Bestimmung, durch welche sie sich verletzt fühlen, lautet folgendermaßen: „Mahlgänge mit amerikanischer Einrichtung sind mindestens mit dem doppelten, oder nach sachverständigem Ermessen, mit einem höhern Steuerbetrage in Ansatz zu bringen." Die Petenten sagen, daß durch die erste Bestimmung zwar diejenigen Mühlen geschützt werden, welche Monate lang gar nicht arbeiten können, aber nicht diejenigen, welche mit minderm Wasser arbeiten, die anstatt 300 vielleicht nur 40 Scheffel mahlen können in einem Monate. Hierdurch würde die Gewerbesteuer ganz ungleich. Es wären nament lich die kleinen Mühlen im Nachtheile und die Petenten meinen, cs sei zweckmäßiger, wenn die Gewerbsteuer über haupt nicht nach der Zahl der Mahlgänge, sondern nach der Zahl der gemahlenen Scheffel bemessen würde. Was den zweiten Punkt anlangt, so sagen sie, es sei erfahrungs mäßig, daß auf den amerikanischen Mühlen nicht eine größere Zahl von Scheffeln gemahlen werden könne, son dern, daß die nach amerikanischem Principe construirten Mühlen nur ein besseres Product ergeben. Es. sei nun unrecht, daß man die amerikanischen Mühlen so bedeutend höher besteuere, umsomehr, als dadurch der Vervollkomm nung des Mühlengewerbes enkgegengetreten werde. Sie wenden sich an die Ständcversammlung mit der Bitte, ihre Petition der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu übergeben. Die Deputation hat darüber berathen und gefunden, daß das erste Petitum sich wohl schwerlich befür worten lassen möchte, schon aus dem Grunde, daß die Controle über die Zahl der Scheffel, welche in den Mühlen gemahlen werden, eine äußerst schwierige sein würde. Der Durchschnittsteuersatz für die gewöhnlichen Mühlen ist ein überaus mäßiger an sich und die Deputation glaubt nicht, daß in dieser Beziehung eine Aenderung anempfohlen wer den könne. Was den zweiten Punkt anlangt, so kommt es dabei hauptsächlich auf technische Erörterungen an. Für das gegenwärtige Gesetz kommt die Angelegenheit jedenfalls zu spät, da aber nach den Mittheilungen der hohen Staats regierung nach Einführung der neuen Gewerbeordnung eine weitere Revision des Gewerbe- und Personalsteuergesetzes bevorsteht, glaubt die Deputation, daß die Angelegenheit, welche von den Petenten hier angeregt wird, dann wohl in Erwägung kommen könne, und sie schlägt daher der geehr ten Kammer vor, die hier fragliche Petition der hohen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu übergeben. Präsident vr. Haase: Ich habe zu erwarten, ob Je mand in Bezug auf diese Petition das Wort begehre? Abg. Oe hm ich en auf Choren: Die Petition ist mir aus meinem Wahlbezirke, in welchem die Petenten zum Kheil wohnen, zugesendet worden, mit der Bitte, sie ab- zugebcn. Wie Sie nun gehört haben, hat die Deputation sich mit dem ersten Theile der Petition nicht einverstanden erklären können und demnach, was diesen Theil betrifft, sich abfällig ausgesprochen, dahingegen der zweite Theil wohl einige Beachtung verdient. Es ist Thatsache, daß die Besteuerung der amerikanischen Mahlgänge, gegenüber den deutschen eine ungleiche ist, denn es hat sich allerdings mit der Zeit und durch die Erfahrung bestätigt, daß das zu fertigende Quantum Getreide auf amerikanischen Mehl gängen keineswegs das Doppelte ist, als wie auf deutschen, und gleichwohl die doppelte Gewerbesteuer von jenen er hoben wird; und wenn, wofür ich mich selbst verwende, die Kammer dem Beschlüsse ihrer Deputation beitritt und die Petition zur Kenntnißnahme an die Staatsregierung abgiebr, so hege ich die Hoffnung, daß bei einer künftig bevorstehenden Revision des Gewerbe- und Personalsteuer gesetzes auch dieser Fall einer nähern Prüfung unterworfen und, da möglich, besichtigt werde. Königlicher Commissar Klemm: Die besprochene Pe tition ist der Staatsregierung zur Zeit noch nicht mitge- theilt worden; allein ich kann soviel versichern, daß ohne hin die Besteuerung der Mühlen bei einer allgemeinen 280*
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