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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028269Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028269Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028269Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll37. Sitzung 931
- Protokoll38. Sitzung 957
- Protokoll39. Sitzung 973
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1029
- Protokoll42. Sitzung 1059
- Protokoll43. Sitzung 1087
- Protokoll44. Sitzung 1123
- Protokoll45. Sitzung 1163
- Protokoll46. Sitzung 1199
- Protokoll47. Sitzung 1239
- Protokoll48. Sitzung 1247
- Protokoll49. Sitzung 1275
- Protokoll50. Sitzung 1291
- Protokoll51. Sitzung 1309
- Protokoll52. Sitzung 1331
- Protokoll53. Sitzung 1355
- Protokoll54. Sitzung 1375
- Protokoll55. Sitzung 1407
- Protokoll56. Sitzung 1435
- Protokoll57. Sitzung 1461
- Protokoll58. Sitzung 1497
- Protokoll59. Sitzung 1505
- Protokoll60. Sitzung 1529
- Protokoll61. Sitzung 1555
- Protokoll62. Sitzung 1583
- Protokoll63. Sitzung 1591
- Protokoll64. Sitzung 1639
- Protokoll65. Sitzung 1663
- Protokoll66. Sitzung 1689
- Protokoll67. Sitzung 1723
- Protokoll68. Sitzung 1741
- Protokoll69. Sitzung 1767
- Protokoll70. Sitzung 1803
- Protokoll71. Sitzung 1807
- Protokoll72. Sitzung 1833
- Protokoll73. Sitzung 1851
- Protokoll74. Sitzung 1867
- Protokoll75. Sitzung 1887
- BandBand 1857/58,2 -
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nunmehr gewahrt werden müssen, mir doch in der That für den Augenblick ein zu beträchtlicher zu sein scheint. Wir haben kleine Städte von zwischen 3—5000 Einwohnern wo eine ziemliche Anzahl jüngerer Lehrer gegenwärtig be schäftigt ist, und wo ich allerdings sagen muß, daß es zu einer wesentlichen Last für die Gemeinden werden könnte, wenn sie jedem der jüngern Lehrer einen Gehalt von 180 Thalcrn gewähren müßten. Ich muß auch bekennen, daß dann ein wesentlicher Unterschied zwischen Städten und dem platten Lande hergestellt zu werden scheint. Wir haben wohlhabende Dorfgemeinden zu 3000 Einwohnern, welche ihre Lehrer viel niedriger zu besolden haben würden, als die Städte von 3000 Einwohnern, welche der Abgeordnete mit einer höhern Belastung bedenken will, und in der That sind es die kleinsten Städte des Landes, welche rück sichtlich ihrer Gemeindebedürfnisse gegenwärtig am bedräng- testen sind. Denen würde, nach Vorschlag des Abg.Rötzschke, gerade eine bedeutende Last aufgelegt werden, und ich möchte wohl glauben, daß in dieser Beziehung die Vor schläge der geehrten Deputation, die schon weiter gehen, als die ursprünglichen Vorschläge der Regierung, genügen könnten. Präsident vr. Haase: Der Abg. Rötzschke will zum dritten Male sprechen; will die Kammer ihm das Wort nochmals gestatten? — Ist gestattet. Abg. Rötzschke: Wenn ich auch mit Dem, was der geehrte Vorsprecher bemerkt hat, daß die kleinen Städte am gedrücktesten waren und es ihnen am schwersten fallen würde, die Besoldung ihrer Lehrer aufzubringen, vollkommen über einstimme, so kann dies doch auch nicht berechtigen, gegen Lehrer ungerecht zu sein. Ganz kleine Städte von unter 3000 Einwohnern will ich auch ausgeschlossen lassen; allein Lei größern Städten von 3000 Einwohnern sprechen die Verhältnisse lauter für eine höhere Besoldung, als gegen sie. Uebrigens, wenn solcher Dörfer gedacht worden ist, welche durch eine größere, als die von mir zur Norm ge nommene Einwohnerzahl eine Ungleichheit herbeiführen wür den, so ist zu bedenken, daß wir auch Dörfer zu 6—7000 Einwohner haben, und diese ohnehin schon eine Ausnahme von dem übrigen platten Lande machen und in der ange regten Beziehung zu den Gehalten stehen würden. Staatsminister vr. v. Falken stein: Das Ministe rium hat an und für sich über diese zweifelhaft gewordene -Frage, welcher Antrag, ob der der geehrten Deputation oder der des Abg.Rötzschke der zweckmäßigere sei, insofern eigentlich wenig zu sagen, als eben die Idee, hier einen Unterschied eintreten zu lassen, zunächst von der Deputa tion und nicht von der Regierung ausgegangen ist, obgleich das Ministerium sich sehr darüber freut, daß man auf diese Weise zu erkennen giebt, daß man auch die Nothwendigkeit der Unterstützung der Lehrer in den Städten vollständig an erkannt hat. Eine gewisse Willkür wird freilich immer bleiben, man möge nun die Zahl von 5000 oder 3000- Einwohner als den terminus a guo annehmen, von wo an eine größere Summe der Besoldung eintreten soll. Eins glaube ich bemerken zu müssen, daß es sich überhaupt hier nur darum handelt, das Minimum von 180 Thaler auf zustellen, und daß in einer großen Anzahl von Städten, in denen den betreffenden Behörden und den Gemeinden daran gelegen ist, tüchtige Lehrer zu haben, es sich wohl von selbst finden wird, daß mehr als 180 Lhaler gegeben wer den muß, um überhaupt einen tüchtigen Lehrer zu bekom men, auf dessen Verbleiben man rechnen kann; gerade das ist in größern Städten oft von größter Bedeutung. Präsident vr. Haase: Es scheint Niemand mehr über diesen ersten Abschnitt des §. 2 sprechen zu wollen; ich schließe daher die Debatte und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. ReferentAbg. vr. Arnest: Ich wollte auch noch gegen den Antrag des Abg. Rötzschke Das einwenden, was bereits vom Herrn Minister eingewendet worden ist. Es handelt sich hier um das Feststellen des Minimaleinkommens und es ist von der Deputation im §. 3 rücksichtlich der Städte schon eine höhere Scala angenommen worden. Die höhere Scala tritt, wie §. 3 bestimmt, nach dem fünften Dienst jahre ein. Es würde also in den Städten ein angestellter Lehrer, wenn er nach dem Deputationsvorschlage, wie er jetzt vorliegt, aufrückt und 5 Jahre gedient hat, ohnehin in die höhere Scala einrücken. Es würde der niedrige Gehalt sich nur auf die Zeit von 5 Jahren erstrecken können. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Der Bericht sagt, daß zu dem ersten Abschnitt des Z. 2 des Gesetzent wurfs von der ersten Kammer ein Zusatz beschlossen worden ist, welcher an die Worte „nicht unter 150 Thlr. jährlich" sich anschließen soll und so lautet: „in Städten von 5000 bis mit 10,000 Einwohnern nicht unter 180 Thlr., und in Städten von mehr als 10,000 Einwohnern nicht unter 200 Thlr." Unsre Deputation ist diesem Beschlüsse beigetreten und hat der Kammer den Beitritt zu solchem anempfohlen. Dazu hat der Abg. Rötzschke den Antrag gestellt, wonach - n diesem Zusatze anstatt „5000" gefetzt werden soll „3000". Um der Deutlichkeit willen werde ich an die Kammer in dieser Weise eine Frage richten, ob die Letztere der Ansicht des Antragstellers beipflichte,, daß der Mindestbetrag der Schullehrergehalte in den Städten schon bei einer Anzahl von 3000 Einwohnern mindestens 180 Thlr. betragen soll. Ich frage also, tritt die Kammer der Ansicht des Abg. Rötzschke bei, daß der Gehalt von 180 Lhaler schon bei Städten von 3000 Einwohnern eintretcn olle? — Mit 38 gegen 15 Stimmen abge lehnt. Ich gehe nun auf das Gutachten der Deputation über,
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